— 196 — (Die Beſprechung wird eröffnet und geſchloſſen. die der Magiſtrat anführt, durchſchlagend. Ich habe Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des dem nichts hinzuzufügen. Magiſtrats, wie folgt: 7 Zur Beſchaffung von Baumſcheiben⸗ und ſchutz⸗ gittern für den Reſt der Chriſtſtraße zwiſchen Danckelmann⸗ und Nehringſtraße werden 950 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Übertragbarkeit der Etats der Krankenhäuſer Kirchſtraße und Weſtend. 90 Druckſache 445. Bezüglich der Anrechnung der Probezeit bei der Ruhegehaltsfeſtſetzung möchte ich mir die Frage er⸗ lauben, ob es nicht möglich itt, auch die in anderen Krankenhäuſern durchgemachte Dienſtzeit bei der Ge⸗ währung des Ruhegehalts in Anrechnung zu bringen. Es beſteht doch die Möglichkeit, daß wir ſehr tüchtige Schweſtern, die ſich im Krankenhauſe einer andern Gemeinde bewährt haben, in Charlottenburg enga⸗ gieren, und da ſehe ich nicht ein, warum dieſe Schweſtern, die vielleicht ſchon eine zehnjährige Dienſt⸗ zeit in einem andern Kraukenhanſe hinter ſich haben, dann, wenn ſie nicht mehr imſtande ſind, die Arbeit (Die Beſprechung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die fortdauernden Ausgaben aus Abſchnitt 1 Auskunft gäbe, ob er dieſer meiner zu leiſten und in den Genuß des Ruhegehalts kommen, den andern Schweſtern gegenüber benachteiligt werden ſollen. Es wäre erwünſcht, wenn der Magiſtrat Anregung Folge und 2 des Ordinariums Kapitel v1 werden zu geben imſtande iſt. fur das laufende Etatjahr für gegenſeitig über⸗ tragbar erklärt.) Punkt 8 der Tagesordnung: Meine Herren, Sie ſehen, daß ich im allge⸗ meinen mit der Vorlage mich einverſtanden erkläre. Ich halte auch eine Ausſchußberatung nicht für not⸗ wendig; denn die Anderungen, die ich mir jetzt er⸗ lauben werde, Ihnen vorzuſchlagen, ſind ſehr gering⸗ Vorlage betr. Anderung der Beſtimmungen fügiger Natur; ich glaube, wir können darüber gleich für die Anſtellung ſtädtiſcher Schweſterr Druckſache 446. Verichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren, mit der Vorlage betr. Anderung der Beſtimmungen für die Anſtellung ſtädtiſcher Schweſtern entſpricht der Magiſtrat einem früheren Beſchluß der Stadt⸗ verordnetenverſammlung; er geht aber über dieſen Beſchluß inſofern hinaus, als er ſich nicht blos mit einer Gehaltserhöhung begnügt, ſondern auch noch weitere Verbeſſerungen für die Schweſtern vorſchlägt, die wir nur mit Freude begrüßen können. Die wichtigſten dieſer Verbeſſerungen hat ja der Magiſtrat in der Begründung der Vorlage ange⸗ geben. Es iſt einmal eine Verbeſſerung der Ein⸗ kommensverhältniſſe. Dieſe Verbeſſerung der Ein⸗ kommensverhältniſſe bezieht ſich auf die Probe. ſchweſtern, die Schweſtern, die Oberſchweſtern, aber nicht auf die Oberin. Ich möchte den Magiſtrat um Auskunft erſuchen, warum für die Oberin nicht ebenfalls eine Gehaltserhöhung vorgeſehen iſt. Eine weitere vnderung gegen die jetzigen Be⸗ ſtimmungen enthalten die neuen Vorſchläge über die Gewährung von Urlaub. Auch damit können wir uns meiner Meinung nach einverſtanden erklären. Ich hätte nur einen Wunſch — und werde mir erlauben, dieſen Wunſch in die Form eines Antrages zu kleiden —, in § 9, der von der Urlaubsbewilligung handelt, in der drittletzten Reihe die Worte „bis zu“ zu ſtreichen. Es heißt hier nämlich, daß die Schweſter im erſten Schweſterdienſtjahre zwei Wochen Urlaub bekommt, im zweiten Schweſterdienſtjahre drei Wochen und von da ab bis zu vier Wochen. Ich meine, wir können ganz ruhig den Schweſtern, die länger als zwei Jahre dienen, einen Urlaub von vier Wochen bewilligen. Sollte die Urlaubsbewilligung auf Schwierigkeiten ſtoßen, vielleicht infolge einer Epidemie, die die Anweſenheit der Schweſtern im Krankenhauſe notwendig macht, ſo ſteht es dem Ma⸗ giſtrat immer noch frei, den Urlaub zu kürzen oder von der Urlaubsbewilligung Abſtand zu nehmen, da vorher geſagt iſt, daß im allgemeinen ſolcher Ur⸗ laub bewilligt wird. Meine Herren, was den Fortfall der Kaution Meine Herren, logiſch kann ſich das Wort betrifft, ſo ſind meiner Meinung nach die Gründe, im Plenum abſtimmen. Sollte indes eine Ausſchuß⸗ beratung gewünſcht werden, ſo werde ich mich dem nicht widerſetzen. Ich beantrage, daß in § 2 in der dritten Zeile „Monatserſten“ erſetzt wird durch das Wort „Quartals⸗ erſten“. Nach der Vorlage des Magiſtrats ſoll eine Kündigung zu jedem Monatserſten erfolgen können, d. h. die Schweſtern ſollen auch mitten im Quartal, am 1. Mai, am 1. Juni ſtellenlos werden können. Es iſt eine allgemeine Erfahrung — auch im kauf⸗ männiſchen Betriebe, — daß man zum Quartalserſten beſſer eine Anſtellung findet als zum Monatserſten. Ich hätte auch nichts dagegen, daß man im Falle der Annahme meines Antrags ſtatt der jetzt dreimonat⸗ lichen Kündigung die Kündigungsfriſt auf ſechs Wochen einſchränkt. Ein weiterer Abänderungsantrag bezieht ſich auf § 4, der in ſeinem Schlußſatz lautet: Bei unwürdigem Verhalten oder grober Pflicht⸗ verletzung einer Schweſter kann durch den Direktor mit Zuſtimmung der Krankenhaus⸗ deputation, und bei länger als zehnjähriger Dienſtzeit mit Genehmigung des Magiſtrats, die ſofortige Entlaſſung erfolgen. Ich beantrage hier einen Zuſatz. wonach von ſolchen Fällen, wo Schweſtern, die länger als zehn Jahre im Dienſt ſind, entlaſſen werden, der Stadtverordneten⸗ verſammlung Mitteilung zu machen iſt. Bei den Beſtimmungen über die Gewährung von Ruhegehalt an Arbeiter haben wir ſeinerzeit beſchloſſen, daß, wenn einem Arbeiter das Ruhegehalt vom Magiſtrat vorenthalten wird, der Stadtverordnetenverſammlung hiervon Mitteilung zu machen iſt. Analog dem da⸗ maligen Beſchluß möchte ich Sie bitten, dem jetzt von mir geſtellten c zuzuſtimmen. In § § beantrgge ich nur eine ganz gering⸗ fügige redaktionelle Anderung. Es heißt hier: Nach Abſchluß des Probejahres kann auf An⸗ trag des Krankenhausdirektors durch die Kranken⸗ hausdeputation die Anſtellung als „ſtädtiſche Schweſter“ erfolgen, ſofern dieſelbe uſw. „dieſelbe“ nur auf die Anſtellung beziehen; es ſoll ſich aber auf die Schweſter beziehen Ich beantrage daher, das Wort, „dieſelbe“ durch die Worte „die Schweſter“ zu erſetzen.