Frage, ſondern hier ſteht ganz allein in Frage: was bekommen wir an Koſten herein? (Sehr richtig!) — Und darauf haben wir keine Antwort bekommen. Freilich hat Herr Stadtrat Boll etwas zagend geſagt: einige tauſend Mark. Ich glaube aber, er hat etwas hoch gegriffen; es wird wohl von den einigen tauſend Mark eine Null geopfert werden müſſen, wenn er die Ge⸗ bühren zu Grunde legt, die er hier ſo niedrig ein⸗ ſtellt. Meine Herren, dieſer Widerſpruch! Einerſeits wird uns geſagt: was koſtet die Sache! wir müſſen doch dafür etwas hereinbekommen! — anderſeits wird uns geſagt: wie niedrig ſind die Gebühren, die ſollen die Leute nicht mal zahlen! Der Herr Oberbürgermeiſter meinte nun, wenn die Leute ein ganzes Gericht mobil gemacht und die Gegner vor das Tribunal geladen haben, dann ſollen ſie wenigſtens Gebühren zahlen. Meine Herren, wir haben doch keine Strafgebühren, wir haben doch Gerichts⸗ koſten zu zahlen! Im üvrigen, glaube ich, wird der, der unterlegen iſt, ſtets mit aller Entſchiedenheit ſich dagegen wehren, wenn geſagt wird, er hätte zu Unrecht den Gegner hinbemüht; denn auch der, der unterlegen iß, fühlt ſich in der Regel im Recht und iſt der Mei⸗ nung, daß das Gericht ein falſches Urteil erlaſſen hat. Es iſt die Rede geweſen von frivolen Prozeſſen. Glaubt nun aber jemand ernſtlich, daß man mit 1 oder 2 ℳ Gebühren frivole Prozeſſe vermeiden wird? Wer einen frivolen Prozeß führen will, wird ihn auch für 1 ℳ, führen und vor allen Dingen dann, wenn er ganz genau weiß, daß er die eine Mark nicht zahlen kann, und daß ihm dieſe mit Hilfe des Gerichtsvollziehers noch abgeholt werden muß. Ich glaube, daß gerade das Kaufmannsgericht mit dieſen Gebühren ſich unendlich viele Scherereien und Plackereien aufladen wird. Wir werden ſpäter finden, daß die Beitreibung dieſer Gebühren ganz erhebliche Aufwendungen nebenbei noch dem Gerichte verurſachen wird. Meine Herren, wenn dann darauf hingewieſen worden iſt, daß die Zuſtändigkeit beim Kaufmanns⸗ gericht ganz anders iſt als deim Gewervegericht, ſo will ich doch dem entgegenhalten, daß ein Geſchäfl ſehr wohl denkbar iſt, in dem der eine Teil der An⸗ geſtellten zu den Gewerbegehilfen, der andere Teil zu den Kaufmannsgehilfen gerechnet wird. Sie haben beide eine ganz gleiche Lohnſkala; der eine geht vor das Gewerbegericht, darf gebührenfrei prozeſſieren, und ſein Kollege von der andern Fakultät geht zum Kaufmannsgericht und hat Gebühren zu bezahlen. Ich kann mir nicht helfen: ich weiß wirklich nicht, wo in dieſen Grundſätzen die Logik ſteckt. Ich möchte Sie daher doch bitten, meine Herren, ſich für Gebührenfreiheit auszuſprechen. Ich glaube, Sie brauchen auch nicht zu befürchten, daß Sie da⸗ mit die Annahme der Vorlage irgendwie gefährden. Sonſt würde — darüber können Sie ganz ſicher ſein — der Magiſtrat wahrſcheinlich mit großerer Ent⸗ ſchiedenheit die Kabinettsfrage hier zum Ausdruck gebracht haben. Meine Herren, wenn wir in allen übrigen Beſtimmungen dem Magiſtrat bei der Zu⸗ grundelegung des Urteils für das Gewerbegericht folgen, dann, denke ich, wollen wir das auch bei der Beſtimmung tun, wo er von dem Gewerbegerichts⸗ ſtatut abgewichen iſt, und wollen auch hier das Ge⸗ werbegerichtsortsſtatut wiederherſtellen. Darum bitte ich Sie, den von mir geſtellten Antrag anzunehmen. (Der Antrag des Stadtv. Gredy auf Einſetung eines Ausſchuſſes wird abgelehnt. Die Verſamm⸗ lung beſchließt unter Anahme der vom Berichter⸗ ſtatter vorgeſchlagenen Abänderung mit großer Mehr⸗ heit, wie folgt: 1. Das vorgelegte Ortsſtatut für die Stadtge⸗ meinde Charlottenburg betr. das Kaufmanns⸗ gericht wird mit nachſtehender Anderung ge⸗ nehmigt. Artikel 45 erhält folgende Faſſung: Für die Tätigkeit des Kaufmannsgerichts werden Gebühren nicht erhoben. Auch Schreibgebühren kommen nicht in Anſatz. Für Zuſtellungen werden bare Auslagen nicht erhoben. Im übrigen findet die Erhebung der Auslagen nach Maßgabe des Gerichtskoſtengeſetzes ſtatt. Zum 1. Januar 1905 werden 2 Beamtenſtellen der Klaſſe B IVa des Normalbeſoldungsetats (Aſſiſtenten) neu geſchaffen.) II. Vorſteher Roſenberg: Punkt 4 der Tagesordnung: Vorlage betr. Gewährung eines Beitrages zur Stiftung „Nationaldank für Veteranen“. — Druckſache 427. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem hieſigen Stadtbezirkskommiſſariat der Stiftung „Nationaldank für Veteranen“ wird ein Jahresbeitrag von 500 ℳ gewährt. Der Betrag für das Rechnungsjahr 1904 iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr. die Etatsüberſchreitungen bei der Stadthauptkaſſe für das Rechnungs⸗ jahr 1903. — Druckſache 428. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die in der Vorlage aufgeführten Etatsüber⸗ ſchreitungen bei der Stadthauptkaſſe für das Rechnungsjahr 1903 im Geſamtbetrage von 36 999,07 ℳ werden nachträglich genehmigt.) Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Beſchaffung von weiteren 4 Schneepflügen. Druckſache 429. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Beſchaffung von weiteren 4 Schnee⸗ pflügen werden 3600 ℳ aus dem Dispoſitions⸗ fonds bewilligt.) Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr Errichtung einer ſiebenſtändigen Bedürfnisanſtalt auf dem ittenbergplatz an Stelle der dort vorhandenen dreiſtändigen. , —Druckſache 130.