246 In Angelegenheiten betr. Anlage eines Ge⸗ meindefriedhofes ſind drei Geſuche eingegangen. Der Vorſtand des kirchlich⸗liberalen Vereins in Charlotten⸗ burg und der Gemeindekirchenrat der Trinitatiskirche hierſelbſt bitten die ſtädtiſchen Behörden, ſchleunigſt die Einrichtung eines Kommunalfriedhofes in die Wege zu leiten. Der Haus⸗ und Grundbeſitzerverein von 1895 zu Charlottenburg ſpricht die gleiche Bitte aus und empfiehlt der Stadtverwaltung, für dieſen Zweck die Verwendung des ſtädtiſchen Terrains in der Jungfernheide in parkähnlicher, den Hamburger Friedhöfen nachgebildeter Anlage in Erwägung zu ziehen. Die Geſuche werden ausgelegt und gelangen geſchäftsor dnungsmäßig zur Erledigung durch die Beſchlüſſe zu Tagesordnung Nr. 4 und Nr. 10 Frage 8. Die betreffenden Schreiben werden den Herren Referenten zugeſtellt. Wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Abſtimmung darüber, ob ein vom Vorſteher in der Sitzung am 7. d. M. erteilter Ord⸗ nungsruf gerechtfertigt war. — Druckſache 490. Ich bitte diejenigen Herren, die dieſen Ordnungs⸗ ruf als gerechtfertigt erklären, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Das iſt die Mehrheit. Punkt 2 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Anträge der Stadtv. Stein und Gen. und Hirſch und Gen. betr. Bereitſtellung von Mitteln für Rechtsberatungsſtellen. — Druckſachen 454, 491. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Riel: Meine Herren, der Ausſchuß iſt bei ſeiner Beratung gleich auf den Abänderungsantrag des Herrn Kollegen Stein ein⸗ gegangen, welcher dahin ging, wie Sie aus der Vor⸗ lage erſehen wollen, den Magiſtrat zu erſuchen, in gemiſchter Deputation zu beraten, ob es ſich empfiehlt, eine Stelle einzurichten zur Erteilung mündlicher Auskunft in öffentlich⸗rechtlichen Angelegenheiten für die unbemittelten Klaſſen. Der Inhalt dieſes Antrages iſt zu allererſt im Aus⸗ ſchuß zur Beratung gekommen, und zwar, weil der Herr Antragſteller erklärte, wenn er zunächſt von einer Rechtsberatungsſtelle geſprochen habe, ſo habe er den Ausdruck gewählt, der in den miniſteriellen Erlaſſen enthalten ſei; indeſſen habe er damit nicht gemeint, daß nun über alle in betracht kommenden rechtlichen Angelegenheiten Auskunft erteilt werden ſolle, und zwar nicht nur Auskunft, ſondern auch Beratung. Der Ausſchuß hat daraufhin zunächſt das privatrechtliche Gebiet ausgeſchloſſen und nur für öffentlich⸗rechtliches Gebiet eine Beratung vor⸗ genommen. Es war dabei maßgebend die Erwägung der außerordentlichen Schwierigkeit, geeignete Perſönlich⸗ keiten zu finden. Sie werden gehört haben, daß in Lübeck eine Rechtsberatungsſtelle vor einigen wenigen Tagen eingerichtet worden iſt, und zwar ſun ſämtliche Rechtsgebiete; jedoch iſt dort eine Organiſation ge⸗ ſchaffen worden, an der ſich ganz beſonders die Rechts⸗ anwaltſchaft beteiligt hat. Von einer ſolchen Orga⸗ niſation konnte von vornherein hier in Charlotten⸗ burg nicht die Rede ſein. Es kam hinzu, daß eine Stelle, die in den geſamten Rechtsangelegenheiten Rat erteilen ſollte, unter keinen Umſtänden, auch nicht einmal verſuchsweiſe hätte ausreichen können, und ſchließlich iſt auch die Bedürfnisfrage als nicht vorliegend angenommen worden. Man beſchränkte ſich, wie geſagt, darauf, nur eine Auskunftsſtelle zu ſchaffen, in welcher man erfahren könnte, wo man in einzelnen öffemlich⸗rechtlichen Angelegenheiten die entſprechende Auskunft direkt erhalten könnte. Wir haben gerade dieſen Punkt ſehr eingehend beraten und haben das für das Praktiſchſte gehalten. Meine Herren, dem Staate irgendwelche Arbeit dadurch ab⸗ unehmen, daß wir eine ſtädtiſche Organiſation ſcaffa, dazu liegt allerdings gar keine Veranlaſſung vor. Wohl aber wollten wir unſeren Bürgern die Möglichkeit geben, zu erfahren, wo ſie an erſter Stelle ſchöpfen können, um ſich eingehend über einzelne Dinge des öffentlich⸗rechtlichen Lebens Rat erholen zu können. Was Ihnen hier zur Annahme empfohlen wird, meine Herren, iſt kein Definitivum. Wir ſind uns darüber klar, daß wohl noch etwas anderes, etwas Beſſeres geſchaffen werden kann, und deshalb haben wir auch nur den Beſchluß dahin gefaßt: der Magiſtrat möge durch eine geeignete Or⸗ ganiſation dem Publikum die Auffindung der zur Beratung im Einzelfall berufenen ſtädtiſchen und ſtaatlichen Dienſtſtellen ſo erleichtern, damit es dann die gewünſchte Auskunft erhalten kann. Der Magiſtrat wird vorausſichtlich über den Erfolg dieſes Verſuches in abſehbarer Zeit Bericht erſtatten, und Sie, meine Herren, werden dann zu befinden haben, ob und inwieweit dieſer Verſuch ge⸗ glückt iſt, und ob wir noch etwas hinzufügen ſollen oder nicht. Ich bitte Sie, den Antrag des Ausſchuſſes an⸗ zunehmen. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, meine Freunde ſind nicht in der Lage, dem Antrage des Ausſchuſſes zuzuſtimmen. Der Antrag bedeutet ja in Wirklich⸗ keit nichts weiter als eine Ablehnung ſowohl des Antrages des Herrn Kollegen Stein als auch des von meinen Freunden geſtellten. Der Herr Bericht⸗ erſtatter führte aus, daß man ſich damit begnügen wolle, eine Auskunftsſtelle zu ſchaffen, wo man in einigen öffentlich⸗rechtlichen Fragen Auskunft erhalten kann. Ja, meine Herren, ſo weit geht der Antrag des Ausſchuſſes ja kaum. Der Antrag des Ausſchuſſes bezweckt nur, dem Publikum nachzuweiſen, wohin es ſich zu wenden hat, wenn es erfahren will, wo es Auskunft erhalten kann. Und dann: in welchen Fragen ſoll das Publikum Auskunft erhalten? Da haben wir uns das vor Augen zu führen, was der Herr Oberbürgermeiſter in der Debatte über den Antrag Stein ausführte. Er führte an, daß Stellen da ſind, wo die Militäranwärter ſich über die Be⸗ ſtimmungen orientieren können, unter denen ſie in der Verwaltung angeſtellt werden können; er führte aus, daß man Auskunft über Unterſtützungen während militäriſcher Ubungen erhält, Auskunft über Des⸗ infektion, Auskunft darüber, ob bei den Wahlen die geſetzlichen Friſten gewahrt find, welche Bedingungen zur Erlangung der Konzeſſion zum Schankbetriebe zu erfüllen ſind, und dergl. Das ſind doch alles Fragen, meine Herren, die die große Maſſe des Publikums ſehr wenig intereſſieren. Ich glaube, Ihnen bei der Begründung unſeres Antrages nachgewieſen zu haben, daß die Bevölkerung in der Hauptſache Auskunft wünſcht über Fragen, die ſich aus den ſozialpolitiſchen Geſetzen ergeben, und, meine Herren, in der Be⸗ ziehung können ſie nach den Daten, die ich Ihnen dei der Begründung des Antrages gegeben habe, die