—— 242 3 Lehrerinnen, 1 Handarbeitslehrerin.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 9 der Tagesordnung. Vorlage betr. Erhöhung der Mittel zur Ausbildung von Lehrerinnen an Fort⸗ bildungsſchulen. Druckſache 486. (Die Beſprechung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammiung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die zur Verſtärkung der Etatspoſition Ord. Iv—6 für 1904 erforderlichen Mittel von 340 Mk. werden aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. IV 3 3 für 1904. Druckſache 487. Stadtu. Kaufmann: Meine Herren, ich beantrage, die geforderte Summe von 2000 Mk. zu bewilligen. Indem ich dieſen Antrag ſtelle, kann ich aber doch nicht umhin, hier der Freude darüber Ausdruck zu geben, daß dieſe Schule, die erſt im April eröffnet iſt, bei denjenigen Herren, die im Oktober Gelegen⸗ heit hatten, ihre Leiſtungen kennen zu lernen, die höchſte Zufriedenheit erregt hat. Ich wollte das ausdrücklich konſtatieren. (Die Beſprechung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Verſtärkung der Mittel Ord. Kap. IV Abſchnitt 3 Nr. 3 für 1904 werden 2000 Mk. aus dem Diepoſitionsfonds bewilligt.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 11 der Tagesordnung. Beſchlußfaſſung über die Vorlage des Magiſtrats vom 17. September 1903 betr. Erweiterung der Zuſtändigkeit der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation. Druckſachen 339 und 372 von 1903. Der Antrag des Magiſtrats lautet, wie folgt: Die Zuſtändigkeit der Kaſſen⸗ und Finanz. deputation wird wie folgt erweitert: Es ſind der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation in der Regel und ſoweit dadurch keine für die Stadt⸗ gemeinde ſchädliche Verzögerung in der Erledigung der Sachen herbeigeführt wird, folgende an ſich zur Zuſtändigkeit anderer Deputationen gehörigen Angelegenheiten, nachdem über dieſe von der zuſtändigen Deputation Beſchluß gefaßt iſt, vor der Beratung im Magiſtrate⸗Kollegium zur Kenntnisnahme vorzulegen: 3) der Jahreshaushaltsplan (Ordinarium, Ertra⸗ ordinarium, Sonderetats), b) alle Geldbewilligungsanträge, die über 10 000 ℳ hinausgehen, ſoweit die Mittel nicht bereits durch den Etat oder beſondere 1 zur Verfügung geſtellt Ind. alle Etatsüberſchreitungen, ſoweit ſie in den einzelnen Poſttionen den Betrag von 3000 ℳ überſchreiten und alle Überſchreitungen von Koſtenanſchlägen bei Bauten, ſofern ſie ins⸗ geſamt über 5% der Anſchlagsſumme oder den Betrag von 10000 ℳ hinaus⸗ gehen. 4 Es bleibt der Kaſſen⸗ und Finanzde⸗ putation überlaſſen, ob ſie neben dem Beſchluß der zuſtändigen Deputation über dieſe Angelegen⸗ heiten ihrerſeits vom finanzwirtſchaftlichen Stand⸗ punkte dem Magiſtrat ein Gutachten unter⸗ breiten will. Die bisher beſtehende Selbſtändigkeit und Unabhängigkeit der einzelnen Deputationengegen⸗ über der Kaſſen⸗ und Finanzeputation wird durch vorſtehende Beſtimmung nicht geändert. Die Geltung der vorſtehenden Beſtimmungen wird vorläufig auf die Zeit vom 1. Oltober 1903 bis zum 1. Oktober 1905 beſchränkt. Berichterſtatter Stadtu. Kaufmann: Meine Herren, der vorliegende Antrag des Magiſtrats iſt ja ziemlich alten Datums — er iſt vom 17. September 1903 —, und ehe ich auf dieſen Antrag ſelbſt eingehe, halte ich mich für verpflichtet, da eine große Anzahl von Kollegen inzwiſchen neu in die Verſammlung einge⸗ treten iſt, die die damaligen Vorgänge nicht erlebt haben, lurz den Urſprung dieſes Antrages zu kenn⸗ zeichen. Im Jahre 1902 beſtand in dieſer Verſammlung eine Strömung, die dahin gerichtet war, die ganze Organiſation des Magiſtrals umzuwandeln. Man glaubte, die Org aniſation des Magiſtrats genüge nicht, um ordnungsmäßig zu funktionieren, und ſtellte da⸗ mals eine Maſſe von Anträgen auf Abänderung der Befugniſſe verſchiedener Deputationen. Die Verhand⸗ lungen führten vorerſt zu keinem Ziel. Bereits im März 1902 hatte der Magiſtrat an die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung das Erſuchen gerichtet, ihm die Stelle eines Kämmerers zu bewilligen, (Stadtv. Freund: Das war der Grund) die in den Grunden als hochwichtig bezeichnet war. Die Verhandlungen über die Bewilligung der Stelle eines Kämmerers zogen ſich bis in das Jahr 1903 hin. Von der Stadtverordnetenverſammlung war bei der Beratung dieſes Antrages der Beſchluß ge⸗ faßt worden, an die Bewilligung dieſer Kämmerer⸗ ſtelle die Bedingung der vorherigen anderweitigen Organiſation der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation zu knüpfen. Der Magiſtrat befand ſich damals in einer großen Notlage; der Kämmerer mußte bewilligt werden, die Geſchäſte ließen ſich ohne den Kämmerer nicht führen, und in dieſer Notlage mußte der Ma⸗ giſtrat am 23. April 1903 wiederum einer Forderung der Stadtverordnetenverſammlung folgen, im Prinzip eine Reorganiſation der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation nach beſtimmten Richtungen hin zuzubilligen. Dieſer Antrag iſt dann am 6. Mai von der Stadtverord⸗ netenverſammlung angenommen worden. Infolge⸗ deſſen kam nach längerer Zeit, nachdem ſich der Magiſtrat mit dieſer Frage beſchäftigt hatte, die nun vorliegende Vorlage an die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung und wurde einem Ausſchuß zur Vorberatung überwieſen. Dieſe Vorlage, die der Magiſtrat, nachdem er eine prinzipielle Zuſage gemacht hatte, eine Reorgani⸗ ſation zu bewilligen, nun einzubringen ſich veranlaßi ſah, um ſein Wort einzulöſen, wurde eigentlich bereits im Plenum der Verſammlung und auch im Ausſchuß, der im November vorigen Jahres tagte, als eine durchaus nichtsbringende Vorlage bezeichnet; ſie wurde als ſo inhaitlos gekennzeichnet, daß man ſie eigent⸗ lich damals am liebſten gleich kurzer Hand abgelehnt hätte. Der Ausſchuß konnte ſich aber damals zu