, —— 250 —— Kurz und gu, die Krankenhausdepution und in Übereinſtimmung mit ihr der Magiſtrat halten es nicht für richtig, bei dieſer objektiv und ſubjektiv ſehr wenig dazu geeigneten Arbeiterſchaft einen Arbeiter⸗ ausſchuß einzurichten. Es kommt dann mit 75 Arbeitern die Tief⸗ bauverwaltung, und zwar ſind dieſe Arbeiter wieder verteilt auf 2 ganz verſchiedene Verwaltungs⸗ deputationen: einmal für die Lagerplätze und die Straßenunterhaltung auf die Tiefbaudeputation, und das andere Mal für die Kanaliſation und den Rieſelfeldbetrieb auf die Kanaliſationsdeputation. Es erſcheint dem Magiſtrat nicht möglich, einen ein⸗ heitlichen Arbeiterausſchuß einzurichten für Arbeiter, die in zwei ganz verſchiedenen Verwaltungen unter ganz verſchiedenen Vorgeſetzten, ja ſogar unter ver⸗ ſchiedenen Deputationen beſchäftigt ſind. Nun kommen wir auf die kleineren Zahlen: bei der allgemeinen Verwaltung ſind 35, bei der Geſund⸗ heitspflege 23, bei der Schulverwaltung 21 Arbeiter, bei der Armenverwaltung 3, bei der Hochbauverwaltung 17, bei der Parkverwaltung 23 Arbeiter beſchäftigt, alles nach der Liſte von 1902. Meine Herren, i glaube, es wird jeder von Ihnen dem zuſtimmen, daß bei einer ſolchen Zahl von Arbeitern, die kaum über 20 bis 30 hinausgeht, von vornherein kein Arbeiterausſchuß konſtruiert werden kann. Da würden wir ja beinahe die ganze Arbeiterſchaft in den Arbeiterausſchuß hineinbringen müſſen. Natür⸗ lich ſind auch dieſe Arbeiter außerdem ganz ver⸗ ſchiedenartig zuſammenſetzt und qualifiziert, ſo daß auch nach dieſer Richtung hin ſie nicht mal in eine einheitliche Gruppe fallen und zuſammengefaßt werden können. Das ſind die Erwägungen, die den Magiſtrat veranlaßt haben, bis auf die Straßenreinigungs⸗ deputation von der Gründung von Arbeiterausſchüſſen Abſtand zu nehmen. Der Magiſtrat iſt wenigſtens in dem Ausſchuß in dieſer ſeiner Auffaſſung unter⸗ ſtützt worden, und ich ſpreche die Hoffnung aus, daß auch die Stadtverordnetenverſammlung dieſer Auf⸗ faſſung beitreten wird. Bei dieſer Gelegenheit darf ich nun gleich wohl die Beſchwerde, die Herr Stadt. Hirſch hier vor⸗ getragen hat, ſtreifen. Er hat ſie ſelbſt in Ver⸗ bindung mit dem Arbeiterausſchuß oder wenigſtens bei Gelegenheit dieſer Beſprechung behandelt, und ich bin auch der Meinung, daß ſie in der Tat hier ſehr gut erörtert werden kann; denn wenn der Arbeiterausſchuß bei der Straßenreinigungsver⸗ waltung, den wir einrichten wollen, eingerichtet ſein wird, ſo wird dieſer Ausſchuß ſeiner Be⸗ ſtimmung gemäß in erſter Linie dazu berufen ſein, derartige Beſchwerden der Arbeiter an die Ver⸗ waltung zu bringen, ſo daß die Arbeiter in Zukunft nicht mehr den Weg einer anonymen Eingabe an den Herrn Stadtv. Hirſch werden zu wählen brauchen, um auf dieſe Weiſe ihre Beſchwerden an den Magiſtrat zu bringen. — Die Beſchwerde zerfällt nun in eine ganze Reihe von verſchiedenen Teilen. Erſtens würden die Leute ſo ſchlecht behandelt, wie es hier heißt, daß ſich ein anſtändiger Menſch ſchämen müſſe, am andern Tage wieder mit ſolchen Herren zuſammen zu ſein. „Es vergeht faſt nicht ein Tag, wo uns des Abends eine Strafpredigt gehalten wird, und zwar immer dermaßen“ uſw. — Nun, der Bericht des Straßenreinigungsinſpektors, der mir hier vorliegt, lautet folgendermaßen: „Alle Verfügungen und Anordnungen, welche zum Zwecke der Reinigung bezw. der Reinhaltung der Straßen erlaſſen werdeu, ſowie auch etwa ein⸗ getretene Beſtrafung der Arbeiter werden den Ar⸗ beitern beim Morgen⸗ oder Abendantritt durch den Aufſeher bekannt gemacht. Dieſe Bekanntmachungen können auf die Arbeiter wohl nicht beſchämend wirken, auch eine Unzufriedenheit nicht hervorrufen; im Gegenteil, hierdurch ſollen die Arbeiter auf ihre Pflichten und ihr Verhalten während der Arbeitszeit aufmerkſam gemacht werden.“ Jedenfalls glaube ich, ſoweit ich die Verwaltun überſehen kann — auch der Herr Dezernent biete meines Erachtens die Gewähr dafür, obgleich hier allerdings behauptet wird, er ſei nicht über alles unterrichtet — jedenfalls glaube ich, daß die Be⸗ ſchwerde ganz erheblich übertrieben iſt. Es liegt in der Natur der Sache, daß derartige Verfügungen nur gewiſſermaßen beim Appell mitgeteilt werden können, das iſt ja ſelbſwerſtändlich. Ich kann eine derartige Verfügung nicht jedem Einzelnen unter vier Augen vorleſen, ſondern es tritt die betreffende Kompagnie, oder wie Sie das nennen wollen, zu⸗ ſammen, und da werden den Leuten die Verfügungen ch mitgeteilt. Ob es nötig iſt, ihnen bei dieſer Gelegen⸗ heit auch etwaige Beſtrafungen mitzuteilen, das wird ja einer beſonderen Prüfung ſeitens des Herrn Dezernenten unterzogen werden. Im allgemeinen aber ſehe ich keinen Grund, ſich darüber zu be⸗ ſchweren, daß allgemeine Anordnungen durch Verleſen derſelben und auch dadurch, daß man Hinweiſe gibt, wie dieſe Anordnungen ausgeführt werden ſollen, 1 4 den Leuten zur Kenntnis gebracht werden. Die zweite Beſchwerde geht dahin, daß eine Anordnung getroffen worden ſei: auf dem Wege nach der Arbeitsſtelle und auf dem Wege von der Arbeitsſtelle nachhauſe ſollen die Arbeiter herum⸗ liegendes Papier aufleſen. Die Arbeiter ſind der Meinung, daß das, weil es in ihre arbeitsfreie Zeit fällt, nicht von ihnen verlangt werden könne. I1. ber den Weg zur Arbeitsſtelle und von der Arbeitsſtelle nachhauſe halten ſie ſich berechtigt, nach eigenem Ermeſſen zu verfügen, und ſie beſtreiten der Ver⸗ waltung das Recht, nach dieſer Richtung Anordnungen zu geben. — Ich will die Frage nicht weiter diskutieren. Jedenfalls iſt nach dem Bericht das unrichtig, daß wegen Nichtbefolgung dieſer Verfügung Arbeitslohnentziehungen bis zu einem halben Tage eingetreten ſind. Wenigſtens beſtreitet das der Bericht ausdrücklich und ſtellt feſt, daß nur in ganz außerwöhnlichen Fällen, z. B. bei Trunkenheit im Dienſt, dieſe Beſtimmung in Anwendung ge⸗ kommen ſei, und bei Zuſpätkommen im Dienſt über eine halbe Stunde ſei, außer der Verwarnung, nur die verſäumte Zeit bis zu einer Stunde in Abzug gebracht worden. Die dritte Beſchwerde endlich iſt die, daß ange⸗ ordnet ſei, es dürfe, um das Depot zu erreichen, die Arbeitsſtelle nur 10 Minuten vor Schluß verlaſſen werden. Es wird behauptet, daß z. B. das Depot in der Grolmannſtraße von der Kantſtraße und vom Savigny Platz nur in 20 bis 30 Minuten erreicht werden könne. Auf dieſe Weiſe werde alſo eine Überſchreitung der Arbeitszeit von 10 bis 20 Minuten herbeigeführt. — Nach dem vorliegenden Bericht würde auch dieſe Frage unbegründet ſein, denn die Praris iſt die, daß immer von der Endſtation des Bereichs, den die betreffende Kompagnie zu reinigen hat, ſchon während der Arbeit der Weg nach dem Depot genommen wird, ſo daß immer wenigſtens die Hälfte des Weges zurückgelegt iſt, wenn die