S eee, —— 248 — Der Antrag des Stadtv. Hirſch und Gen. vom 23. 11. 04 wird abgelehnt./ Vorſteher Stell.. Kaufmann: Es iſt ein Antrag 2 4 Unterſtützung eingegangen: 4 von dem Herrn Kollegen Dr. Borchardt mit genügender Die Unterzeichnelen beantragen, Punkt 16 der Tagesordnung in öffentlicher Sitzung zu verhandeln. 8 Es wird über dieſen Antrag nach Schluß der öffent⸗ lichen Sitzung in geheimer Sitzung zu verhandeln ſein. Punkt 3 der Tagesordnung 2 , K Bericht des Ausſchuſſes über die Mitteilung der Magiſtratsbeſchlüſſe zu dem 4740 des Stadtv. Hirſch und Gen. vom 11. Febrnar 1903 betr. Arbeiterausſchüſſe uſw. Druck⸗ . Afachen 239, 492 4 2 4 Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren, von meinen Freunden waren vor faſt zwei Jahren verſchiedene Anträge eingebracht, die ſich auf eine Beſſerſtellung der ſtädtiſchen Arbeiter beziehen. Die Stadtverordnetenverfammlung hat es ſeinerzeit abge⸗ lehnt, eine beſtimmte Stellung gegenüber dieſen An⸗ trägen einzunehmen; ſie hat ſie vielmehr dem Magiſtrat überwieſen. Der Magiſtrat hat uns dann das Er⸗ gebnis ſeiner Erwägungen mitgeteilt, und dieſe Vorlage iſt einem Ausſchuſſe zur nochmaligen Vorberatung überwieſen worden. Ich möchte mir nun erlauben, im einzelnen Ihnen mitzuteilen, zu welchen Ergeb⸗ niſſen der Ausſchuß gekommen iſt. Die Antragſteller verlangten zunächſt Arbeiter⸗ ausſchüſſe für ſämtliche ſtädtiſchen Betriebe. Der Magiſtrat hat dieſen Antrag in ſeinem vollen Um⸗ fange abgelehnt; er hat ſich nur bereit erklärt, für die Arbeiter der Straßenreinigung einen Arbeiter⸗ ausſchuß einzuſetzen, und zwar einen ähnlichen Aus⸗ ſchuß, wie er für die Arbeiter der Gasanſtalt bereits beſteht. In der Kommiſſion wurde ſeitens der Antrag⸗ ſteller darauf hingewieſen, daß ein ſolcher Arbeiter⸗ ausſchuß, wie er für die Arbeiter der ſtädtiſchen Gas⸗ anſtalt eingeſetzt iſt, eigentlich nicht das iſt, was die Antragſteller unter einem Arbeiterausſchuſſe ver⸗ ſtehen, und es wurde ferner die Notwendigkeit be⸗ tont, für ſämtliche ſtädtiſchen Betriebe Arbeiteraus⸗ ſchüſſe einzuſetzen. Andere Mitglieder ſtellten ſich auf den Standpunkt des Magiſtrats. Von dritter Seite ging ein Vermittlungsantrag ein dahin, daß wenigſtens für diejenigen Betriebe, in denen die Zahl der ähnlich beſchäftigten Arbeiter 50 überſteigt, Ar⸗ beiterausſchüſſe eingeſetzt werden. Sowohl dieſer Vermittlungsantrag als auch der urſprüngliche Antrag wurde abgelehnt. Der Ausſchuß hat ſich alſo mit dem Entſchluß des Magiſtrats einverſtanden erklärt. Meine Herren, ich möchte mir nun geſtatten, bei dieſer Gelegenheit eine Beſchwerde vorzubringeu, die ich ja als Berichterſtatter vorbringen darf, weil ſie auch im Ausſchuß zur Sprache gekommen iſt. Es handelt ſich um einen Brief, den ſtädtiſche Straßen⸗ reiniger an mich geſchrieben haben, in dem ſie die Bitte ausfprechen, dafür zu ſorgen, daß der Aus⸗ ſchuß bald in Funktion tritt. Die Arbeiter beſchweren ſich darüber, „daß faſt kein Tag vergeht, wo ihnen nicht des abends eine Strafpredigt gehalten wird, und zwar immer dermaßen, daß ſich einer als an⸗ ſtändiger Menſch ſchämen muß, den andern Tag mit ſolchen Herren wieder zuſammen zu arbeiten. Der Herr Inſpeklor läßt ſich die Herren Aufſeher kommen, dann wird inſtruiert, wie es gemacht werden muß, die Unzufrieden⸗ heit unter den Leuten hoch zu halten; es iſt heute abend 4 . r d. ). am 7. Rouember 2: „ aauf dem Depot in der Danckelmannſtraße be⸗ kannt gemacht worden, daß ein jeder Arbeiter der Straßenreinigung, ſobald er auf die Straße tritt, ob er von Hauſe nach der Arbeit oder von der Arbeit nach Hauſe geht, verpflichtet iſt, Papier zu ſammeln; wird er dabei betroffen, daß er es nicht tut, ſo ſteht ihm eine Strafe in Form eines Lohnabzuges bevor“. Die Arbeiter führen weiter aus, daß ſie der Meinung ſind, daß ſie ebenſo gut für den Magiſtrat arbeiten wie jeder andere ſtädtiſche Arbeiter, und daß ſie, wenn ſie ihr Tagewerk vollbracht⸗ haben, die übrige Zeit für ſich gebrauchen können. Es wird aber nicht ſo gehandhabt, ſondern es iſt vor kurzem bekannt gemacht, daß kein Arbeiter die Arbeit früher verlaſſen darf als zehn Minuten vor Feierabend; d. h. die Leute, die etwa in der Kantſtraße arbeiten, haben bis zum Depot in der Spielhagenſtraße eine volle halbe Stunde zu gehen, kommen dort alſo erſt 20 Minuten nach 6 an. Es bedeutet das eine willkür⸗ liche Verlängerung der Arbeitszeit um etwa 20 Minuten. 4 — Aluf die weiteren Beſchwerden, die hier angegeben ſind, kann ich jetzt nicht eingehen, da dieſe Beſchwerden im Ausſchuß nicht Gegenſtand der Verhandlung ge⸗ weſen ſind. — Ich habe eine Abſchrift des Briefes dem Herrn Bürgermeiſter, der im Ausſchuß als Vertreter des Magiſtrats anweſend war, überreicht und hoffe, daß uns hier Auskunft darüber erteilt wird, ob dieſe Beſchwerden auf Wahrheit beruhen und, wenn es ſich tatſächlich ſo verhält, wie in dem Briefe mitgeteilt wird, daß dann unverzüglich Wandel ge⸗ ſchaffen wird; denn es kann meiner Meinung nach nicht im Sinne der Verwaltung liegen, daß Beamte in ſo willkürlicher Weiſe gegen die allgemein giltigen Vorſchriften handeln. Meine Herren, der zweite Antrag lautet, daß die tägliche Arbeitszeit ausſchließlich der Pauſen nicht länger als 9 Stunden dauern darf. Der Ma⸗ giſtrat antwortete, daß er keine Veranlaſſung ge⸗ nommen hat, an der bisherigen Feſtſetzung eines 10 flündigen Arbeitstages irgend eine Anderung zu treffen. Der Ausſchuß hat auch hierüber beraten und iſt mit 4 gegen 3 Stimmen zu dem Beſchluß gekommen, ſich dem urſprünglichen Antrage anzu⸗ ſchließen. Der Ausſchuß beantragt alſo, daß die tägliche Arbeitszeit ausſchließlich der Pauſen nicht länger als 9 Stunden dauern darf. Der nächſte Antrag bezog ſich auf die Frage der luberſtunden. Die Antragſteller hatten verlangt, das Überſtunden⸗, Sonn⸗ und Feiertagsarbeit nur inſoweit zuläſſig ſein ſoll, als ſie zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Abwendung von Gefahren getan werden müßte und daß ſie dann um 25% höher zu löhnen iſt. Der Magiſtrat ſtellte ſich auf den Stand⸗ punkt, daß Überſtunden nicht ganz zu vermeiden ſind: er lehnte es aber ab, den ſtändigen Arbeitern für ihre Überſtunden eine höhere Entſchädigung zu zahlen und begnügte ſich damit, für die nichtſtändigen Arbeiter für Sonntags⸗ und Nachtarbeit einen Auf⸗ ſchlag von 25% feſtzuſetzen. 4 Nun, meine Herren, hat ſich im Ausſchuß eine Debatte darüber entſponnen, zunächſt einmal, ob überhaupt das Überſtundenweſen zu beſeitigen iſt oder nichl. Der Vertreter des Magiſtrats war derſelben