den auch der Herr Stadtv Otto gebrauchte dieſer mehr lächerliche Auswuchs des heutigen Privilegs, das z. B. verhindert, daß zwei Leute, die einen ſehr ſtarken realen Grundbeſitz haben, wählbar zur Stadt⸗ 1 4 1 4. ſind, während ein anderer Mann, der überhaupt keinen realen Grundbeſitz hat, dem kein Stein auf dem Schornſtein gehört, der aber als alleiniger nomineller Hausbeſitzer im Grundbuch eingetragen iſt, wählbar zur Stadtverordnetenver⸗ ſammlung iſt, — — die Faſſung dieſes liberalen Antrags läßt durchaus die Deutung zu, daß lediglich derartige, ich kann wohl ſagen, lächerliche Auswüchſe des heutigen Privilegs der Grundbeſitzer beſeitigt werden ſollen, im übrigen dagegen alles beim alten bleiben ſoll. Alſo der Antrag, den der Herr Stadtv. Otto Ihnen zur Annahme empfiehlt, entbehrt durchaus der klaren Beſtimmtheit deſſen, was die Stadtverordneten⸗ verſammlung wünſcht. Deswegen iſt dieſer Antrag ganz unannehmbar, weil die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung dem Magiſtrate damit nur ſagen würde: Magiſtrat, wir wünſchen eine Anderung des Wahl⸗ rechts; in welcher Richtung dieſe Anderung herbei⸗ zuführen iſt, das überlege dir einmal und tritt darüber mit anderen Kommunen in Unterhandlungen ein. Demgegenüber ſagt der Antrag des Ausſchuſſes: wir wünſchen eine Abänderung des Wahlrechts in ganz beſtimmten poſitiven Richtungen, und zwar in einer Richtung, die ſich ſchließlich ja auch mit den allgemeinen Wünſchen der Liberalen deckt. Und das ibt mir die Hoffnung, daß auch die Liberalen ſcießuch. voch noch für den Antrag des Ausſchuſſes ſtimmen werden. Denn auch die Liberalen — wenig⸗ ſtens hat Herr Stadtv. Otto dieſer Meinung Aus⸗ druck gegeben — wünſchen doch eine Ausdehnung der Rechte der Bevölkerung in Bezug auf die Teil⸗ nahme an der Stadtverwaltung. Wenn den Liberalen der Ausſchußantrag etwas zu weit zu gehen ſcheint — nun, meine Herren Liberalen, ich glaube, Sie brauchen nicht eine allzugroße Furcht zu haben, daß nicht im Stadium der weiteren Verhandlungen eventuell doch noch einiges davon wird abgeſtrichen werden. Jedenfalls aber geben Sie damit die Rich⸗ tung an, in der Sie zu wirken wünſchen, und, meine Herren, das iſt doch die Richtung, in der wir alle zu wirken wünſchen. Die Partei, der ich angehöre, hat die Meinung, im Sinne fortſchreitender Kultur⸗ entwickelung zu wirken. Ich glaube aber, daß das nicht nur eine Illuſion gerade der Mitglieder der ſozialdemokratiſchen Partei iſt, ſondern ich glaube doch, die Mitglieder aller anderen Parteien ſind ebenfalls der Meinung, durch ihre geſamte öffentliche Tätigkeit im Sinne fortſchreitender Kultur zu wirken. Wenn wir aber das Charakteriſtiſche des Fortſchritts der Kultur irgendwie kennzeichnen wollen, dann hat es doch zu allen Zeiten immer nur darin beſtanden, daß die Anteilnahme an den Kulturgütern ſich über einen immer größeren Kreis der Bevölkerung erſtreckt. Wir ſind auf unſere heutige Kultur doch ſtolz gerade deswegen, weil die Zahl der Analphabeten zurückgeht, erade deswegen, weil der Kreis derjenigen, die am öffentlichen Leben Anteil nehmen können, und zwar fruchtbaren Anteil nehmen können und Anteil nehmen, beſtändig größer und größer wird. Weil wir in der Beziehung uns alle einig ſind, deswegen, glaube ich auch, werden Sie alle 0 auf dieſen ſelben Boden ſtellen können, auf den Ihre Vertreter im Ausſchuß den . es war wohl ein Ausdruck, 142 einmal: nehmen Sie einſtimmig die Anträge des Ausſchuſſes an! (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann: Ein genügend unter⸗ ſtützter Antrag auf namentliche Abſtimmung über den Ausſchußantrag iſt eingegangen. Wir kommen nun zur Abſtimmung. Ich erſuche diejenigen, die für den Ausſchußantrag ſtimmen wollen, mit Ja, die gegen den Ausſchußantrag ſtimmen wollen, mit Nein zu ſtimmen. (Der Namensaufruf erfolgt. mit Ja die Stadtv. Dr. Borchardt, Dörre, Hirſch, Jander, Mickler, Paſche, Dr. Penzig, Scharnberg, Sellin, Vogel und Dr. Zepler, mit Nein die Stadtv. Barnewitz, Dr. Bauer, Braune, Callam, Foerſtner, Dr. Frank, Freund, Gredy, Heinzelmann, Heiſe, Hildebrandt, Holz, Dr. Hubatſch, Jolenberg, Kaping, Kaufmann, Leben, Lingner, Mann, Marcus, Mehl, Meſchelſohn, Mittag, Dr. Momm⸗ ſen, Münch, Olbrich, Otto, Platz, Protze, Dr. Roſe, Ruß, Sachs, Scholz, Schwarz, Seebold und Stein.) Für den Ausſchußantrag haben 11, gegen den⸗ ſelben 36 Stadtverordnete geſtimmt. Der Antrag iſt abgelehnt. Ich laſſe nunmehr über den Antrag des Kollegen Otto abſtimmen. Stadtv. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Mir ſcheint, daß eine Abſtimmung über den Antrag Otto gegenwärtig nicht zuläſſig iſt; denn nach § 19 der Geſchäftsordnung ſind Abänderungsanträge, die nicht bereits gedruckt verteilt ſind, unmittelbar nach ihrer Einreichung zu verleſen. Ich habe aber eine Verleſung dieſes Antrages überhaupt nicht gehört, und es ſcheint mir daher, daß eine Abſtimmung über den Antrag nicht zuläſſig iſt. Es ſtimmen Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann: Der Antrag iſt von dem Kollegen Otto verleſen worden, er iſt von dem Referenten beſprochen worden; der Antrag iſt nach meiner Auffaſſung, glaube ich, eingebracht. § 19 der Geſchäftsordnung ſagt: Abänderungsanträge können zu jeder Zeit vor dem Schluß der Beratung geſtellt werden. Dieſelben müſſen mit der Hauptfrage in weſent⸗ licher Verbindung ſtehen und werden dem Vorſteher auf Verlangen ſchriftlich übergeben. — Ich habe das Verlangen nicht geſtellt. — Sie bedürfen keiner Unterſtützung, und ihre Begründung kann nur in der Reihenfolge der Redner ſtattſinden. Alle Abänderungsanträge, die nicht bereits gedruckt verteilt ſind, ſind unmittelbar nach ihrer Einreichung zu verleſen. (Stadtv. Or. Borchardt: Ich bitte ums Wort!) Die ſchriftliche Einreichung iſt meinerſeits nicht ver⸗ langt worden. Der Antrag iſt von Herrn Kollegen Otto verleſen, und der Referent iſt auf denſelben eingegangen, ebenſo wie der Kollege Hirſch. Ich glaube, nachdem der Vorſteher die ſchriftliche Ein⸗ reichung des Antrages nicht verlangt hat, daß ſich mein Vorſchlag, nun über den Antrag abſtimmen zu laſſen, wie Herr Kollege Otto ihn eingebracht hat, mit dem § 19 der Geſchnftsordmag auch deckt. Stadtu. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): ſich geſtellt haben, und deswegen bitte ich Sie noch Ja, meine Herren, wenn der § 19 davon ſpricht,