EB ue ——— 204 — ſtellen zur Bank erfolgt und der Nachweis, daß ſie erfolgt iſt, der Stadthauptkaſſe auch noch vor Schluß der Dienſtſtunden überbracht werden muß. Immerhin werden wir erwägen, ob es ermöglicht werden kann, die Zahlzeit bis 92 Uhr auszudehnen. Bindende Erklärungen kann ich allerdings nicht ab⸗ geben; ich werde Erwägungen anſtellen, eventuell die Genehmigung einzuholen haben. Der letzte Punkt iſt die Ausſchaltung der Grund⸗ ſteuer. Da werde ich heute kaum ſchon ein Ent⸗ gegenkommen in Ausſicht ſtellen können. Unſer ganzes Syſtem würde damit durchbrochen werden. Das Syſtem beruht darauf, daß alle Steuern, welche vierteljährlich wiederkehren, auf einer Steuerkarte ver⸗ einigt und an der Kaſſe erhoben werden. Das iſt ein Wunſch von vielen Seiten. Es iſt richtig: allen kann es niemals recht gemacht werden; es ſind auch Klagen gekommen; der eine mag die Grundſteuer ausge⸗ ſchaltet haben wollen, der andere eine andere Steuer; ja es iſt auch vorgekommen, daß von einzelnen der Wunſch ausgeſprochen worden iſt: die Einkommen⸗ ſteuer will ich perſönlich bezahlen, die Ergänzungs⸗ ſteuer ſoll die Bank zahlen, die Grundſteuer der Haus⸗ verwalter. Meine Herren, allen dieſen einzelnen Wünſchen, die geltend gemacht werden können, kann man nicht immer entgegenkommen, und ich glaube nicht, daß es möglich ſein wird, die Grundſteuer aus dem Steuerzettel auszuſchalten. Eine andere Frage iſt die beſondere Quittungs⸗ erteilung. Aus verwaltungstechniſchen Gründen haben wir es bisher ablehnen müſſen, außer in ganz be⸗ ſonderen Fällen — ſolche Ausnahmen ſind da geweſen, möchte ich bemerken — beſondere Quittungen zu er⸗ teilen, und zwar Teilquittungen, wie der Herr Refe⸗ rent ſie zu haben wünſcht. Wenn aber ganz beſondere Gründe vorliegen, werden wir in ſolchem Falle unter Umſtänden jedenfalls ausnahmsweiſe entgegenkommen. Ich möchte aber bemerken, daß der betreffende Ver⸗ anlagte jedesmal aus der Veranlagungsbenachrich⸗ tigung ganz genau weiß, welchen Betrag er für die einzelnen Grundſtücke zu zahlen hat. Es iſt der Wunſch laut geworden, ganz beſonders von denjenigen Beſitzern, die viele Grundſtücke haben, daß ſie die Grundſteuer in einer Summe zahlen und dann beſondere Quittungen haben wollten. Wir haben prinzipiell für alle Fälle einheitlich eine Zuſage da nicht geben können. Liegen ganz beſondere Gründe vor, wie wenn Erben, Miterben uſw. da ſind, ſo haben wir eine ſolche beſondere Quittung auch erteilt; generell eine ſolche Beſtimmung zu erlaſſen, iſt nicht möglich. Stadtv. Frantz: Meine Herren. es handelt ſich hauptſächlich darum: wenn z. B. das Haus im Be⸗ ſitz von mehreren Eigentümern iſt, ſo wird vom Magiſtrat einfach einer von dieſen Miteigentümern herausgegriffen und für die Gemeindegrundſteuer veranlagt; dieſer muß auch die Gemeindegrundſteuer bezahlen, abgeſehen davon, ob er vielleicht Verwalter der Grundſtücke iſt oder nicht. Ich habe das ſelbſt in meiner Praxis durchgemacht. Ich habe mit meinem Bruder zuſammen ein Grundſtück, und mir werden einfach die Steuerzettel zugeſtellt, obgleich mein Bruder der Verwalter iſt. Ich habe wiederholt gebeten, ſie meinem Bruder zuzuſtellen; ſie ſind aber nach wie vor immer mir zugeſtellt, die Grundſteuer von ſämt⸗ lichen Grundſtücken, die wir zuſammen haben, iſt mir in Rechnung geſtellt worden. Es müßte dann ſo ſein, daß für jedes Grundſtück mindeſtens eine getrennte Steuerberechnung gemacht wird für Gemeindeſteuer und Kanaliſationsgebühren; dann wären wir voll⸗ ſtändig zufrieden, und es würde ſich nur darum handein, daß der Betreffende ſtatt des einen Steuer⸗ zettels vielleicht zwei bekäme; dann wäre die Sache in Ordnung. Ich glaube, daß darauf wohl Rückſicht genommen werden könnte. Stadtrat Scholtz: Meine Herren, wir können uns nur an denjenigen halten bezüglich der Steuer, der uns gegenüber verpflichtet iſt. Ich kann nur an⸗ nehmen, daß der Herr Referent der eingetragene Beſitzer der Häuſer und infolgedeſſen ihm der Zettel zugeſtellt worden iſt. Das geſchieht aus dem Grunde, weil wir uns an den halten müſſen, der eingetragen iſt. Es iſt auch ſchon der Wunſch ausgeſprochen, einer dritten Perſon, die nicht wie hier in verwandt⸗ ſchaftlichem Verhältnis ſteht, ſondern einer dritten Perſon, die irgendwo anders wohnt, die Zettel zuzu⸗ ſtellen. Das haben wir aber ablehnen muſſen, weil die Mahnung nicht rechtskräftig ſein würde. Wir ſind alſo nicht in der Lage, irgendwo irgend einem dritten Verwalter die Zettel zuzuſtellen. Ich werde die Sache des Herrn Referenten noch beſonders prüfen. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Vorſteher Roſenberg: Es iſt folgender Antrag eingegangen: Der Zoologiſche Garten iſt in der Harden⸗ bergſtraße durch einen Bretterzaun abgeſchloſſen, deſſen Häßlichkeit ein öffentliches Argernis bildet. Die Beibehaltung dieſes Zaunes wird da⸗ mit begründet, daß die endgiltige Ausgeſtaltung dieſes Gartenteiles noch nicht feſtſtehe. Da es im Intereſſe der Stadt liegt, daß nicht einer ihrer ſchönſten und belebteſten Straßen⸗ züge noch auf unbeſtimmte Zeit verunſtaltet bleibt, erſuchen wir den Magiſtrat, mit allen ihm zu Gebote ſtehenden Mitteln darauf hinzuwirken, daß die Verwaltung des Zoologiſchen Gartens baldigſt eine vorläufige angemeſſene Umzäunung an Stelle der bisherigen anbringen läßt. Gredy und eine Anzahl weiterer Unterſchriften. Der Antrag wird auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung gebracht werden. Punkt 2 der Tagesordnung: Antrag des Stadtverordneten Marcus und Gen. betr. Errichtung von Omnibuslinien. — Druckſache 453. Der Antrag lautet: Die Stadiverordnetenverſammlung wolle beſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen: mit geeigneten Unternehmern in Verbindung zu treten, um die Errichtung von Omnibus⸗ linien auf Charlottenburger Gebiet herbei⸗ zuführen. Antragſteller Stadtv. Marcus: Ich ſchicke zunächſt voraus, daß ich mir erlauben möchte, den Antrag betr. Errichtung von Omnibuslinien dahin zu erweitern, daß neben Omnibus⸗ eventuell auch Automobillinien errichtet werden dürfen. Zur Sache ſelbſt möchte ich nun folgendes ſagen. Es iſt den Herren bekannt, daß die Große Berliner Straßenbahn, die Berlin⸗Charlottenburger Straßen⸗