—— das wir nach unſern Rieſelfeldern ſchicken. Wenn das mit einemmale aufhört, dann könnten unſere Rieſelfelder unter Umſtänden, wenn nicht ganz vor⸗ ſichtig gerieſelt wird, unter Trockenheit leiden. Haben wir nun mit dieſem Zeitpunkt gerechnet, dann kommen, unvorbereitet für uns, unſre Nachbargemeinden und ſagen: wir ſind nicht fertig, wir wollen weiter rieſeln. Nun kann ich nicht unterſuchen — ich bin zu wenig Juriſt — ob darin ein öffentliches Intereſſe liegt daß dieſe weiter angeſchloſſen werden müſſen. Ich weiß es nicht; aber wir wollen annehmen: wir ſind dazu verpflichtet. Dann müſſen wir dieſen Gemeinden gegenüber große Koſten aufbringen und müſſen, um dies Quantum Waſſer aufzunehmen, wie die Vorlage ſagt, 50 oder 52 na xlah aptieren. Das hat für uns auch noch eine andere bedenkliche Seite. Wer den durchläſſigen Boden, den ſogenannten Sandboden auf unſeren Rieſelfeldern kennt und das Arbeiten dort ſieht, der wird finden, daß der ſogenannte Mutterboden dieſer aptierten Fläche entzogen wird, und es iſt nicht ausgeſchloſſen — denn ich weiß nicht, wielange die Nachbargemeinden hiervon noch Gebrauch machen, das entzieht ſich unſerer Kenntnis —, daß wir die Opfer, die wir haben bringen müſſen, zum Fenſter hinausgeworfen haben. Wenn wir nur zu 50% mit unſerem eigenen Waſſer zu tun haben, dann dauert es noch lange Jahre, bis wir das be⸗ nutzen können, und wir haben dann Flächen ohne Mutterboden, die für uns landwirtſchaftlich wertlos ſind. Deshalb will die Vorlage die 117 000 ℳ vor⸗ ſchußweiſe entnehmen. Meine Herren, in der Regel übergeben wir eine derartige Vorlage einem Ausſchuß, und ich würde in jedem anderen Falle, wo es ſich um einen Kauf oder ſonſt etwas handelte, gleichfalls dafür ſein. Aber bei dieſen 117000 ℳ., die für Aptierung aus⸗ gegeben werden ſollen, handelt es ſich gewiſſermaßen um eine Submiſſion — es wird dem Billigſten ge⸗ geben —, wo wir doch nicht mitwirken können. Soweit ich die Sache kenne, empfehle ich die Vorlage zur Annahme. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die Aptierung einer weiteren Fläche von un⸗ gefähr 52 ha ſüdlich vom Gatow⸗Seeburger Weg nach dem vorgelegten Lageplan wird genehmigt. II. Die koſtenanſchlagmäßigen Mittel in Höhe von 117 000 ℳ find aus Vorſchüſſen zu entnehmen. Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann: Punkt 24 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. die ½ . der Gatower Wege mit Leitungen des Rieſelfeldes. Druckſache 352. Berichterſtatter Stadtu. Heiſe: Dieſe Vorlage ſteht in engſter Verbindung mit der eben beſchloſſenen. Da wireinmal dieſe Aptierung beſchloſſen haben, ſo können wir nicht anders, wir müſſen zwei Wege kreuzen, un) dezu brauchten wir die Genehmigung der Gatower Gemeinde, welche ſie unter den Ihnen mit⸗ geteilten Bedingungen erteilt hat. Meine Herren, ich müßte ohne meiteres erklären: die Bedingungen ſind furchtbar hart. Auf der anderen Seite aber haben wir, wenn wir dort Rieſelfeldanlagen herſtellen, 1429 —— die allergrößte Verpflichtung, möchte ich ſagen, unſeren Pächtern gute Wege zu ſchaffen. Die Dorfgemeinde hat an und für ſich eine ſolche Verpflichlung für Landwege nicht. Wir müſſen unter allen Umſtänden darauf ſehen, für das ſchwere Rieſelgras, das ſo und ſo viel Centner in ſich trägt, gute Wege zu ſchaffen. Das find die Gründe, die mich beſtimmen, Ihnen heute die Annahme dieſer Vorlage zu empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: I. Die in dem Beſchluß der Gemeinde⸗Vertretung zu Gatow vom 10. Auguſt 1904 und der Ein⸗ verſtändniserklärung des Vertreters der Sepa⸗ rationsintereſſenten hierzu vom 13. Anguſt 1904 für die Krenzung der Garower Wege mit Leitungen des Rieſelfeldes geſtellten Be⸗ dingungen, nämlich 2) Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpflichtet ſich, vom Tage der Benutzung des Gatow⸗ Seeburger Weges und des Mittelweges zur Herſtellung der Leitungen durch dieſelben die ordnungsmäßige Unterhaltung 1. des Gatow⸗Seeburger Weges vom Dorfe Gatow bis zur Grenze der Gemeinde Gatow im Weſten und 2 des Mittelweges vom Triftwege bis zur Spandau⸗Polsdamer Chauſſee zu über⸗ nehymen. b) Die Unterhaltung des Weges zu 1 und 2 ſoll gemäß den berechtigten Anſprüchen der Wegepolizei und nicht gemäß den Anforde⸗ rungen der Gemeindebehörde von Gatow er⸗ folgen. Dabei liegt der Stadtgemeinde die Unterhaltung nur in dem Umfange ob, wie Landwege unterhalten zu werden pflegen. 0) Die Verpflichtung der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur Unterhaltung der beiden Wege erliſcht, ſobald die fraglichen Leitungen in den Wegekreuzungen entbehrlich werden. Die Stadtgemeinde Charlottenburg iſt dann verpflichtet, die Leitungen in den Wege⸗ kreuzungen auf ihre Koſten wieder zu be⸗ ſeitigen und die Wege an dieſen Stellen wieder ordnungsmäßig herzuſtellen. werden angenommen. II. Von der Erwerbung des Enteignungsrechtes zur Kreuzung des Gatow⸗Seeburger Weges und des Mittelweges mit Leitungen nach Maßgabe des Gemeindebeſchluſſes vom 30. November/ 9. Dezember 1903 Druckſ. 448 wird Abſtand genommen.) Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann: Punkt 25 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. die Wahl eines beſoldeten Magiſtratsmitgliedes. — Druckſache 353. Die Verſammlung hat bereits kurz vor den Ferien ſich mit der vorliegenden Frage beſchäftigt, indem ſie die Gehaltsnormierung vorgenommen hat, die nun genehmigt worden iſt. Wir können alſo in dieſem Falle von dem üblichen Gebrauch, einen Aus⸗ ſchuß einzuſetzen, abſehrn, da wir über die Perſon ſchon im Klaren ſind. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, wird dieſe Wahl auf die nächſte Tagesordnung