— 229 — kann, ſich diejenigen Bücher zu notieren, die ſie nötig haben, wird jedem einleuchten, und daß man ferner in einer Schule, die überfüllt iſt, nicht nötig hat, den Schulanfang anzuzeigen unter Aufforderung zur Mel⸗ dung, leuchtet ebenfalls ein. Die Schule ſelbſt befindet ſich in unſerem älteſten Schulgebäude und hat infolgedeſſen allerdings in ihren Räumlichkeiten nicht diejenige Opulenz aufzuweiſen, die wir bei neuen Schulge⸗ bäuden haben. Dem Bedürfnis nach einem Zeichen⸗ ſaal iſt durch einen bereits erfolgten Umbau abge⸗ holfen worden. Es iſt uns außerdem ſeitens des Magiſtrats die Auskunft erteilt worden, daß der Magiſtrat einen Umbau der Bürgermädchenſchule reſp. einen Neubau in Ausſicht nimmt, der Zeitpunkt dafür aber jetzt noch nicht gekommen ſei. Was dann die Unzulänglichkeiten inbetreff der Nachbarſchaft der Polizeidirektion anlangt, ſo iſt feſtgeſtellt worden, daß bereits die Polizeidirektion zugeſagt hat, die Unter⸗ ſuchung jener Proſtitmierten in ſolcher Zeit vorzu⸗ nehmen, wo die Mädchen weder zur Schule noch von der Schule nach Hauſe zu gehen haben. Der Petitionsausſchuß hat nun, und zwar ein⸗ ſtimmig, beſchloſſen, Ihnen zu empfehlen, dieſe Petition dem Magiſtrat zur Erwägung zu geben, und zwar aus dem Grunde, damit die Petenten über jedes Petitum, was ſie vorgebracht haben, den genügenden Beſcheid ſeitens des Magiſtrats erhalten. — Ich bitte Sie, im Sinne des Petitionsausſchuſſes zu beſchließen, die vorliegende Petition dem Magiſtrat zur Erwägung zu überweiſen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Petitions⸗ ausſchuſſes, die Petition 1 dem Magiſtrat zur Er⸗ wägung zu überweiſen.) Vorſteher Roſenberg: II. Petition des Haus⸗ und Grundbeſitzer⸗ vereins von 1895 zu Charlottenburg gegen die Err ichtung des Ledigen heims und Obdach loſe naſyls. Berichterſtatter Stadtv. Kaufmann: Die zweite Petition geht aus von dem Haus⸗ und Grundbeſitzer⸗ verein von 1895 zu Charlottenburg und wendet ſich gegen die Errichtung eines Ledigenheims und Obdach⸗ loſenaſyls. — Meine Herren, ich ſtehe noch friſch unter dem Eindruck des eben zu Ende gegangenen preußiſchen Städtetages, und es wird mir umſo leichter, dem Antrage des Ausſchuſſes nachzukommen, als dieſer Städtetag mit ziemlicher Einmütigkeit an⸗ erkannt hat, daß die Gemeinden berufen ſind, in der Wohnungsfrage aktiv vorzugehen, und zwar nach ihren Kräften und nach genaueren Beratungen ſobald wie möglich. Nun wird gerade zur Beſeitigung der dort auch anerkannten Wohnungsnot die Errichtung eines Ledigenheims weſentlich beitragen können, da der Überfüllung gerade der ſchlechteſten Wohnungen dadurch abgeholfen werden könnte. Dieſe Gründe waren aber für den Petitionsausſchuß an und für ſich weniger maßgebend. Man hat die Wurzeln dieſer Klagen und des von dem Haus⸗ und Grund⸗ beſitzerverein von 1895 eingenommenen Standpunktes ſo in der Vergangenheit liegend gefunden, daß der Petitionsausſchuß ſich in gegenwärtiger Zeit auf dieſe Gründe nicht einlaſſen zu ſollen geglaubt hat. Der Petitionsausſchuß iſt, auch hier einſtimmig, zu dem Antrage gelommen, Ihnen zu empfehlen, über dieſe Petition zur Tagesordnung überzugehen. Den zweiten Punkt der Petition laſſe ich in dieſem e unerwähnt, weil derſelbe Gegenſtand durch den Herrn Kollegen Becker bei der Petition Nr. III behandelt werden wird; ich erwähne nur, daß es ſich ja bei Errichtung eines Aſyls für Obdachloſe nicht um ein ſogenanntes Nachtaſyl handelt, ſondern der Gemeindebeſchluß, der von uns gefaßt iſt, ſich lediglich auf die Erweiterung des Bürgerhauſes be⸗ zieht. Weitere Ausführungen überlaſſe ich dem Herrn Kollegen Becker. Ich bitte Sie, dem Antrage des Petitions⸗ ausſchuſſes gemäß zu beſchließen und über die Peti⸗ tion zur Tagesordnung überzugehen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Petitions⸗ ausſchuſſes, über die Petition II zur Tagesordnung überzugehen.) Vorſteher Roſenberg: III. Petition von Hauseigentümern der Sophie Charlotteſtraße gegen den be⸗ abſichtigten Bau eines Aſyls für Ob⸗ dachloſe in der Sophie Charlottenſtraße Nr. 118. Berichterſtatter Stadtu. Vecker: Meine Herren, von einer Reihe von Grundbeſitzern und Wohnungs⸗ inhabern aus der Sophie Charlottenſtraße iſt die Petition dem Magiſtrat und dem Petitionsausſchuß unterbreitet worden, man möge bei dem in Ausſicht ſtehenden Bau eines Aſyls für Obdachloſe, der in der Sophie Charlottenſtraße, wie die Herren glauben, errichtet werden ſoll, eine andere Ortlichkeit wählen. Die Herren machen darauf aufmerkſam, daß durch die Beſucher des Aſyls für Obdachloſe erfahrungs⸗ gemäß große Unzuträglichkeiten für die umliegenden Häuſer und für die Straße, in welcher ſich das Aſyl befindet, ſowie für die ganze Umgegend ſich ent⸗ wickeln. Die Petenten befinden ſich inſofern in einem Irrtum, als ſie annehmen, es wäre die Abſicht, ein Aſyl für Obdachloſe in der Sophie Charlottenſtraße zu errichten, ähnlich ſo, wie es in der Stadt Berlin beſteht und wie es auch tatſächlich dort vielfach zu Unzuträglichkeiten in der Straße und in der Umgebung des Aſyls geführt hat. Meine Herren, wie Sie wiſſen, liegt die Abſicht nicht vor, hier in Charlotten⸗ burg ein derartiges Aſyl zu errichten, ſondern es wird beabſichtigt, das Familienhaus, das in der Sophie Charlottenſtraße beſteht, zu erweitern und zur Auf⸗ nahme von obdachloſen F milien zu vergrößern. Die Vorausſetzungen der Petenten treffen nicht zu, und deshalb iſt der Petitionsausſchuß zu dem Beſchluß gekommen, Ihnen zu empfehlen, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. Ich ſchließe mich dieſem Antrage an. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Pelinionsaus⸗ ſchuſſes, über die Petition III zur Tagesordnung überzugehen.) Vorſteher Roſenberg: IV. Petition der Frau Kaiſer hier, betr. Rückzahlung von Steuern. Berichterſtatter Stadtv. Sellin: Meine Herren, die Petition der Frau Kaiſer hier iſt dadurch über⸗ holt, daß inzwiſchen die verlangte Steuer von 6 Mk. an die Frau zurückgezahlt worden iſt. Der Ausſchuß beantragt infolgedeſſen Ubergang zur Tagesordnung, und ich bitte Sie, dem zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Petitionsaus⸗ E