——— 200 —— einkommens trotz des jetzigen Übereinkommens noch fortbeſtehen, oder iſt das Recht der Straßenbahn, des Freilaſſens dieſer 26 m damit erloſchen? Ich möchte an den Magiſtrat die Frage richten, in welcher Weiſe das geſchehen iſt und werde mir vorbehalten, ſodann meinen Antrag zu ſtellen, ob ich ohne weiteres die Annahme der Vorlage beantrage, oder ob ich eine vorherige Klarſtellung noch vorſchlage. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, es be⸗ ſteht zwiſchen den damaligen Erklärungen in unſerer Vorlage und zwiſchen dem heutigen Vertragsentwurf, den wir Ihnen zur Annahme empfehlen, kein Wider⸗ ſpruch. Damals iſt ein rechtsverbindliches Abkommen mit den Straßenbahngeſellſchaften überhaupt noch nicht zuſtande gekommen. Es konnte nur zuſtande kommen, nachdem die Stadtverordnetenverſammlung ihrerſeits die Zuſtimmung erteilt hat, weil es ſich ja hierbei darum handelte, die Zuſtimmung nach Maß⸗ gabe des Kleinbahngeſetzes auf dieſe Brücke auszu⸗ dehnen. Aus dieſem G unde, d. h. weil ein der⸗ artiges rechtsverbindliches Abkommen noch nicht vor⸗ liegt, iſt von uns die Sache von neuem behandelt worden, und es iſt den Straßenbahngeſellſchaften nunmehr eine weiterreichende Pflicht auferlegt worden, als ſie damals bei der Begründung der Vorlage vor⸗ ausgeſetzt war. Die Straßenbahngeſellſchaften haben nicht mehr das Privilegium, 26 Meter bei der Zahlung der Gebühren von 4 ℳ pro Meter Doppelgleis, ſo⸗ wie bei der Zahlung der Unterhaltungskoſten und bei Zahlung der Koſten der Neupflaſterung dieſer Strecke, in Abzug zu bringen; ſie haben vielmehr in vollem Umfange des jetzt beſtehenden Haupt⸗Vertrages die Unterhaltung des Pflaſters der Brücke zu übernehmen und auch die Unterhaltung und Herſtellung der Gleiſe zu übernehmen und die Gebühren nach Maßgabe des beſtehenden Vertrages zu bezahlen. — Das ift die Rechtslage. Ein Widerſpruch beſteht nicht, ſo daß meines Errachtens kein Bedenken vorliegt, die Ge⸗ nehmigung des Vertrages, ſowie er Ihnen vorgelegt worden iſt, zu erteilen. Berichterſtatter Stadtu. Gleim: Ja, wenn allerdings kein bindendes Abkommen beſteht, dann kann ich pure die Annahme der Vorlage beantragen. Aber aus der Vorlage war das nicht zu erſehen. Nachdem in der Vorlage vom Jahre 1899 dieſes ganzen Verhältniſſes Erwähnung getan war, hätte meiner Anſicht nach auch deſſen Erwähnung getan werden müſſen, daß damals ein bindendes Abkommen nicht zuſtande gekommen ſei und daß deshalb irgendwelche Hinderniſſe in der Weiſe, wie es geſchehen, mit der Straßenbahn paktiert werden konnten. Aber wenn der Magiſtrat das er⸗ klärt, es beſtehe kein bindendes Abkommen, dann be⸗ antrage ich allerdings pure die Annahme der Vorlage. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats wie folgt: Der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn wird die Benutzung der neu zu erbauenden Charlottenburger Brücke nach Maßgabe des vorliegenden dritten Nachtragsvertrages zum Hauptvertrage vom 24./29. November 1897 geſtattet.) Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann: Das Protokoll voll⸗ ziehen heute die Herren Stadtverordneten Rackwitz, Dr. Riel und Dr. Schmidt. Es iſt ein Antrag eingegangen, der folgender⸗ maßen lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung be⸗ ſchließt, den Magiſtrat zu erſuchen 1. In Kap. XIV des Haushaltungsplanes (ver⸗ ſchiedene Einnahmen und Ausgaben) für das Rechnungsjahr 1905 einen Betrag von 20000 ℳ zur Verwendung für Kunſtzwecke einzuſtellen; 2. der Stadtverordnetenverſammlung alsbald eine Vorlage betr. die Errichtung einer ſtädtiſchen Deputation für Kunſtzwecke zu machen. Der Antrag iſt unterzeichnet von den Kollegen Holz und Dr. Riel und genügend unterſtützt. Er n auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung ge⸗ angen. Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. die elektriſche Beleuchtung des Luiſenplatzes. — Druckſache 448. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats wie folgt: 1. Der Luiſen Platz und die Spandauer Straße längs desſelben werden nach Maßgabe des vor⸗ gelegten Planes mit elektriſcher Beleuchtung verſehen; Die anſchlagmäßigen Koſten werden auf 20 000 ℳ feſtgeſtellt. Der Betrag iſt aus dem Erneuerungsfonds für das Elektrizitätswerk zu entnehmen.) 10 Punkt 11 der Tagesordnung: Vorlage betr. Erweiterung des ſtädtiſchen Elektrizitätswerkes im Jahre 1903. — Druck⸗ ſache 449. Berichterſtatter Stadtv. Dr. de Gruyter: Meine Herren, ich glaube, ich kann mich hier kurz faſſen, denn die Zahlen, die ſeitens des Magiſtrats der Vor⸗ lage zur Begründung beigefügt wurden, ſind ſo deut⸗ lich und ſprechen ſo klar, daß wir überzeugt ſein müſſen, daß eine Erweiterung des Elektrizitätswerkes in der vom Magiſtrat vorgeſehenen Weiſe notwendig iſt Sie iſt aber auch äußerſt dringend geworden deshalb, weil die Anfertigung der Maſchinen ſehr geraume Zeit in Anſpruch nimmt, das Werk aber zu Ende des nächſten Jahres unbedingt im vollen Be⸗ triebe ſein muß Zwar wird auch dieſe neue Er⸗ weiterung meines Erachtens nur ein vorübergehender Zuſtand ſein; denn wenn der Verbrauch der Elektrizität in Charlottenburg weiter ſolche Fortſchritte macht, ſo müſſen wir vielleicht ſchon im nächſten Jahre ein ganz neues viel größeres Elektrizitätswerk aufführen. Mit dieſer Erwägung hat ſich auch der Magiſtrat bereits eingehend beſchäftigt; aber, wie ich mich unter der Hand erkundigt habe, hegt er, und das mit Recht, Bedenken, die Projekte für die ſehr koſtſpielige Neu⸗ anlage eher auszuarbeiten, als er ſich Klarheit darüber verſchaffen kann, ob die vielbeſprochenen neuen Dampf⸗ turbinen ſich wirklich als zweckmäßig erweiſen. Ich möchte beantragen, gerade im Intereſſe der Eile den Vorſchlag des Magiſtrats anzunehmen. Stadtv. Olbrich: In Anbetracht deſſen, daß die Erweiterung des Elektrizttätswerkes eine Summe von 2 e Ee,