ee, e —— 282 — jetzt gerade, wie bereits angedeutet iſt, vor einer Reviſion der Lohnbezüge unſerer ſtändigen Arbeiter ſowohl wie der Beamten und Lehrer ſtehen. Der Magiſtrat wird aller Wahrſcheinlichkeit nach Ihnen eine Aufbeſſerung der Löhne von 7 bis 8 % vor⸗ ſchlagen. Das können Sie ſich nun einmal auf die Zahlen umrechnen, die ich Ihnen eben genannt habe. Ausgerechnet habe ich es bereits für die ſtändigen Arbeiter, ausgenommen diejenigen, die in der Gas⸗ anſtalt in der Pumpſtation beſchäftigt ſind, weil für die hinſichtlich des Lohnbezuges beſondere Beſtimm⸗ ungen gelten. Das macht 62000 ℳ. Wir würden mindeſtens einen Ausfall von 62000 ℳ — das würden 50% der vorher errechneten Summe ſein —, auf den 9ſtündigen Arbeitstag rechnen müſſen; ſo daß im ganzen ungefähr 120000 bis 130000 ℳ mehr auf den Etat pro 1905 entfielen. Es tritt uns dann alſo die Kombination entzogen, der man jetzt ja oft begegnet: Erhöhung des Arbeitslohnes und gleich⸗ zeitig womöglich noch Verkürzung der Arbeitszeit. Im übrigen, meine Herren, glaube ich, können wir uns füglich auf die Frage beſchränken: wie ge⸗ ſchieht es denn wo anders im Deutſchen Reich bezw. in der preußiſchen Monarchie? Die Herren haben ja ſchon neulich mehrfach darauf hingewieſen, daß in England, Frankreich uſw. kürzere Arbeitszeiten be⸗ ſtehen. Ich glaube in der Tat, wir können gar nicht über die Grenzen unſeres Vaterlandes hinausſchauen, denn draußen ſind ganz andere Verhältniſſe, die wir garnicht beurteilen können. (Sehr richtig! bei der Freien Vereinigung.) Nun habe ich, um die Frage zu prüfen, zwei ſtatiſtiſche Werke zur Verfügung gehabt. Eins von Mombert: „Die deutſchen Stadtgemeinden und ihre Arbeiter“, und das zweite von Lindemann: „Arbeiter⸗ politik und Wirtſchaftsfragen in deutſchen Städte⸗ verwaltungen.“ Beides ſind Autoren, die es ſicher nicht an Intereſſe und Sympathie für die Arbeiter⸗ fragen und ſozialen Fragen im allgemeinen fehlen laſſen. Man kann alſo wohl damit rechnen, daß das, was in dieſen Büchern ſteht, ſorgfältig zuſammen⸗ geſtellt und nicht zu optimiſtiſch dargeſtellt ſein wird. Aus beiden Büchern entnehme ich übereinſtimmend, daß einen g ſtündigen Arbeitstag keine einzige kommunale Verwaltung im deutſchen Reiche hat. (Hört, hört!) Dagegen haben einige wenige Städte — aber ſehr wenige — einen 9½ ſtündigen Arbeitstag. Das ſind nach Lindemann: Düſſeldorf für die Krahn⸗ und Lagerhaus⸗Arbeiter, Fürth für die Bauamts⸗ und Stadtgärtnerei⸗Arbeiter — im Winter 8 Stunden —, Hannover, Mannheim für Tiefbau. Den 10 ſtündigen Arbeitstag haben eine ganze Reihe von Städten, darunter auch Charlottenburg; über 10 Stunden haben dann Köln, Bochum, Chem⸗ nitz, Lübeck und eine ganze Reihe anderer. Wir ſind alſo mit unſerem zehnſtündigen Arbeitstag durchaus auf demjenigen Stande, der im allgemeinen in der Wirtſchaftspolitik der deutſchen Städte üblich iſt. Beide Autoren beſtätigen denn auch übereinſtimmend, daß der zehnſtündige Arbeitstag die Regel in den deutſchen Städten iſt. Meine Herren, wir haben, wie ich ſchon mitgeteilt habe, den zehnſtündigen Arbeitstag — wie im übrigen ſelbſtverſtändlich eine ganze Reihe von anderen Städten auch — nur in 7—8 Monaten im Jahre; in den anderen Monaten iſt ſowieſo ſchon aus klimatiſchen Gründen der kürzere Arbeitstag eingeführt. Ich meine, damit können wir uns vollauf begnügen laſſen. Ich möchte daher die Berſammlung bitten, den Antrag des Ausſchuſſes abzulehnen und ſich dem Standpunkt des Magiſtrats anzuſchließen, der es bei dem bisherigen Verfahren belaſſen will. Eine größere Ubereinſtimmung mit dem Herrn Antragſteller — das hat der Herr Referent ja ſeloſt ausgeführt — beſteht hinſichtlich der Frage der Über⸗ ſtunden. In der Tat fſind wir durchaus mit dem Herrn Antragſteller einig in dem Ziele, die Über⸗ ſtunden zu beſeitigen. Meine Herren, ich habe wieder⸗ holt und immer wieder behauptet, daß bei uns — abgeſehen von Belrieben wie die Volksbadeanſtalt, von maſchinellen Betrieben uſw., wo es in der Natur des Betriebes liegt, daß eine feſte zehnſtündige Arbeitszeit nicht eingehalten werden kann — Über⸗ ſtunden überhaupt nicht vorkommen oder in ſo ſeltenem Maße, daß davon kaum als von einer weſentlichen Erſcheinung geſprochen werden kann. Es iſt dem Herrn Antragſteller auch bisher noch nicht möglich geweſen — oder wenigſtens hat er es unterlaſſen —, Beſchwerden, die etwa aus der Handhabung unſerer bisherigen Beſtimmungen zu Ungunſten der Arbeiter entſtanden ſeien, hier mitzuteilen. Ich glaube in der Tat: die Arbeiter haben auch gar keine Veranlaſſung, ſich zu beſchweren; denn gerade unter unſeren Be⸗ ſtimmungen wird das Ziel, daß Überſtunden nicht gemacht werden ſollen, vollauf erreicht, ſoweit es überhaupt erreichbar iſt. Ob auf dem Wege, den Herr Stadtv. Hirſch vorſchlägt, alle Überſtunden zu bezahlen, dieſes Ziel beſſer erreicht werden würde, das haben wir zum mindeſtens alle Veranlaſſung in Frage zu ſtellen, da wir behaupten können, daß auf unſere Weiſe dieſes Ziel ſehr gut erreicht worden iſt und kaum beſſer erreicht werden kann. Es ergibt ſich aber gegen die allgemeine Bezahlung aller Über⸗ ſtunden auch noch manches Bedenken, das etwas mehr abſeits liegt, auf deren eines z. B. auch Herr Linde⸗ mann in ſeinem Buche hinweiſt, indem er ſagt:. Zugleich gewährt die Einrichtung der Über⸗ ſtundenarbeit den Vorarbeitern und Vorgeſetzten ein Mittel, Arbeiter, die ſich bei ihnen beliebt gemacht haben, beſonders zu bevorzugen. Ich glaube, das iſt allerdings ein Geſichtspunkt, den man gar nicht unterſchätzen darf. Das wird voll⸗ ſtändig abgeſchnitten durch unſere Organiſation, indem weder den Arbeitern die Möglichkeit gegeben wird⸗ ſich zu Überſtunden zu drängen, um einen beſonderen Vorteil zu gewinnen, noch auch den Vorgeſetzten, einen von ihnen bevorzugten Arbeiter in eine ſolche Überſtunde hineinzuſchieben, um ihn zu bevorzugen. Gerade dadurch, daß bei den ſtändigen Arbeitern die erſte Überſtunde nicht bezahlt wird — bei den nicht⸗ ſtändigen Arbeitern wird ja der 25 prozentige Auf⸗ ſchlag durchweg gewährt —, wird die Gewähr ge⸗ geben, daß von ſolchen Mißſtänden nicht die Rede ſein kann. Wenn aber mehr als eine uberſtunde ge⸗ leiſtet wird, ſo wird ja nicht nur die zweite, ſondern auch die erſte Überſtunde bei uns bezahlt. Meine Herren, ich glaube in der Tat, daß ſelbſt, wenn man nun von allen Nebenerwägungen einmal ganz abſieht, es nicht unbillig wird genannt werden können, wenn wir ausnahmsweiſe, wie bei den Beamten, auch von unſeren ſtändigen Arbeitern einmal eine Überſtunde ohne beſondere Bezahlung verlangen, — immer, wohl⸗ verſtanden, ſehr ausnahmsweiſe; das behaupte ich wiederholt. Es iſt durchaus unrichtig, wenn der Herr Stadtv. Hirſch meint, die ſtändigen Arbeiter ſeien ſoviel ſchlechter geſtellt als die Beamten, ins⸗ beſondere auch die Unterbeamten, daß man von ihnen gar nicht dasſelbe verlangen dürfe wie von den Be⸗ amten; wenn es alſo bei den Beamten ſchon üblich