—— 129 — Vorſteher Roſenberg: Was richtiger iſt, kann zweifelhaft ſein. Ich würde mich der Meinung des Herrn Stadtv. Baake anſchließen. Indes ich werde darüber abſtimmen laſſen, ob die Verſammlung wünſcht, daß zunächſt über die Reſolutionen des Herrn Stadtv. Baake abgeſtimmt werden ſoll oder über diejenige des Herrn Stadtv. Dr. Spiegel, welche lautet: Der Magiſtrat wird erſucht, ſpäteſtens in zwei Jahren ein revidiertes Ortsſtatut vorzulegen. (Die Verſammlung beſchließt, zunächſt über die beiden Reſolutionen des Stadtv. Baake abzuſtimmen. Sie ſtimmt der zweiten Reſolution des Stadtv. Baake und der Reſolution des Stadtv. Dr. Spiegel 12 4.49 die erſte Reſolution des Stadtv. Baake aber ab). Wir kommen nunmehr zu Punkt 15 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Errichtung der Stelle eines Direktors für die obligatoriſche Fortbildungs⸗ ſchule. Druckſache 299. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, die Beratung über den vorigen Gegenſtand war ſehr lang; ich hoffe, daß die Beratung über den jetzigen deſto kürzer ſein wird. Ich glaube, die Sache iſt ungemein einfach. Es ſind zwei Fragen zu be⸗ antworten: die erſte Frage, ob die Stelle eines Direktors für die neue Fortbildungsſchule, die eben beſchloſſen wurde, zu Michaelis notwendig iſt, und die zweite Frage, ob die vom Magiſtrat vorgeſchlagene Beſoldung und Stellung dieſes Direktors angemeſſen iſt. Ich glaube, man kann dieſe beiden Fragen ſofort lebhaft bejahen. Die Einrichtung der neuen Fort⸗ bildungsſchule, die ja für uns in Charlottenburg etwas noch nicht Dageweſenes an Schuleinrichtungen bringt, wird dem Leiter eine ſo große Menge von Aufgaben ſtellen, die zu löſen ſind, von Geſchäften, die er zu beſorgen hat, ganz verwickelter Art, daß ich glaube, es würde außerordentlich ſchwer ſein, wenn ein jetziger Direktor oder Lehrer im Nebenamt dieſe Stelle verwalten ſollte. Es iſt dringend zu wünſchen, daß ein ſelbſtändiger Leiter gleich zu Michaelis ins Amt tritt, um mit allen Kräften ſelbſt⸗ ſtändig und frei wirken zu können. Wir werden das für notwendig erklären müſſen. Auch das Gehalt, welches der Magiſtrat für den neuen Direktor vorgeſchlagen hat, ſcheint mir ange⸗ meſſen zu ſein. Er ſoll dem jetzigen Leiter der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule vollſtändig gleich⸗ geſtellt ſein, der ja eine ähnliche Stellung einnimmt und eine ähnliche Schule zu leiten hat. Ich empfehle alſo die Annahme der Magiſtrats⸗ vorlage ohne Anderung. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Zum 1. Oktober 1904 iſt die Stelle eines Direktors der obligatoriſchen Fortbildungsſchule zu errichten. Der Direktor erhält ein Anfangsgehalt von 6000 ℳ und ein Höchſtgehalt von 6900 ℳ mit Steigungen von 3 zu 3 Jahren um je 300ℳ, außerdem 900ℳ Wohnungsgeldzuſchuß.) 10 Vorſteher Roſenberg: Punkt 16 der Tagesordnung: Feſtſetzung der Sitzungstage der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung für das II. Halbjahr 1904. — Druckſache 300. Ich ſchlage als Sitzungstage der Stadtverord⸗ netenverſammlung für das zweite Halbjahr die Tage 7., 21. September, 5., 19. Oktober, 9., 23. November, 7., 21. Dezember vor. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Vorſtehers). Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes ſind Einwendungen nicht erhoben worden bis auf einen Punkt — Nr. 27 m —, bei dem Waiſenrat für den Bezirk „Am Lietzenſee“. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 9 Uhr). Druck von Adolf Gerg, Charlottendurg