von mir nicht gekannten Wege auf den Herrn Heyne verfallen iſt. Alles das möchte ich als Stadtver⸗ ordneter wiſſen, und ich fühle mich verpflichtet der Bürgerſchaft gegenüber, das zu wiſſen. Das kann nur im Ausſchuß feſtgeſtellt werden; daher ſcheint mir die Ausſchußberatung, um das notwendige Material heranzuſchaffen, doch dringend geboten. Der Pachtpreis iſt anormal niedrig. Es iſt gar nicht daran zu denken, ihn auch nur angemeſſen zu nennen. Es wird dem Pächter tatſächlich in den erſten fünf Jahren nur eine Laſt von 5000 ℳ jähr⸗ lich auferlegt. Stellen Sie ſich nun das koloſſale Geſchäft vor, das im Rathauſe ſich abſpielen kann! Ich bin durchaus nicht dafür, daß dem Mann das Fell über die Ohren gezogen wird von der Stadt; aber es hätte eine andere Grundlage geſchaffen werden müſſen, damit der Eventualgewinn eines Einzelnen ausgeſchaltet wird. Warum hat man nicht einen Vertrag gemacht, daß nach dem verſchenkten Wein und nach dem Bierabſatz ſich der Pachtbetrag be⸗ meſſen muß? Dann würde auch die Möglichkeit ge⸗ geben ſein, daß man beiden Teilen gerecht werden würde. Wenn wirklich der Rathauskeller ſo ſchlecht geht, daß nicht mehr 5000 ℳ Pacht herauskommen, dann halte ich es für unbillig, wenn dem Mann auch dieſe Pachtſumme abgenommen wird. . . . — Aber, meine Herren, Sie vergeſſen doch die Wohnung! Die Wohnung muß der Mann ſo wie ſo haben, und die Wohnung iſt tatſächlich 2000 ℳ wert, da kommt tatſächlich ſo viel heraus, und es iſt kein Grund, warum er das erſte Jahr mietsfrei ſein ſoll. (Zuruf: Inventarbeſchaffung!) — Die Inventarbeſchaffung muß er doch verteilen auf eine ganze Reihe von Jahren. So geht das alſo nicht zu machen. Es kommt darauf hinaus, daß weiter nichts geändert werden ſoll, als daß wir die eigene Kneipſtube für uns hineinſchreiben; dabei bleiben die anderen Beſtimmungen ſtehen, daß für die billigen Regieweine 50 % Aufſchlag genommen werden muß, während die übrigen nur 33½ % Auf⸗ ſchlag zahlen. Da muß man ja warnen vor dem Genuß der Weine, die 2,25 ℳ koſten; denn ſoviel beträgt der Ausſchankpreis des Weines, der dem Magiſtrat 1,50 ℳ koſtet, da 50 % Aufſchlag hinzu⸗ kommen; wenn der Magiſtrat aber Weine für 1,60 ℳ liefert, darf der Mann bloß 33½ % Aufſchlag fordern und muß folglich dieſen Wein billiger verkaufen als den Wein für 1,50 ℳ., (Heiterkeit) d. h. man macht ein beſſeres Geſchäft, wenn man nicht den Wein für 2,25 ℳ., ſondern den für 2,10 ℳ trinkt im Ratskeller. Im übrigen hätte ich gewünſcht, daß die Kom⸗ miſſion für die Vermietung des Ratskellers uns durch Mitteilung der Ergebniſſe ihres Studiums in den übrigen deutſchen Rathauskellern einen wenigſtens ideellen Genuß verſchafft hätte. (Heiterkeit.) Ich möchte wiſſen, was der Berliner Rathaus⸗ keller, der ja allerdings günſtiger liegt als der Char⸗ lottenburger, bringt. Ich warne davor, daß wir uns auf 10 Jahre auf einen ſo niedrigen Pachtbetrag binden; bei dieſen Geſchäften werden die unglaublichſten Gewinne gemacht. Stadtv. Kaufmann: Ich wollte eigentlich auf das Wort verzichten; aber da ich es einmal bekommen habe, möchte ich Herrn Kollegen Baake doch einiges erwidern. Es haben ſich tatſächlich — ich kann das ſagen, da ich ja als Mitglied der Verſammlung dieſer Deputation angehört habe — keine geeigneten Bewerber gefunden, und den Weg einer nochmaligen Ausſchreibung haben wir deshalb nicht beſchritten, weil er zu einem Fiasko der Stadt geführt haben würde. Denn wir würden wiederum keine geeigneten Bewerber gefunden haben mit Rückſicht auf die harten Bedingungen. Ich möchte Herrn Kollegen Baake ſelbſt nun die Frage vorlegen, wie es denn in dem Vereins⸗ hauſe mit dem Wein gehalten wird. (Stadtv. Hirſch: Da gibts keinen! Heiterkeit.) Sie trinken keine Weine. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Nein!) Aber der Mann nimmt auch ſeinen Verdienſt, den er haben muß, von den Getränken; denn von dem Verdienſt von Speiſen kann er nicht leben. Die Inventarbeſchaffung iſt der ſchwierigſte Punkt des ganzen Vertrages geweſen, und deshalb mußten wir nach fünfjährigem Vertrag eine Option zu einer erhöhten Miete von 15 000 ℳ hineinſetzen. Ver⸗ geſſen Sie nicht, meine Herren: der Mann ſchafft ein Inventar an, das er ſeinerſeits in fünf Jahren verdienen muß; wir übernehmen dieſes Inventar zu einer ſo koulanten Bedingung, wie das vielleicht kein Menſch noch einmal unterſchreiben würde: der Mann willigt ein, daß wir für ſein neubeſchafftes Inventar, falls die Stadt in die Lage kommt, es zu übernehmen, pro Jahr 10 % abrechnen. (Stadtv. Baake: Wie wird das gerechnet?) Von 50 000 ℳ, werden jährlich 5000 ℳ als Ab⸗ nutzung angeſehen. (Stadtv. Baake: So ſteht es nicht drin!) So ſteht es im Vertrage, wenn Sie ihn genau leſen werden, deutlich drin: er hat zugeſtanden, für die Abnutzung uns eine Abrechnung von 10 % zu ge⸗ währen, meine Herren, und das iſt ein ſehr wichtiger Punkt. Es muß im Vertrage ſtehen; denn es iſt mir als Mitglied dieſer Kommiſſion in Erinnerung. Im Falle ein beſonderes Inventar für die Feſtſäle angeſchafft werden ſoll, das weniger benutzt wird, ſo wird für dieſes die Entſchädigung auf 5 % pro Jahr herabgeſetzt. timmen Sie heute dem Vertrage zu! Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Was Herr Stadtv. Kaufmann erwähnte, was Herr Stadtv. Baake beſtritt, finden Sie auf Seite 586 der Druckvorlage am Ende des § 6, der mit dem Satze ſchließt: Bei der der uſcha iſt als Preis für das Inventar der Anſchaffungspreis abzüglich einer jährlichen Abſchreibung von 10 — in Worten zehn — vom Hundert zu zahlen. Wird mit Genehmigung des Magiſtrats für die Feſtſäle beſonderes, nur dort zu benutzendes Inventar beſchafft, ſo gilt als Übernahmepreis dieſes Inventars der Anſchaffungspreis abzüglich einer jährlichen Abſchreibung von 5% — in Worten fünf Prozent. Meine Herren, ich kann Sie verſichern, daß der Ratskeller als eine Goldgrube, wie ihn Herr Baake anſieht, nicht angeſehen wird von den Leuten, die hier in len kommen. Es iſt uns ungeheuer ſchwer gefallen, überhaupt einen zahlungsfähigen Mieter für den Ratskeller zu erhalten. Wir haben die Pacht öffentlich ausgeſchrieben, und da ſind Meldungen von Leuten gekommen, die gar nicht in Frage kommen konnten, die die Bedingungen nicht ordentlich durchgeleſen hatten, und als ſie