ungefähr ⅝ oder ¼ des bisherigen Preiſes — die genauen Preiſe ſind hier angegeben — zu ermäßigen. Ich habe dagegen nichts einzuwenden und bitte um Annahme des Antrages. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 00 Für die vom 1. Oktober 1904 ab bei der Betriebsleitung des ſtädtiſchen Elektrizitäts⸗ werks anzumeldenden Niederſpannungshaus⸗ anſchlüſſe an das ſtädtiſche Kabelnetz ſind die Herſtellungsgebühren nach folgendem Tarif zu erheben: A„, Grundpret““ B. Für jedes eingebaute laufende Meter Hausanſchlußkabel, ge⸗ meſſen zwiſchen den Klemmen der Hauptſicherung und der Straßenfluchtlinie: a) bei einem Kupferquerſchnitt des Anſchlußkabels von 3%],16 mm 6,50 , 125,— % b) desgleichen von 35425 qmm 7,50 „ c) desgleichen von 3435 qmm 9,— „ d) desgleichen von 3 450 qmm 10,50 „ e) desgleichen von 370 qmm 12,— „) Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann: Punkt 21 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Abänderung des Ortsſtatuts betr. die Verpflichtung zum Beſuche der Fortbildungsſchule. — Druckſache 349 Berichterſtatter Stadtv. Otto: Meine Herren, es handelt ſich um eine Anderung des Ortsftatuts für die Pflichtfortbildungsſchule, das wir in der letzten Sitzung vor den Ferien beſchloſſen haben. Die Anderung iſt vom Bezirksausſchuß verlangt und be⸗ trifft ausſchließlich den § 3. Sie finden die Anderungen in der Magiſtratsvorlage angegeben. Um Ihnen den Sinn der Anderungen, der dort nicht ohne weiteres zu erkennen iſt, näher zu bringen, werde ich mir erlauben, den § 2 Ziffer 2, wie er nach dieſen Anderungen lauten wird, zu verleſen. Dauernd befreit von der Fortbildungs⸗ ſchulpflicht ſind ſolche Perſonen, welche 2. den vom Magiſtrat als hinreichend er⸗ achteten Nachweis führen, a) daß ſie die Kenntniſſe und Fertigkeiten beſitzen, deren Aneignung das Lehrziel der Fortbildungsſchule bildet, oder 4 — jetzt kommt eine Anderung — b) daß ſie eine Innungs⸗ oder andere Fort⸗ bildungs⸗ oder Fachſchule beſuchen, deren Unterricht von der höheren Verwaltungs⸗ behörde als ausreichender Erſatz des 5 Fortbildungsſchulunterrichts anerkannt iſt; oder — wieder eine kleine Anderung — c) daß ſie am Zeichenunterricht in der hieſigen Kunſtgewerbe⸗ und Handwerker⸗ ſchule regelmäßig und in ausreichender wöchentlicher Stundenzahl teilnehmen. Bei den unter 20 aufgeführten Perſonen kann auch teilweis eine Befreiung von einzelnen Lehrgegenſtänden und vom Beſuch der Fort⸗ bildungsſchule ſtattfinden; —— 148 — Nun kommt der Zuſatz: die unter 2c vorgeſehene Befreiung erſtreckt ſich nur auf den Zeichenunterricht. Meine Herren, alle dieſe Anderungen ſind nur formeller Natur, und bitte ich Sie, der Magiſtrats⸗ vorlage zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Das Ortsſtatut betr. die Verpflichtung zum Beſuche der Fortbildungeſchule wird wie folgt geändert: 1. Die Beſtimmung in § 2 Ziffer 2b erhält folgende Fafſung: „daß ſie eine Innungs⸗ oder andere Fortbildungs⸗ oder Fachſchule beſuchen, deren Unterricht von der höheren Ver⸗ waltungsbehörde als ausreichender Erſatz des Fortbildungsſchulunterrichts anerfannt iſt.“ 2. Verſg 2 Ziffer 20 iſt zu ſetzen: „daß ſie am Zeichenunterricht in der hieſigen Kunſtgewerbe⸗ . . . teilnehmen.“ 3. Im Abſatz 2 des § 2 ſind in der erſten Zeile die Worte „und “ zu ſtreichen; folgender Satz iſt anzufügen: „die unter 20 vorgeſehene Befreiung erſtreckt ſich nur auf den Zeichenunterricht.“) Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann: Punkt 22 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Ernenerung der Rohrleitung auf der Dovebrücke. — Druckſache 350. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Der vorgelegte Entwurf für die Erneuerung der Rohrleitung auf der Dovebrücke (im Zuge der Cauerſtraße) wird genehmigt; b) die koſtenanſchlagmäßigen Mittel für die unter a genannte Erneuerung in Höhe von 5000 ℳ ſind aus laufenden Mitteln des Ordinariums des Kanaliſationsetats zu entnehmen.) Punkt 23 der Tagesordnung: Vorlage betr. die Erweiterung der Rieſel⸗ feld⸗Aptierung. Druckſache 351. Berichterſtatter Stadtv. Heiſe: Meine Herren, es handelt ſich um die Aptierung einer Fläche von un⸗ gefähr 52 ha Die koſtenanſchlagmäßigen Mittel in Höhe von 117 000 ℳ ſind aus Vorſchüſſen zu ent⸗ nehmen. Wenn das unaufgeklärt bliebe, dann könnte man fragen: warum? Unſere vertragliche Verpflichtung, die Abwäſſer von unſeren Nachbargemeinden in unſere Kanaliſation aufzunehmen, erliſcht, wie Ihnen bekannt, am 1. April nächſten Jahres. Mit dieſem Zeitpunkt mußte die Rieſelfeldverwaltung rechnen, und ſie hat damit ge⸗ rechnet, denn unſeren Pächtern, die geſchützt werden ſollen, ſchadet ein zu viel Waſſer ebenſo ſehr, wie ein zu wenig. Nun iſt Ihnen vielleicht auch bekannt, daß die Abwäſſer, die von unſeren Nachbargemeinden kommen, faſt bis zur Hälfte des Quantums betragen,