— 248 ——— dieſem Standpunkt noch nicht aufſchwingen; er vertagte die Angelegenheit, um zu gelegener Zeit darauf wieder zrückzukommeun. Ich erinnere die Herren, die hier waren, daran und teile den Herren, die neu ein⸗ getreten ſind, mit, daß in der Verhandlung am 4. November, wo der Beſchluß der Vertagung gefaßt wurde, hier ausgeführt wurde, daß der Magiſtrat in einer Notlage ein prinzipielles Verſprechen erteilt hätte, und ich geſtattete mir damals ſchon, den Vergleich zu machen, es käme mir vor, als ob man jemand nötige, einen Wechſel in blanco zu akzeptieren, deſſen Summe der Akzeptant nachträglich nach ſeinem Er⸗ meſſen, nach ſeinem Können ſelbſt ausfüllen, ſelbſt beſtimmen ſollte. So iſt es denn auch gekommen. Der Magiſtrat hat das, was er leiſten konnte, in dieſe Vorlage hineingetan; es iſt aber eben ein Nichts, es iſt ein Akzept über eine Summe, die gleich Null iſt Meine Herren, ich will mich in die ganze An⸗ gelegenheit hier nicht ausführlich vertiefen; aber ich glaube, im Intereſſe derjenigen Kollegen, denen fſie fremd iſt, die den damaligen Verhandlungen nicht beiwohnten und die Vorlage nicht bekommen haben, ſie alſo ihrerſeits auch nicht ſtudieren konnten, — im Intereſſe dieſer Kollegen glaube ich aber doch auf einige wenige Punkte eingehen zu können. Der Magiſtrat hat in ſeiner Vorlage das Akzept, wie folgt, ausgefüllt. Er will die Zuſtändigkeit der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation erweitern, und zwar in folgender Richtung: Es ſind der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation in der Regel und ſoweit dadurch keine für die Stadtgemeinde ſchädliche Verzögerung in der Erledigung der Sachen herbeigeführt wird, fol⸗ gende Angelegenheiten zu überweiſen: 1. der Jahreshaushaltsplan (Ordinarium, Ertraordinarium, Sonderetats), — alſo dasjenige, was der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung ſowieſo zugeht, was die Stadtverordneten⸗ verfammlung an den Etatsausſchuß überweiſt, ſollte vorher auch ſchon die Kaſſen⸗ und Finanzdeputation zum Gegenſtande ihrer Beratungen machen — 2. alle Geldbewilligungsanträge, die über 10 000 ℳ hinausgehen. ſoweit die Mittel nicht bereits durch den Etat oder beſondere 4 zur Verfügung geſtellt nd, 3. alle Etatsüberſchreitungen, ſoweit ſie in den einzelnen Poſitionen den Betrag von 3000 ℳ überſchreiten, und alle Über⸗ ſchreitungen von Koſtenanſchlägen bei Bauten, ſofern ſie insgeſamt über 5 % der Anſchlagsſumme oder den Betrag von 10 000 ℳ hinausgehen. Das, meine Herren, ſind die Punkte, um welche die Befugniſſe der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation er⸗ weitert werden ſollten, da der Magiſtrat ſeinem Wort, im Prinzip eine Erweiterung der Befugniſſe der Deputation zuzugeſtehen, nachkommen wollte. Meine Herren, wenn Sie dieſe Punkte näher anſehen, ſo enthalten ſie abſolut keine Erweiterung der Befugniſſe der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation. Sie enthalten nur eine Erſchwerung des ganzen Ge⸗ ſchäftsverkehrs, nur eine Beläſtigung der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation ins Ungemeſſene hinein, ohne daß die Deputation ſelbſt ein Recht hätte, über dieſe Dinge zu entſcheiden; denn wie jede andere Depu⸗ tation kann ſie nur an den Magiſtrat berichten, und in der Sache ſelbſt entſcheidet der Magiſtrat. Eine ſolche Erweiterung der Befugniſſe iſt keine Erweite⸗ rung; ich betrachte daher die uns hier proponierten Pofitionen als gänzlich hinfällig. Sie gewähren eben ein Nichts; es bleibt, wie es war. Wenn mehr be⸗ willigt würde — und der Magiſtrat iſt nicht geneigt, mehr zu bewilligen —, dann käme dieſe Deputation, wie der damalige Herr Stadtverordneten⸗Vorſteher⸗ Stellvertreter Buka in der Sitzung vom 4. November ſagte, einer ſogenannten Oberdeputation gleich, ſie würde allen anderen Deputationen vorgeſetzt werden, und das würde zu Reibungen ohne Ende führen. (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Sehr richtig!) Aber davon ganz abgeſehen, will ich mal die Sache nehmen, wie ſie hier liegt: es hat ſich in der ganzen Zeit kein Bedürfnis herausgeſtellt, die Be⸗ fugniſſe der Kaſſen und Finanzdeputation zu er⸗ weitern. Wir haben ſeit Jahr und Tag mit den beſtehenden Befugniſſen gearbeitet, und ich habe weder von ſeiten der Stadtverordneten noch des Magiſtrats eine Außerung gehört, daß man dieſe Befugniſſe er⸗ weitern müſſe, daß die Deputation dasjenige, was ſie ſatzungsmäßig zu leiſten hat, innerhalb der beſtehen⸗ den Befugniſſe nicht voll und ganz erfüllen könne. Tatſächlich hat auch damals der Magiſtrat nur, weil er ſich in der Verlegenheit befand, ſein Wort ein⸗ löſen zu müſſen, uns eine Vorlage gemacht, die ein Meſſer ohne Klinge und ohne Heft darſtellt. In dieſe Verlegenheit hatte ihn die Stadtverordneten⸗ verſammlung verſetzt. Andererſeits, meine Herren, hatte damals auch der Ausſchuß den Beſchluß auf Vertagung aus Verlegenheit gefaßt, weil er nicht wußte, was er mit dieſer Vorlage machen ſollte. Sie genügte ihm nicht, aber er konnte ſich damals noch nicht entſchließen, ſie glatt abzulehnen, wie es von einigen Seiten beantragt war. Ich richte nun heute die Bitte an Sie, dieſes Produkt einer Nötigung ruhig zu beſtatten, den Antrag des Magiſtrats abzu⸗ lehnen und damit dieſe Angelegenheit zum Abſchluß zu bringen. Damit bei Ihnen nicht das Gefühl aufkommt, den Magiſtrat durch Ablehnung ſeiner Vorlage zu kränken, möchte ich Ihnen vorleſen, was am 4. No⸗ vember 1903 Herr Bürgermeiſter Matting ſagte. Seitens eines Kollegen war die Bemerkung gefallen, daß eine Ausführung von mir magiſtratualer geweſen wäre als der Magiſtrat ſelbſt. Darauf äußerte am Schluß der Verhandlung Herr Bürgermeiſter Matting: Die Bemerkung, daß Herr Stadtv. Kauf⸗ mann magiſtratualer als der Magiſtrat erſcheine, nötigt mich doch zu der Erklärung, daß der Magiſtrat die Ihnen vorliegende Vorlage nur gemacht hat, um Ihnen entgegen zu kommen. daß er ſich durchaus der Bedenken, die d er Herr Stadtv. Kaufmann und der Herr Stadtv.⸗ Vorſt.⸗Stellv. Buka ſowohl in formeller wie in materieller Hinſicht geltend gemacht haben, nicht verſchließen kann. Das iſt die Erwägung ge⸗ weſen, die den Magiſtrat veranlaßt hat, die Sache überhaupt nur auf eine Verſuchszeit von zwei Jahren in Kraft treten zu laſſen. Meine Herren, machen Sie mit dieſem unglück⸗ ſeligen Geſchöpf keinen zweijährigen Verſuch, ſondern lehnen Sie die Vorlage glatt ab! (Die Beſprechung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung lehnt nach dem Antrage des Bericht⸗ erſtatters Stadtv. Kaufmann die Magiſtratsvor lage vom 17. September 1903 betr. Erweiterung der Zu⸗ ſtändigkeit der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation ab.) Vorſteher Roſenberg: Das Protokoll vollziehen heute die Herren Stadtv. Olbrich, Sellin und Dr. Spiegel.