Es war eigentlich wunderbar genug, daß der Antrag Heiſe im Ausſchuß aufrechterhalten worden iſt; denn von Seiten des Herrn Stadtbaurat Bredtſchneider, wie vom Herrn Stadtſyndikus wurde uns überzeu⸗ gend klargelegt, daß die Vorlage des Magiſtrats garnicht zu ändern ſei, daß man ihr unbedingt zu⸗ ſtimmen müſſe. Es handelt ſich ja dabei nur um ein tatſächlich für die Kanaliſation vorzunehmendes Werk. Wenn es notwendig war, dafür eine etwas größere Fläche zu erwerben, als für die Kanaliſation erforderlich iſt, ſo nötigte ja der Bebauungsplan dazu; ſonſt würde das wahrſcheinlich garnicht not⸗ wendig geweſen ſein. Alſo von einem Grunderwerb in wirklichem Sinne iſt keine Rede. Grunderwerb kann zu verſchiedenen Zwecken vorgenommen werden. Hier iſt einzig und allein der Zweck der Kanaliſation ins Auge zu faſſen. Es iſt dabei außerdem wohl auch davon ge⸗ ſprochen worden, daß in nicht zu langer Zeit dort ſich die Bautätigkeit entwickeln wird, daß dann wahrſcheinlich von Seiten der Adjazenten Beiträge geleiſtet und die Zinſen, die zunächſt aus dem Kana⸗ liſationsfonds für dieſen Erwerb gezahlt werden ſollen, ſpäter erſetzt werden. Es kann ſich dabei vielleicht um 2 oder 3 Jahre handeln. Das Geld, das dafür notwendig ſein wird, dürfte kaum mehr als 3000 bis 3600 Mark ausmachen. Wenn ferner ſeitens des Magiſtrats geſagt wird, daß über die endgiltige Regelung dieſer Angelegenheit eine Vorlage der Stadtverordnetenverſammlung zur Beſchlußfaſſung noch vorgelegt werden wird, ſo, glaube ich, ergibt ſich dadurch die Annahme der Magiſtratsvorlage ganz von ſelbſt. Der Antrag Heiſe hat etwas ganz anderes im Sinne, als dieſe Vorlage tatſächlich will. Ich möchte Sie daher bitten, den Magiſtratsantrag originaliter anzunehmen und den Antrag Heiſe ab⸗ zulehnen. Stadtbanrat Bredtſchneider: Meine Herren, ich nehme Veranlaſſung, hier Ihnen nochmals das aus⸗ zuführen, was ich im Ausſchuß bereits aus eführt habe, und zwar ift das mit kurzen Worten folgendes. Die Kanaliſationsverwaltung hat in dem Ver⸗ trag, den die Stadt mit der Deutſchen Bank abge⸗ ſchloſſen hat. die Verpflichtung übernommen, einen gewiſſen Teil von Weſtend mit Kanaliſationsleitungen rechtzeitig zu verſehen. Dieſer Verpflichtung muß ſie nachkommen. Wir müſſen zu dieſem Zweck durch die Straße 34b einen Kanal bauen. In der Straße 34b ſteht der Stadtgemeinde noch nicht ſämtliches Straßen⸗ land zur Verfügung, es befindet ſich vielmehr noch ein gewiſſer Teil in dem Beſitz der Hirſch⸗Walterſchen Erben. Die Erben wollen das Straßenland nicht freiwillig abtreten, es muß enteignet werden. Wir brauchen zwar für die Kanaliſation nur einen Teil von dieſem Straßenland, etwa einen Streifen von 6 bis 7 m Breite, ſind aber nach Lage der geſetz⸗ lichen Beſtimmungen nicht in der Lage, dieſen Streifen ausſchließlich zu enteignen, wir müſſen gleich die ganze Straßenbreite, die dort an der Stelle vielleicht 19 oder 20 m betragen wird, enteignen. Die eigent⸗ lichen Koſten welche die Enteignung verurſacht, werden der Stadtgemeinde wieder erſtattet, und zwar werden wir ſie wieder einziehen, wenn die Straße reguliert wird. Die Stadtgemeinde leiſtet alſo den Kanali⸗ ſationsintereſſenten Dienſte, indem ſie das Gelände enteignen wird. Die Stadtgemeinde leiſtet den Kanaliſationsintereſſenten weitere Dienſte, indem ſie das Geld, welches dazu erforderlich iſt, verauslagen wird. Aber die Stadt braucht dieſes Gelände für 165 ihre Zwecke zur Zeit nicht, ſie braucht es erſt ſpäter, vielleicht nach 3, 4, 5 Jahren. Es werden alſo bis dahin Zinſen entſtehen, und wer ſoll dieſe bezahlen? Der Magiſtrat ſteht auf dem Standpunkt, daß dieſe Zinſen ſehr wohl quasi als eine Miete betrachtet werden können. Man kann vielleicht ſagen: die Kanaliſationsintereſſenten mieten dieſes Gelände ſo⸗ lange, bis die Stadt es für ihre Zwecke brauchen und übernehmen wird. Ich meine, wenn die Sache ſo liegt, wenn es ſich um eine Miete für etwas handelt, dann wird es doch keinem Menſchen einfallen, zu verlangen. daß die Stadt die Miete zahlt. Meine Herren, wenn die Kanaliſationsverwaltung ein Druckrohr legt nach dem gieſelfeld, dann tritt doch auch die Stadtgemeinde als ſolche nicht ein, wenn dort irgend wo, Grund und Boden fehlt, und wir den Grund und Boden mieten oder gar erwerben müſſen, dann müſſen die Kanaliſationsintereſſenten den ganzen Betrag zahlen und auch die Zinſen, die im Laufe der Zeit entſtehen. In unſerem Fall handelt es ſich lediglich um die Zinſen. Die Stadt⸗ gemeinde hat gar kein Intereſſe daran, jetzt ſchon dieſes Straßenland zu erwerben. Dieſes Land wird erſt im öffentlichen, d. h. im ſtädtiſchen Intereſſe erworben werden, wenn es ſich um die Regulierung der Straße handelt, alſo nach einer Reihe von Jahren. Daher kann die Stadtgemeinde nicht die Zinſen tragen. Die Stadtgemeinde wird eintreten in dem Augenblick, wo es ſich darum handeit, die Straße durchzulegen. So liegen die Verhältniſſe. Ich meine, die Sache iſt ganz einfach, und ich glaube auch, daß die Stadtverordnetenverſammlung dem Beſchluſſe des Ausſchuſſes nicht beitreten, ſondern vielmehr es bei unſrer Vorlage belaſſen wird. Unſere Vorlage ſagt nicht, daß die Kanaliſationsintereſſenten auf alle Fälle die Zinſen bezahlen ſollen, das bleibt ſpäterer Entſcheidung überlaſſen. Es wäre ja nicht unmöglich, daß wir die Zinſen dem Regulierungs⸗ unternehmen auferlegen; dann haben ſie weder die Stadtgemeinde, noch die Kanaliſationsintereſſenten zu bezahlen, und das iſt ja das Wahrſcheinliche. Der Ausſchuß will aber, daß Sie heute beſchließen: auf keinen Fall ſollen die Kanaliſationsintereſſenten die Zinſen bezahlen. Ja, meine Herren, wer ſoll ſie denn bezahlen? (Zuruf des Stadtverordneten Kaping.) — So heißt doch der Antrag des Ausſchuſſes, Herr Stadtverordneter Kaping? (Stadtw. Kaping: Den Ausſchußantrag habe ich ja ſchon fallen laſſen, ich habe einen anderen Antrag geſtellt!) — Dann bitte ich vielmals um Entſchuldigung, den Antrag habe ich leider überhört; ich kann mich alſo auf dieſen Antrag auch noch nicht äußern. Vorſteher Roſenberg (unterbrechend): Wenn Sie einen Augenblick geſtatten: der Antrag, den Herr Stadtverordneter Kaping für ſeine Perſon geſtellt hat — ein Ausſchußantrag eriſtiert, über den muß eventuell abgeſtimmt werden, wenn Sie (zum Stadt⸗ verordneten Kaping) auch als Berichterſtatter den Ausſchußantrag nicht verleſen haben —, der Antrag des Stadtverordneten Herrn Kaping lautet: Die Entſcheidung darüber, welchem Etat die Zinſen für den Erwerb des Straßenlandes der Straße 34 zu belaſten ſeien, bleibt ſolange ausgeſetzt, bis die Vorlage über die endgültige Verrechnung der Koſten vorliegen wird. Herr Stadtbaurat Bredtſchneider hat weiter das Wort