, 215, —— ſprechen zu können —, wenn Sie in einer Ausſchuß⸗ beratung dieſe Klärung noch weiter vornehmen wollen. Ich glaube, Sie werden dann zu demſelben Reſultat kommen, zu dem der Magiſtrat gekommen iſt. Nur bleibe ich bei meiner erſten Bitte, nicht die Sache in eine Deputation zu verweiſen. Gegen eine Ausſchuß⸗ beratung wird der Magiſtrat nichts einzuwenden haben. (Zuruf: Und daran teilnehmen!) — Selbſtverſtändlich, denn es liegt uns doch daran, daß wir Sie überzeugen, daß unſere Auffaſſung der Dinge die richtige iſt, oder eventuell daß wir uns von Ihnen vom Gegenteil überzeugen laſſen. Nun möchte ich noch kurz, da die Sache doch wohl einem Ausſchuſſe überwieſen werden wird, Herrn Stadtverordneten Hirſch einiges antworten. Herr Stadtv. Hirſch hat von den Gründen, die ich als gegen die Einrichtung einer Rechtsberatungsſtelle ſprechend erwähnt habe, nur die Gründe, die ich in dritter und vierter Reihe genannt habe, herausgenommen, er hat aber diejenigen fortgelaſſen, die ich an allererſte Stelle geſetzt habe. Das iſt nämlich zunächſt der Grund, daß eine Rechtsberatungsſtelle auf denjenigen Gebieten, in denen die Stadt zu arbeiten hat, über⸗ haupt nicht notwendig iſt. Dafür liegt gar kein Be⸗ dürfnis vor; denn da haben wir ſchon in allen unſeren einzelnen Büreaus ſolche Rechtsberatungsſtellen. Und dann der zweite Grund, der ebenſo wichtig iſt: daß nämlich ſolche Zentralberatungsſtelle eine unzweck⸗ mäßige Art der Erledigung dieſer Dinge wäre. Denn es handelt ſich nicht nur darum, daß Rat und Aus⸗ kunft erteilt wird, ſondern daß richtiger Rat und richtige Auskunft erteilt wird, und das geſchieht eben in den geſonderten Stellen beſſer als in einer Zentral⸗ ſtelle. Vor allen Dingen möchte ich mich aber da⸗ gegen wenden — das ſoll die letzte meiner Aus⸗ führungen ſein —, wenn Herr Stadtv. Hirſch den Satz anareift, den ich ausſprach: die Stadt ſoll ſich hüten, Gebiete zu betreten, die nicht zu ihren Auf⸗ gaben gehören, und ſich in Dinge zu miſchen, die nicht ihres Amtes ſind. Er meint, mit dieſem Spruch könne man jedem Fortſchritt entgegentreten. Das iſt nicht richtig. Ich meine, die Stadt iſt genötigt, ſich klar zu machen, welche. Aufgaben ihr odliegen, und wenn ihr etwas zugemutet wird, wovon ſie der An⸗ ficht iſt, daß das nicht ihre Aufgabe iſt, ſo ſoll ſie darauf hinweiſen. Das iſt ſie ſchon allein ihren Steuerzahlern ſchuldig. Hier, meine Herren, handelt es ſich bei dem, was der Herr Miniſter will, um eine Aufgabe, die nach der Verfaſſung dem Staat und dem Reiche zufällt, nämlich um die Ordnung der bürgerlichen Rechtepflege und um das, was mit ihr zuſammengehört. Eine Beratungsſtelle in dem Sinne des bürgerlichen Rechts zu ſchaffen, iſt nicht Aufgabe der Stadt, ſondern des Staates und des Reiches. Wenn die Dinge ſo klar liegen, hat die Stadt die Verpflichtung, zu ſagen: für dieſe Dinge ſind wir nicht zuſtändig. Was nun den Antrag des Herrn Hirſch anbetrifft, ſo iſt es unmöglich, ihm Folge zu geben. Wir müßten ja dann ſämtlichen Auskunftsſtellen, die er⸗ richtet ſind, ebenfalls Zuſchüſſe gewähren, und es ſind ſehr viele Auskunftsſtellen errichtet. Faſt jede größere Zeitung und auch unſere beiden am Orte erſcheinen⸗ den Zeitungen haben Auskunftsſtellen eingerichtet. Ich weiß, daß viele Zeitungen mit Rechtsanwälten in Verbindung ſteben, die in ihrem Auftrage Auskunft in bürgerlichen Rechtsſtreitigkeiten und auch auf anderen Gebieten erteilen. Es haben dann auch, wie Herr Stadtv. Stein erwähnte, viele Vereine ſolche Beratungsſtellen eingerichtet. Allen denen müßten wir ja dann einen Zuſchuß geben, und das iſt un⸗ denkbar. Meine Herren, die Stadt kann doch nicht das Geld an ſolche Beratungsſtellen aeben, über die ſie gar leine Kontrolle hat! Dieſer Weg iſt meines Erachtens völlig ungangbar. Im übrigen enthalte ich mich weiterer Aus⸗ führungen, da wir ja im Ausſchuß Gelegenheit haben werden, uns über die Sache noch zu unterhalten. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich muß dem Herrn Oberbürgermeiſter darin widerſprechen, daß im Falle der Annahme unſeres Antrages alle Aus⸗ kunfteſtellen unterſtützt werden müßten. Die Vereine ſcheiden von vornherein aus, ſoweit ſie nur ihren Mitgliedern Auskunft erteilen. Das geht natürlich die Stadt abſolut nichts an. Ebenſo ſcheiden ſelbſt⸗ verſtändlich die Zeitungen aus, die teilweiſe aus eigenem Intereſſe, um ſich ihre Abonnenten zu fichern, Auskünfte erteilen. Bei der Gewerkſchaftskommiſſion handelt es ſich um eine Auskunftsſtelle, die an jeder⸗ mann Auskunft erteilt, und wenn wir noch andere derartige Auskunftsſtellen haben, wenn beiſpielsweiſe die von Herrn Kollegen Dr. Spiegel erwähnte Aus⸗ kunftsſtelle ins Leben treten ſollte, dann würden wir doch ſelbſtverſtändlich konſequenterweiſe auch für eine Unterſtützung derartiger gemeinnütziger Auskunfts⸗ ſtellen eintreten müſſen. Gegen die Ausſchußberatung haben wir nichts einzuwenden. Ich neyme aber als ſelbſtverſtändlich an, daß nicht nur der Antrag Stein, ſondern auch unſer Antrag dem Ausſchuſſe überwieſen wird. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Antragſteller Stadtu. Stein (Schlußwort): Meine Herren, aus allem, was hier geſagt worden iſt, habe ich entnommen, daß eigentlich alle von der Not⸗ wendigkeit einer ſolchen Auskunftsſtelle überzeugt ſind. Beſonders bin ich dem Herrn Oberbürgermeiſter ſehr dankbar, daß er uns 10, 12 Fälle angeführt hat, die bloß auf 5 oder 6 Stellen des Magiſtrats zur Erledigung kommen können. Das iſt ja ſehr ſchön. Aber wer weiß denn, an welche Stelle er zu gehen hat? Deshalb will ich eben dieſe Auskunfts⸗ ſtelle haben, damit dort jedem geſagt wird: du mußt dahin gehen, dort hörſt du das Richtige. Das iſt gerade das, was ich zunächſt haben will. Wenn dann, meine Herren, geſagt iſt, daß ich verlange, es ſoll auch in privatrechtlichen Dingen Auskunft erteilt werden, ſo hat mir das vollſtändig fern gelegen. Ich habe ausdrücklich erklärt: nur all⸗ gemeinrechtliche Sachen ſollen dabei zur Sprache kommen. Die Vorwürfe alſo, die mir in dieſer Be⸗ ziehung gemacht ſind, muß ich durchaus abweiſen. Ich bin aber ganz damit einverſtanden, daß die Angelegenheit, wie Herr Kollege Holz das angeregt hat, in einem Ausſchuß beraten wird. Ich meine, es wird dabei ſchon etwas herauskommen, was zu einer neuen Wohlfahrtseinrichtung unſerer Stadt führen wird. Wir haben ja ſchon eine ganze Menge ſolcher Einrichtungen, und ich glaube, daß durch die Rechtsberatungsſtelle ein neues Glied ihnen hinzu⸗ gefüg werden kann. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit, den Antiag des Stadtv. Stein zuſammen mit dem Antrage des Stadtw. Hirſch einem Ausſchuſſe von 9 Mitgliedern zu überweiſen, und wählt zu Mitgliedern dieſes Ausſchuſſes die Stadw. Gue Gleim, Holz, Dr. Mommſen, Protze, Dr. Sellin, Dr. Spiegel und Stein.)