i Kennhre,er, Vorteil eine eingehende Ausſprache ſtattfinden könnte. Der Herr Oberbürgermeiſter hat zugegeben, daß bei der Wichtigkeit der Vorlage es ſich eigentlich ganz von ſelbſt verſtünde, daß dieſe Vorlage einem Aus⸗ ſchuß übergeben würde. Und wenn wir heute nicht am Ende Juni wären, ſondern wir wären Ende Mai, dann bin ich feſt überzeugt, daß in der ganzen Verſammlung kein einziger wäre, der gegen eine Aus⸗ ſchußberatung ſtimmen würde. Alſo, meine Herren, einzig und allein gegen die Ausſchußberatung ſpricht doch ſicher nichts als das Datum und das Nahen des 1. Juli. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Wollen wir uns aus dieſem ganz äußeren Um⸗ ſtande davon abſchrecken laſſen, eine ſo wichtige, eine fundamental wichtige Vorlage in einen Ausſchuß zu ſchicken auf die Gefahr hin, daß die Einführung um ein halbes Jahr verzögert wird? Noch dazu, wenn wir hören, daß es vielleicht trotz der Annahme der Vorlage möglich iſt, daß die Einrichtung der Schule zum 1. Oktober nicht erfolgen kann, weil der Leiter noch nicht gefunden iſt! Es iſt uns in Aus⸗ ſicht geſtellt, daß es vielleicht möglich ſein wird; aber vielleicht täuſchen ſich die Herren, die das glau⸗ ben, und dann haben wir uns überhaſtet und eine Verantwortung auf uns genommen, die nach meiner Anſicht viel zu groß iſt, und der Zweck wird doch nicht erreicht. Der Herr Oberbürgermeiſter hat geſagt: wir wollen das Haus erſt bauen, wir können ja dann Flügel anſetzen, Stockwerke aufſetzen. Ja, meine Herren, es iſt doch wohl nötig, erſt den Bauplan zu machen, ehe man anfängt, zu bauen. Wir fönnen nicht ſagen: das wird ſich alles finden, ſon⸗ dern wir müſſen erſt die Berechnungen vornehmen. So baut kein Menſch, und ſo wollen wir auch nicht bauen. Es iſt geſagt worden, in anderen preußiſchen Städten eriſtiere die Sache ſchon; darum ſei es höchſte Zeit, daß wir damit vorgehen. Meine Herren, dieſes halbe Jahr kann auch nicht in betracht kommen, und ob das Vorgehen von Berlin für die Ver⸗ ſchiebung oder gegen die Verſchiebung ſpricht, darüber ſind die Anſichten in der Verſammlung ſehr geteilt. Für mich kann das keinen Grund bilden, gegen Ausſchußberatung zu ſein. Ich hätte noch eine ganze Reihe von Dingen, die ich ſagen möchte; aber ich möchte ſie nicht weiter ausführen, namentlich da ich doch fürchte, daß mein Antrag nicht die Majorität finden wird. Ich ſehe mich aber nicht in der Lage, ihn zurückzunehmen. Vorſteher Roſenberg: Wir kommen zur Ab⸗ ſtimmung. Es iſt zunächſt von dem Herrn Bericht⸗ erſtatter beantragt worden, die Vorlage einem Aus⸗ ſchuß von 11 Mitgliedern zu überweiſen. (Die Verſammlung lehnt die Einſetzung eines Antrages ab.) Wir kommen nunmehr zu den Amendements, die von Herrn Stadtv. Baake geſtellt ſind, und zwar beantragt er, es ſoll in § 1 des Ortsſtatuts anſtatt der Worte: „bis zum Ende des Schulhalbjahres (31. März, 30. September), in welchem ſie das 17. Lebensjahr vollenden“ geſetzt werden: bis zum Beginn des Schulhalbjahres (31. März, 30 September), in welchem ſie das 18. Lebens⸗ jahr vollenden. ——— 128 —— (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Wir kommen nunmehr zu dem Amendement des Herrn Stadtv. Baake zu § 4 des Ortsſtatuts. Herr Stadtv. Baake beantragt, den § 4 folgender⸗ maßen zu ändern: Die Unterrichtszeit, die in die Tagesſtunden (7 bis 7 Uhr) zu verlegen iſt, wird vom Ma⸗ giſtrat feſtgeſetzt. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Jetzt laſſe ich über die Magiſtratsvorlage ab⸗ ſtimmen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Das beigefügte Ortsſtatut betreffend die Ver⸗ pflichtung zum Beſuche der Fortbildungsſchule in Charlottenburg wird genehmigt. 2. Der Einführung der Fortbildungsſchulpflicht zum 1. Oktober 1904 wird zugeſtimmt.) Die Magiſtratsvorlage iſt mit den Amendements des Herrn Stadtv. Baake mit großer Mehrheit an⸗ genommen. Wir wenden uns jetzt zu den Reſolutionen, zuerſt zu denen des Herrn Stadtv. Baake. Die erſte lautet: 1. Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, ſpäteſtens im nächſtjährigen Etats⸗ entwurf die erforderlichen Mittel einzuſtellen, um den Schülern und Schülerinnen der Fort⸗ bildungsſchule unentgeltlich die Lernmittel zur Verfügung zu ſtellen Richtiger wäre es, zunächſt über die andere Reſolution abzuſtimmen, welche lautet: 2. Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, ihr eine Vorlage zu machen, durch welche der obligatoriſche Beſuch der Fortbildungs⸗ ſchule möglichſt vom 1. Oktober 1905 ab auf die ungelernlen Arbeiter ſowie die weiblichen Handlungsgehilfen ausgedehnt wird. Stadtv. Dr. Penzig (zur Frageſtellung): Ich glaube, wir tun beſſer, die Reſolution des Herrn Dr. Spiegel vorher zur Abſtimmung zu bringen. Denn dort iſt ausdrücklich geſagt, daß der Magiſtrat erſucht werden ſoll, binnen zwei Jahren ein revidiertes Ortsſtatut vorzulegen. Das geht doch erheblich weiter als die Wünſche, die von Herrn Baake aus⸗ geſprochen ſind. Man kann mit der Reſolution des Herrn Dr. Spiegel ſich bereits vollkommen genügen laſſen und dann die Reſolutionen des Herrn Baake ablehnen, aber nicht umgekehrt. Stadtv. Baake (zur Frageſtellung): Ich halte doch dafür, daß über die Reſolutionen, die ich ein⸗ gebracht habe, deswegen zuerſt abgeſtimmt wird, weil ſie ganz beſtimmte Ziele ausſprechen. Die Reſolution Spiegel enthält nur den allgemeinen Wunſch einer Anderung des Ortsſtatuts Wir würden bereit ſein, auch für die Reſolution Spiegel zu ſtimmen das wird uns aber dann, wenn umgekehrt abgeſtimmt wird, unmöglich gemacht. Ich glaube, die Ab⸗ ſtimmung muß ſo vorgenommen werden, wie zuerſt vorgeſchlagen war, d. h. diejenigen Reſolutionen müſſen zuerſt zur Abſtimmung gebracht werden, welche eine beſtimmte Anweiſung über die Organiſation enthalten.