— 157 — (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Berichterſtatters die Einſetzung eines 42 44 von 9 Mitgliedern.) auſe.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 7 der Tagesordnung: Wahl eines beſoldeten Stadtbaurats für die Wahlzeit vom 1. April 1905 bis 31. März 1917. — Druckſache 353. Die Wahl erfolgt nach § 31 der Städteordnung 15 12 Jahre. Der § 32 der Städteordnung be⸗ timmt: Für jedes zu wählende Mitglied des Magiſtrats wird beſonders abgeſtimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Wird die ab⸗ ſolute Stimmenmehrheit bei der erſten Ab⸗ ſtimmung nicht erreicht, ſo werden diejenigen vier Perſonen, auf welche die meiſten Stimmen gefallen ſind, auf eine engere Wahl gebracht. Wird auch hierdurch die abſolute Stimmen⸗ mehrheit nicht erreicht, ſo findet unter denjenigen Perſonen, welche bei der zweiten Abſtimmung die meiſten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl ſtatt. Bei Stimmengleichheit ent⸗ ſcheidet das Los. Ich ernenne zu Wahlaufſehern die Herren Stadtv. Mickler und Heiſe. Ich bitte die Herren, die Stimm⸗ zettel zu verteilen. (Die Verteilung der Stimmzettel erfolgt.) Ich habe mitzuteilen, daß als Mitglieder für die beiden vorhin beſchloſſenen Ausſchüſſe in Vor⸗ ſchlag gebracht ſind, und zwar für den Ausſchuß betr. die Charlottenburger Brücke die Stadtv. Baake, Callam, Freund, Heim, Jolenberg, Kaufmann, Lingner, Rackwitz, Seibertz, für den Ausſchuß betr. die Anregung des Stadtv. Heiſe die Stadtv. Heiſe, Jander, Kaping, May, Olbrich, Paſche, Platz, Sachs, Wenig. — Ein Widerſpruch dagegen erhebt ſich nicht; ich ſtelle feſt, daß die genannten Stadtverordneten gewählt ſind. Ferner iſt eingegangen eine geſchäftsordnungs⸗ mäßig genügend unterſtützte Interpellation: Hat der Maaiſtrat Kenntnis von den Beläſti⸗ gungen, welchen Charlottenburger Bürger (Arbeiterinnen von Siemens & Halske) ſeitens der Polizei ausgeſetzt ſind, und was gedenkt er dagegen zu tun? Ich erlaube mir die Frage an den Magiſtrat zu richten, ob und wann er dieſe Anfrage zu be⸗ antworten gedenkt. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Soweit ich ſehe, richtet ſich dieſe Anfrage gegen eine Tätigkelt der Polizei. Wir ſind nicht zuſtändig in Polizeiſachen. Wenn die Herren Interpellanten irgendeine Beſchwerde über das Vorgehen der Polizeibehörde glauben an⸗ bringen zu ſollen, ſo bitte ich, das an zuſtändiger Stelle zu machen: entweder bei der Polizeidirektion ſelbſt oder bei der der Polizeidirektion vorgeſetzten Behörde. Es iſt dem Magiſtrat nicht möglich, in die Zuſtändigkeit einer anderen Behörde irgendwie einzugreifen, auch nur kritiſch. Vorſteher Roſenberg: Der Magiſtrat lehnt alſo motiviert ab, die Anfrage zu beantworten. (Stadtv. Dr. Zepler: Ich bitte ums Wort!) — Sie wollen zur Begründung Ihrer Anfrage zu⸗ nächſt das Wort haben? (Zuſtimmung.) Bitte! Stadtv. Dr. Zepler: Ich glaube doch, daß die Stadiverordnetenverſammlung ein großes Intereſſe an dieſen Vorgängen hat. Wir können unmöglich dulden, daß durch die Polizei, durch ein Organ, das immerhin teilweiſe auch auf Koſten der Stadt aus⸗ gehalten wird, (Heiterkeit) Bürger unſerer Stadt in ungehöriger Weiſe beläſtigt und beleidigt werden. Ich alaube, wir haben durch⸗ aus das Recht und die Pflicht, uns unſerer Mit⸗ bürger anzunehmen und unſere Meinung über dieſe Vorgänge auszuſprechen. Ich weiß wohl, daß wir in dieſer Sache nicht zuſtändig ſind; aber ich glaube nicht, daß wir zu allem Ja und Amen ſagen und zu allem ſchweigen ſollen. Wir können uns ja wer weiß welche Übergriffe ſonſt noch denken, die nicht gegen arme Arbeiterinnen, ſondern auch gegen recht angeſehene und geltende Perſönlichkeiten ausgeübt werden. Wir können uns ſchließlich auch unter Um⸗ ſtänden Angriffe des Militärs uſw. denken. Und ſollen zu allem ſchweigen? Ich glaube, die Stadt⸗ verordnetenverſammlung hat das Recht und die Pflicht, ſich darüber auszuſprechen und der Polizeidirektion ihren Proteſt zu übermitteln. In dieſem Sinne haben wir die Interpellation geſtellt, und ich würde doch bitten, die Sache zu diskutieren. Vorſteher Roſenberg: Nachdem der Magiſtrat er⸗ klärt hat, daß er die Frage nicht beantworten wolle, und nachdem Sie Ihre Anfrage begründet haben, würden wir nunmehr geſchäftsordnungsmäßig nur weiter kommen, wenn in genügender Weiſe unter⸗ ſtützt der Antrag auf Beſprechung der Interpellation geſtellt wird. Wollen Sie dieſen Antrag ſtellen? (Stadtv. Dr. Zepler: Jawohl!) Dann ſtelle ich die Unterſtützungsfrage. — Es erhebt ſich nur ein Mitglied; der Antrag auf Beſprechung iſt nicht genügend unterſtützt. Wir kehren nun zu Punkt 7 zurück. (Die Abſtimmung wird 1.210 und das Ergebnis ermittelt. Das Reſultat der Wahl iſt folgendes: Es ſind abgegeben 48 Stimmzettel, davon 9 weiße, 38 für Herrn Stadtbaurat Bredtſchneider und einer für Herrn Baurat Raſcher. Die abſolute Mehrheit hat Herr Stadtbaurat Bredtſchneider erhalten; er iſt ſo⸗ mit gewählt. Damit iſt die Tagesordnung unſerer öffentlichen Sitzung erledigt. Das Protokoll vollziehen heute die Stadtv. Olbrich, Dr. Penzig und Platz. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 6 Uhr 15 Minuten.) Druck von Adolr Gertz, Charlottenburg.