Stadtbanrat Bredtſchneider: Mit dieſem Antrag wird, glaube ich, der Magiſtrat ſich vollſtändig ein⸗ verſtanden erklären, er iſt ganz im Sinne unſerer Vorlage. — Ich bitte um Entſchuldigung, daß ich/ den Antrag des Herrn Stadtverordneten Kaping nicht gehört habe. (Die Beratung wird geſchloſſen. Der Antrag des Stadtverordneten Kaping wird von der Ver⸗ ſammlung angenommen. Damit iſt der Ausſchuß⸗ antrag gefallen.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 4 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung von Etatsnummern des Ord. III 4 14 für 1904. — Druck⸗ ache 401. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Es werden die Ausgabenummern 1 0 4d 75, 81, 82 und 87 des Abſchnitts 1 vom Kapitel II1 des Ordinariums für das Rechnungsjahr 1904 um je 230 ℳ, die entſprechende Ausgabe⸗ nummer 66 um 172,50 ℳ aus dem Dispoſitions⸗ fonds verſtärkt.) Punkt 5 der Tagesordunng. Vorlage betr. Ankanf von 2 Wegeflächen zur Erweiterung des Rieſelfeldes. Druck⸗ ſache 402. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 2) Dem Ankauf der von den Separations⸗Inter⸗ eſſenten von Seeburg zum Kauf angebotenen Wegeflächen Parzelle 157/93 und 61/22, von zuſammen 720 qm Größe zum Preiſe von 800 ℳ für den Morgen wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis iſt der Anleihe zu entnehmen. Die Zinſen des Kaufgeldes ſind, ſoweit die Grundſtücke zu Kanaliſationszwecken noch nicht verwendet werden, der Anleihe zuzuſchreiben.) Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung von Teilen der % 4. der Lietzenburgerſtraße und der Wielandſtraße ſüdlich vom Kurfürſten⸗ damm. Druckſache 403. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die, Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 0 1. Die Regulierung der Leibniz ſtraß e zwiſchen Kurfürſtendamm und Lietzenburger⸗ ſtraße in bebauungsplanmäßiger Breite wird unter der Vorausſetzung genehmigt, daß die Gemeinde Wilmersdorf das bereits erteilte Ein⸗ verſtändnis zur Regulierung aufrecht erhält; andernfalls hat die Regulierung nur bis an 45 Gemarkungsgrenze (Straßenmitte) zu er⸗ olgen. Die auf Charlottenburger Gebiet entfallenden Koſten der Regulierung trägt Herr Rentier r 166 Nathan Bernſtein. Auf die Regulierungskoſten werden ihm die im Jahre 1894 von der Kur⸗ fürſtendamm⸗Geſellſchaft als Abfindung für die Verpflichtung zur unentgeltlichen Auflaſſung von Straßenland gezahlten 6000 ℳ ange⸗ rechnet. Die dadurch für die Regulierung erforder⸗ lich werdenden 6000 ℳ werden aus dem Dis⸗ poſitionsfonds Kapitel I Abſchnitt 14 des Etats für 1904 zu entnehmen. . Die proviſoriſche Regulierung der Lietzen⸗ burgerſtraße zwiſchen Leibniz⸗ und Wie⸗ landſtraße auf Koſten der Stadtgemeinde Charlottenburg gegen Zahlung einer Panſchal⸗ ſumme von 18300 ℳ ſeitens des Rentiers Nathan Bernſtein und deſſen Verpflichtung zur Erſtattung der noch aufzuwendenden Grunder⸗ werbskoſten wird genehmigt. Die von der Stadtgemeinde vorläufig zu tragenden Grunderwerbskoſten, ſowie die end⸗ gültig zu tragenden Koſten der Beleuchtungs⸗ und Baumanlagen ſind vorſchußweiſe zu zahlen. Die Deckung der endgültig von der Stadtge⸗ meinde Charlottenburg zu tragenden Koſten in Höhe von etwa 2760 ℳ bleibt einem be⸗ ſonderen Gemeindebeſchluſſe vorbehalten. Die Regulierung der Wielandſtraße zwiſchen Kurfürſtendamm und Lietzenburger⸗ ſtraße auf Koſten der Stadtgemeinde wird genehmigt. Die Koſten der Regulierung, die ſogleich nach Fertigſtellung der Straße in voller Höhe zur Wiedereinziehung gelangen, ſind vorſchuß⸗ weiſe zu zahlen. Die Regulierung der Lietzenburgerſtraße zwiſchen Wieland⸗ und Schlüterſtraße auf Koſten der Stadtgemeinde, ſoweit dieſe Koſten auf die Charlottenburger Straßenhälfte entfallen, wird genehmigt. Falls ſich die Gemeinde Wilmers⸗ dorf für ihre Straßenhälfte an der Regulierung nicht beteil'gen ſollte, iſt die Regulierung nur bis zur Gemarkungsgrenze (Straßenmitte) zur Ausführung zu bringen. Die auf Charlottenburger Gebiet ent⸗ fallenden Regulierungskoſten, die ſogleich nach Fertigſtellung der Straße zur Wiedereinziehung gelangen, ſind vorſchußweiſe zu zahlen. Dem mit dem Rentier Nathan Bernſtein am 30. Mai d. I abgeſchloſſenen Vertrage wegen Regulierung der unter 1 bis 3 bezeichneten Straßenteile, ſowie dem mit den Herren Köhn und Krauſe am 27. Imi 1904 abgeſchloſſenen Vertrage wegen Regulierung der unter 3 und 4 aufgeführten Straßenteile wird zugeſtimmt. Die in den Erklärungen der Herren Bernſtein, Schoſſow und Knopf enthaltenen Angebote wegen Regulierung der Wielandſtraße werden angenommen. Die Kanaliſierung der unter 1 bis 4 bezeichneten Straßenteile wird genehmigt. Die Koſten der Kanaliſierung der Leibnizſtraße mit 1 . 4 4 und Wielandſtraße mit. 3100 ℳ, e, e, , 1700 ℳ, der Wielandſtraße mit. 5400 ℳ, der Lietzenburgerſtraße zwiſchen Wie⸗ land⸗ und Schlüterſtraße mit .. 2500 ℳ, ſind in das Ertraordinarium des Kanaliſations⸗ etats für 1904 einzuſtellen.)