— 147 —— 1. Dem zwiſchen dem Königlich Preußiſchen Fiskus und der Stadtgemeinde Charlottenburg unterm 14. Mai/18. Juni 1904 41. Ver⸗ trage betr. den Austauſch von Flächen an der Schloßbrücke von Charlottenburg und am Tegeler Wege wird, vorbehaltlich der Ge⸗ nehmigung durch den Bezirksausſchuß, zuge⸗ ſtimmt. 2. Der von der Stadtgemeinde für die vom Fis⸗ kus mehr abzutretenden Flächen zu zahlende Kaufpreis von 2190 ℳ iſt aus Ord. Kap. vIII Abſchn. 6 Nr. 4 des Haushaltsetats für 1904 zu entnehmen.) Punkt 17 der Tagesordnung: Borlage betr. den Verkauf eines ſtädtiſchen Wegetrennſtücks in der Guerickeſtraße. Druckſache 345. —, Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 2) Dem Verkaufe der dem Grundſtück Guericke⸗ ſtraße Nr. 1, Grundbuch von der Stadt Char⸗ lottenburg Band 113 Blatt Nr. 4207, vor⸗ elagerten früheren Wegeparzelle von 0,34 qm roße an den Architekten Seibt in Halenſee zum Preiſe von 50 ℳ wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bezirksausſchuß nach Maßgabe des Vertrages vom 10. Auguſt d. I., Nr. 515 des Urkundsverzeichniſſes, zugeſtimmt. b) Der an die Stadtgemeinde zu zahlende Kauf⸗ preis iſt dem Stammvermögen der Stadt zu⸗ zuführen.) Punkt 18 der Tagesordnung: 1 7 1 474. 7 „ ſtücke Gu 1. vorgelagerten Wegetrennſtücks. Smcfachee (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 2) Dem Verkaufe der dem Grundſtücke Guericke⸗ ſtraße Nr. 2/3, Grundbuch von der Stadt Charlottenburg Band 76 Blatt Nr. 2938, vor⸗ gelagerten früheren Wegeparzelle von 28 qm Größe an den Rentier 12 Grothe hier, zum Preiſe von 500 ℳ für die Quadratrute wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Be⸗ zirksausſchuß nach Maßgabe des Vertrages vom 30. 1c ſe d. I. — Nr. 520 des Ur⸗ kundsverzeichniſſes — zugeſtimmt. b) Der an die Stadtgemeinde zu zahlende Kauf⸗ preis iſt dem Stammvermögen der Stadt zu⸗ zuführen.) Punkt 19 der Tagesordnung: Vorlage betr. die Ergänzung des Tarifs ie ſtädtiſchen Löſch⸗ und Ladeſtellen aus die Autar der Aufſtellung von Maſchinenkranen. Druckſache 347. Berichterſtatter Stadtv. Mann: Meine Herren, die Vorlage betrifft den Tarif für unſere Löſch⸗ und Ladeſtellen aus Anlaß der Anfſtellung von Maſchinen⸗ kranen. Nachdem wir im Januar d. I. die Auf⸗ ſtellung von Maſchinenkranen am Charlottenburger Ufer für den Preis von 100000 ℳ beſchloſſen haben, haben wir die Aufgabe, einen Tarif für unſere Maſchinenkrane aufzuſtellen. Die Maſchinenkrane haben eine Leiſtungsfähigkeit, ungefähr 400 Schiffe im Laufe des Jahres zu entlöſchen. Die Vorlage geht von der Idee aus, daß wahrſcheinlich im erſten Jahre dieſe Leiſtungsfähigkeit nicht erreicht werden wird, indem vielleicht eine erheblich kleinere Anzahl von Schiffen dort zur Löſchung gelangt, daß aber in den darauf folgenden Jahren die Leiſtungsfähig⸗ keit der Maſchinenkrane voll ausgenutzt wird. Ich muß ſagen, daß ich mich dieſer Anſicht vollkommen anſchließe. Ich bin feſt davon überzeugt, daß wir die äußerſte Leiſtungsfähigkeit ſchon in 2, 3 Jahren erreichen werden, zumal jeder Schiffer ganz beſondere Veraulaſſung nat, dieſe Maſchinenkrane zu benutzen, da er ungefähr 48 ℳ ſpart gegen Ausladung durch Menſchenhand. Dieſe Maſchinenkrane ergeben an Betriebskoſten pro Jahr ungefähr 11 500 ℳ. Wenn wir uun rechnen, daß nach dem neuen Tarif pro Tag für Liegegeld 20 ℳſ und für Krangeld 15 ℳ gezahlt werden ſollen oder nach dem Tarif b für Liegegeld 20 ℳ und für Krangeld, nach dem Ge⸗ wicht berechnet, auch 20 ℳ, ſo würden wir unge⸗ fähr mit unſeren Unkoſten herauskommen. Der Satz für die Ausladung von 100 Kilo iſt ein koloſſal ge⸗ ringer. In gewiſſer Beziehung muß ich mich darüber wundern, zumal in Berlin am Urban für 50 Kilo 1⅛ Pf. bezahlt werden, während wir für jede an⸗ gefangenen 100 Kilo nur 1 Pf. berechnen. Das wird aber umſomehr die Schiffer veranlaſſen, unſere Krane zu benutzen, ganz beſonders diejenigen, die auf eine ſchnelle Abfertigung rechnen. Ich bitte daher die Verſammlung, einſtimmig den Tarif zu genehmigen. Ich glaube, daß wir mit der Aufſtellung der Maſchinenkrane unſern Handel ganz beſonders fördern werden. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Unter Aufhebung des zur Zeit giltigen Tarifs für die ſtädiſchen Löſch⸗ und Lade⸗ ſtellen, ſowie die ſtädtiſchen öffentlichen Krane an den Waſſerſtraßen in Charlottenburg wird der abgedruckte Tarif nebſt Ordnungsvorſchriften feſtgeſetzt.) Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann: Punkt 20 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Neufeſtſetzung des Tarifs für Herſtellung der Niederſpannungshausan⸗ ſchlüſſe an das Kabelnetz des ſtädtiſchen Elektrizitätswerks. Druckſache 348. Berichterſtatter Stadtv. Meſchelſohn: Meine Herren, die Niederſpannungshausanſchlüſſe an das Kabelnetz werden laut Vertrag mit der Firma Lahmeyer zum Teil von den Hausbeſitzern, zum Teil von der Stadtgemeinde getragen, und es iſt in dieſem Vertrage auch eine Preisberechnung für dieſe Anſchlüſſe feſtgeſetzt. Infolge billigerer Kabelpreiſe und billigerer Hausanſchlußmaterialien, die ſogar noch beſſer ſind als die früheren, ſchlägt Ihnen der Magiſtrat vor, den Einheitspreis von 140 auf 125 ℳ und den Preis für die Anſchlußkabel um