Jahren ein revidiertes Ortsſtatut für die Fort⸗ bildungsſchule vorzulegen. 2 Dann, meine Herren, hoffe ich, wird in dieſem revidierten Ortsſtatut alles das, was meine Freunde wünſchen, und was ich mit ihnen auf das dringendſte wünſche, berückſichtigt; und ſollte es in der Magiſtrats⸗ vorlage noch nicht geſchehen ſein, ſo werden wir dann in eine Ausſchußberatung hineintreten. Dann ſchädigen wir durch die Ausſchußberatung niemanden, indem wir ihm den Unterricht eine Zeitlang ent⸗ ziehen. Ich würde, wenn die von mir vorgeſchlagene Reſolution angenommen wird, auch gegen eine Ausſchußberatung der jetzigen Vorlage mich erklären. Vorſteher Roſenberg: Herr Kollege Spiegel, ich möchte bitten, Ihre Reſolution ſchriftlich zu firieren. Stadtſchulrat Dr. Neufert: Ich möchte auf einige Außerungen der Herren Vorredner noch kurz antworlen. Ich bezweifle, daß es möglich ſein wird, dem Wortlaute des Ortsſtatuts zu genügen, wenn in § 4 das Wort „möglichſt“ geſtrichen wird. Es iſt wünſchens⸗ wert, daß eine andere Faſſung gefunden wird, wenn dadurch die Ausführbarkeit nicht gefährdet werden ſoll. Im Winter z. B. würde dann der Fortbildungs⸗ ſchulunterricht ſchon um 5 Uhr geſchloſſen werden müſſen — — (Zuruf des Stadtv. Baake). Vorſteher Roſenberg (den Redner unterbrechend): Herr Stadtſchulrat, entſchuldigen Sie, daß ich Sie einen Augeblick unterbreche. Herr Stadtv. Baake hat ſeinen Antrag dahin modifiziert, daß in § 4 das Wort „möglichſt“ geſtrichen und hinter „Tagesſtunden“ in Klammern geſetzt werden ſoll: „7 bis 7 Uhr.“ Nun bitte ich, fortzufahren. Stadtſchulrat Dr. Neufert: Dann ziehe ich zurück, was ich eben geſagt habe; es bezog ſich auf die erſte Faſſung. Es iſt ja noch nichts über die Zeit feſtgeſetzt worden, in welcher der Unterricht erteilt werden ſoll. Es wird darüber noch in der Deputation für das Fortbildungsſchulweſen eingehend verhandelt werden. Herr Stadtw. Baake wie Herr Stadtv. Otto ſind ja Mitglieder dieſer Deputation, und wir rechnen auf ihre ſchätzenswerte Mitwirkung bei der Prüfung dieſer Frage. Hoffentlich gelingt es, Beſtimmungen zu treffen, welche ihren Wünſchen entſprechen. Herr Stadtv. Olto wünſcht, daß die nicht in Charlottenburg wohnenden, aber in Charlottenburger Betrieben beſchäftigten Arbeiter auch in die Fort⸗ bildungsſchulpflicht einbezogen werden. Er beruft ſich dabei auf die neueſte Entſcheidung des Kammer⸗ gerichts. Meine Herren, dieſe Entſcheidung wider⸗ ſpricht keineswegs dem, was ich in der Begründung der Vorlage geſagt habe. Die Entſcheidung ſteht aber im Gegenſatz zu den bisherigen. Die Anſichten der Richter gehen darüber eben auseinander. Es iſt daher wohl nicht ausgeſchloſſen, daß das Kammer⸗ gericht gelegentlich die Anſicht wieder ändert. (Stadtv. Otto: Vorläufig gilt ſie!) Gewiß, ſie gilt gegenwärtig, und wir können es ſo machen. Aber, meine Herren, berückſichtigen Sie doch die Schwierigkeiten für uns Charlottenburger, wenn wir uns mit ſolchen Schülern beſchäftigen ſollen, die in Berlin, in Schmargendorf uſw. wohnen. Wir haben ſchon große Schwierigkeiten, die auswärtigen Gemeindeſchüler zu faſſen, wenn ſie gelegentlich mal gegen die Beſtimmungen der Schulpflicht verſtoßen. Die Schwierigkeiten würden bei jenen viel, viel größer ſein. Ich glaube, nicht ſo großes Gewicht wird Herr Stadtv. Otto darauf legen können, daß diejenigen gelernten Arbeiter, welche das Einjährigfreiwilligen⸗ Zeugnis haben, noch mit einbegriffen werden. Ihre Zahl dürfte verſchwindend klein ſein. Ich begrüße es immer mit Freude, wenn einige Schüler, die das Einjährigfreiwilligen⸗Zeugnis erworben haben, zum Handwerk übergehen. und ich wünſchte, es geſchähe in viel größerem Maße, als es gegenwärtig der Fall iſt. Ich fürchte, wir würden durch den Fortbildungs⸗ ſchulzwang manchen davon abſchrecken. Ich würde die Motive der jungen Leute zwar nicht billigen; aber ich glaube, die Praxis würde meinen Be⸗ fürchtungen recht geben. 4 Stunden für diejenigen Berufe, bei denen das Zeichnen nicht unbedingt nötig iſt, ſind dem Herrn Stadtv. Otto zu wenig. Nun, wir haben uns auch hier bemüht, mäßig zu ſein. Derſelbe Geſichtspunkt, der durch die ganze Vorlage hin⸗ durchgeht, tritt auch hier hervor. Aber ich habe erwähnt, daß wir noch fakultative Stunden nebenbei haben wollen. Wir haben daran gedacht, daß auch ſolche Fächer, an die Herr Stadtv. Otto denkt, gelehrt werden, ja noch mehr, als er angeführt hat; ich denke, daß z. B. auch Geſetzeskunde und Stenographie getrieben wird; (Zuruf: Buchführung!) — Buchführung gehört zum Deutſchen —; auch Turnen möchte ich gern haben, Fachzeichnen uſw. Ich fürchte nur, dieſe fakultativen Fächer würden ſeyr wenig Anklang finden, wenn die Zahl der obligatoriſchen Stunden zu groß iſt. Meine Herren, ich möchte auf dem ſchon früher vertretenen Standpunkt verharren. Das ſind alles Dinge, welche in ſpäterer Zeit noch reiflich geprüft werden können und reiflich geprüft werden ſollen. Die Frage wird ja auf der Tagesordnung bleiben, nicht bloß in dieſem Jahre, ſondern in den nächſten drei oder fünf Jahren. Unſere Fortbildungsſchule ſoll erſt eingerichtet werden, dann wird ſie ſich ent⸗ wickeln. An der Hand der Praxis wollen wir ſie nachher im einzelnen ausgeſtalten, und ich rechne, wie geſagt, ſehr auf die Mitwirkung derjenigen beiden Herren, welche heute die meiſten Ausſtellungen gemacht haben. Ich möchte nochmals bitten, die Magiſtrats⸗ vorlage anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Dr. Freutzel (Schluß⸗ wort): Meine Herren, trotz all der Ausführungen, die ich gehört habe, iſt es mir nicht möglich, von meinem Antrage auf Ausſchußberatung zurückzutreten. Ich ſage: trotz alles deſſen; ich möchte eigentlich ſagen: gerade deswegen. Namentlich deswegen, was der Herr Stadtſchulrat in ſeinen erſten Ausführungen geſagt hat. Ich hätte, glaube ich, mein Referat nicht wirkungsvoller halten können, als wenn ich dasſelbe geſagt hätte, was der Herr Stadtſchulrat geſagt hat. Nur würde ich am Schluß jeden Satzes geſagt haben: darum eine Ausſchußberatung. Der Herr Stadtſchulrat hat zugegeben, daß alles ſchwankt, daß es noch nicht feſtſteht, daß über alle Dinge, über die ich geſprochen habe, mit großem