in der Tat noch nicht reif zu einer Annahme oder zu einer Ablehnung. Glaubt man, daß nach den Angaben des Herrn Oberbürgermeiſters gleichwohl gewiſſermaßen eine Zentralſtelle für Auskunftserteilung in öffentlich⸗rechtlichen Angelegenheiten eingerichtet werden ſoll, ſo glaube ich auch, daß das in einer Kommiſſion — nicht in einer gemiſchten Deputation — wird beraten und feſtgelegt werden können. Der Magiſtrat wird ja dann auch ſeinerſeits zu der Sache Stellung nehmen und auch ſeinerſeits mit Vorſchlägen über die Durchführung kommen. Aber ſo, wie der Antrag geſtellt iſt, glaube ich, wird man ihn nicht akzeptieren können. Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, ich möchte nur ein paar Worte zu dem Antrage des Herrn Kollegen Hirſch ſagen. Es iſt vielleicht ein ganz guter Ausweg, wenn die Stadt nicht eine eigene Auskunftsſtelle errichten will, beſtehende oder noch zu errichtende Auskunftsſtellen zu unterſtützen. Aber, meine Herren, dann würde der Antrag des Herrn Kollegen Hirſch doch wohl eine Verallgemeinerung erfahren müſſen; denn die von ihm genannte Rechts⸗ ſchutzſtelle iſt nicht die einzige in Charlottenburg oder wird nicht die einzige bleiben. Mir iſt z. B. bekannt, daß gegenwärtig die Errichtung einer Rechtsſchutzſtelle für Frauen und Mädchen vorbereitet wird, und, meine Herren, das ſcheint mir eine Stelle zu ſein, die in der Tat der Unterſtützung ſehr würdig iſt; denn es handelt ſich hier um eine rechtliche Beratung von Frauen und Mädchen, hauptſächlich in einer ſolchen Situation, in der die Frauen und ganz beſonders die Mädchen ſich nicht gern männlichen Beratern anvertrauen werden, eine Einrichtung von ganz beſonderer ſozialer Bedeutung, die eine Unter⸗ ſtützung der Stadt meiner Anficht nach dringend verdient. Ich glaube alſo, daß Herr Kollege Hirſch ſich vielleicht bereitfinden läßt, ſeinen Antrag ent⸗ ſprechend zu verallgemeinern dahin, daß eine Ein⸗ ſetzung von Mitteln in den Etat zur Unterſtützung von gemeinnützigen Rechtsſchutz⸗ bezw. Auskunfts⸗ ſtellen gewünſcht wird. Stadtv. Gleim: Meine Herren, die Frage, welche der Herr Antragſteller hier angeregt hat, iſt meines Erachtens von ſo großer Wichtigkeit, daß es immer⸗ hin des Verſuchs wert iſt, ſich einmal ganz eingehend damit zu beſchäftigen, ob in dieſer Richtung überhaupt zu einem poſitiven Reſultat zu kommen iſt. Wir haben den Grundſatz, daß jeder Menſch die Geſetze kennen muß. Das iſt ein Grundſatz, der ſich für die Handhabung des Rechts gar nicht entbehren läßt. Aber auf der anderen Seite wiſſen wir doch, daß er mit der Wirklichkeit auch nicht annäherungsweiſe übereinſtimmt. und es iſt deshalb ein ſehr richtiger Gedanke, auf Einrichtungen zu ſinnen, die dem Grundſatz, wenigſtens ſoweit tunlich, ſeine Härte nehmen. Ich glaube alſo, es iſt unter allen Um⸗ ſtaänden erwünſcht, daß die Frage einmal hier zur Beratung kommt. Wir haben ja vom Herrn Oberbürgermeiſter zu meiner großen Freude und Befriedigung gehört, daß innerhalb unſerer ſtädtiſchen Verwaltung ſchon Ge⸗ legenheit gegeben iſt, ſich über einzelne Verwaltungs⸗ zweige zu orientieren, und zwar an der Quelle, wo die beſte Auskunft gegeben werden kann. Das iſt ſehr dankenswert und ſehr befriedigend, aber es erſchöpft die Frage doch noch nicht. Ich bin feſt überzeugt, daß der Herr Antragſteller bei ſeinem An⸗ trage ſelbſt ſich die ſehr großen Bedenken und 214 ———— Schwierigkeiten nicht verhehlt hat, die einer poſitiven Geſtaltung der Sache entgegenſtehen. Der Herr Oberbürgermeiſter hat ja auch dieſe großen Schwierig⸗ keiten hier des näheren ausgeführt. Ich glaube aber doch, daß er dieſe Schwierigkeiten in dem Sinne, wie der Antrag lautet, überſchätzt hat. Der Antrag lautet dahin: Es ſoll darüber beraten werden, ob nicht eine Stelle zur Erteilung von Auskunft errichtet werden kann. Der Herr Oberbürgermeiſter hat immer geſprochen von einem Rat, der erteilt werden ſoll. Das iſt doch ein ſehr großer Unterſchied, ob ich jemandem Auskunft erteile über die Lage der Geſetzgebung, oder ob ich ihm einen Rat erteile. Ich will einmal ſtehen bleiben bei dem Beiſpiel, das der Herr Oberbürgermeiſter angeführt hat. Er hat geſagt: wie können wir eine Auskunft geben über Miets⸗ angelegenheiten und ſonſtige private Angelegenheiten! Das iſt richtig, einen Rat kann man da nicht geben. Wenn aber jemand kommt und ſich über die Frage der Kündigung oder der Haftung bei Beſchädigungen orientieren will, ſo kann der betreffende Auskunft⸗ erteiler ihm ſagen: hier im Bürgerlichen Geſetzbuch, Paragraph ſoundſoviel, haſt du die Beſtimmungen, wonach ſich die Sache beurteilen läßt; wie ſie vom Gericht beurteilt wird, das kann ich dir nicht ſagen, aber bilde dir ſelbſt darüber ein Urteil. Alſo man kann immerhin als möglich annehmen, daß in dieſer Beſchränkung ſich doch eine ſolche Auskunftſtelle vielleicht würde einrichten laſſen. Ich will heute aber gar nicht über die Sache abſprechen. Ich habe mir von Anfang an nicht die großen Bedenken verhehlt, die ihr entgegenſtehen; aber ich glaube dennoch, daß es wünſchenswert iſt, ſie gemeinſchaftlich mit dem Magiſtrat zu erörtern, und darauf geht ja der Antrag hin. Ob das in einer gemiſchten Deputation geſchieht oder in einem Ausſchuß, an welchem der Magiſtrat teilnimmt, das halte ich für ziemlich gleichgiltig. Ich würde alſo auch ohne weiteres dem Antrage des Herrn Kollegen Holz zuſtimmen, wenn der Magiſtrat uns die Er⸗ klärung abgiebt, daß er an der Beratung dieſes Ausſchuſſes teilnehmen will. Wenn das nicht der Fall iſt, dann werden wir nicht viel weiter kommen in der Sache, dann lohnt ſich überhaupt ein Ausſchuß nicht, und dann können wir nichts anderes tun, als an den Magiſtrat das Erſuchen zu richten, in einer gemiſchten Deputation die Sache zu verhandeln. Was nun aber auch beliebt wird, jedenfalls würde der Antrag des Herrn Kollegen Hirſch auch in dieſem Ausſchuß oder in dieſer gemiſchten Deputation zur Erörterung kommen müſſen, (ſehr richtig!) aber nicht heute. Heute iſt es ganz unmöglich, ſich derart über dieſe Sache zu informieren, daß man ſeine Stimme für oder wider abgeben könnte. Ich möchte alſo den Magiſtrat bitten, wenn möglich, uns eine Antwort darauf zu erteilen, ob er ſein würde, in dem Ausſchuß ſich vertreten zu aſſen. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, ich bin erfreut, aus der Debatte entnehmen und feſt⸗ ſtellen zu können, daß Sie doch alle bei näherer Be⸗ ſchäftigung mit dem Gedanken einſehen, daß die Sache nicht ſo auf einmal leicht und glatt zu machen iſt, ſondern daß ihr große Bedenken entgegenſtehen. Die heutige Debatte hat gezeigt, daß man, jemehr man ſich mit der Frage beſchäftigt, deſtomehr zu einem ablehnenden Standpunkt kommt, und es iſt durchaus richtig — ich glaube, im Namen des Magiſtrats