—— 273 —— die Stahnsdorfer Friedhofsangelegenheit — durch⸗ zudrücken, könnte man wohl ſagen, jedenfalls aber u beraten. Bei dieſer Gelegenheit gaben zunächſt ie Vertreter des Herrn Oberpräſidenten ſowohl wie die des Herrn Regierungspräfidenten die Erklärung ab, daß die Genehmigung von Einzelfriedhöfen, ſei es für kirchliche, ſei es für kommunale Körperſchaften fernerhin nicht mehr erteilt werden ſollte, ſofern das Projekt eines großen Sammelfriedhofs angenommen und rechtzeitig durchgeführt würde. Aber gerade der Vertreter des Oberpräſidenten erklärte, daß die Überzeugung von der Notwendigkeit zentraler An⸗ lagen nicht unter allen Umſtänden dazu führen müſſe, die Herſtellung von Einzelanlagen zu verſagen; inmerhalb einer gewiſſen Uebergangszeit, die vielleicht notwendig ſei, um alle beteiligten Kreiſe mit dem Gedanken eines Zentralfriedhofes zu befreunden, werde es angängig ſein, im Einzelfall die Genehmigung zur Anlage oder Vergrößerung eines Gemeindefried⸗ hofes zu geben. Derſelbe Vertreter erklärte außer⸗ dem, daß, wenn die Stadtſynode die Initiative zur Anlegung eines Zentralfriedhofs nicht oder nicht rechtzeitig ergreife, der Staat vielleicht genötigt ſein werde, von den kommunalen Körperſchaften die An⸗ legung von Friedhöfen zu verlangen. Nun haben wir — ich glaube, nicht ohne Er⸗ folg — in dem Berichte an den Herrn Oberpräſidenten ausgeführt, daß jedenfalls die Stadtſynode nicht recht⸗ zeitig die Initiative zur Anlage des Stahnsdorfer Friedhofes ergriffen habe, und das keinesfalls inzwiſchen etwa eine Befreundung der beteiligten Kreiſe mit dem Zentralfriedhofsprojekt in Stahnsdorf eingetreten ſei, ſondern daß die Art und Weiſe, wie die Sache be⸗ handelt ſei, den Widerſpruch dagegen und die Ab⸗ neigung der Bevölkerung weſentlich verſtärkt habe, und daß die öffentliche Meinung nicht ohne Grund erregt ſei. (Sehr richtig!) Ich glaube, daß dieſer Erkenntnis ſich auch die Auf⸗ ſichtsbehörden, weder die kirchlichen, noch die ſtaat⸗ lichen, werden verſchließen können. Zur Sache ſelbſt möchte ich nur hinzufügen, daß der Magiſtrat durchaus dieſelben Erwägungen angeſtellt hat, die der Herr Stadtverordnete Protze bereits ausgeführt hat. Wir ſind je länger je mehr zu der Überzeugung gelangt, daß hier eine wichtige Angelegenheit auch in rein kommunalem Sinne vor⸗ liegt. Denn man muß ſich in der Tat gegenwärtig halten, daß ein großer Teil unſerer Bevölkerung, ſoweit ſie zur Luiſengemeinde, zur Zwölf Apoſtel⸗ und Kaiſer Wilhelm⸗Gedächtnis⸗Gemeinde gehört, überhaupt nie⸗ mals durch das Stahnsdorfer Friedhofsprojekt berührt wird; die haben ihren eigenen Friedhof. Das Material, das wir bei den Akten haben, berechtigt jedenfalls zu dieſer Annahme, und wir müſſen vorläufig damit rechnen. Der Widerſpruch der Luiſengemeinde z. B. gegen das Anſuchen, die Trinitatisgemeinde länger auf den Luiſenkirchhof zu belaſſen, iſt ja lediglich aus dem Beſtreben hervorgegangen, den 4 4.. ſich möglichſt lange zu erhalten, damit ſie nicht au den Stahnsdorfer Friedhof angewieſen iſt. Die Kaiſer Wilhelm⸗Gedächtniskirche iſt jeder Sorge nach dieſer Richtung überhaupt enthoben nach den Er⸗ mittelungen wenigſtens, die wir aktenmäßig feſtgeſtellt haben. Ebenſo geht es der Zwölf Apoſtel⸗Gemeinde. Wilmersdorf 1 42 überhaupt nicht zur Stadtſynode, wird infolgedeſſen garnicht dadurch berührt. Auch die Schöneberger Kirchengemeinden werden ihn, ſo⸗ weit wir von hieraus beurteilen können, wenigſtens in abſehbarer Zeit nicht in Anſpruch zu nehmen brauchen. Alſo es bleibt wirklich nur der Teil von Charlottenburg übrig, der zur Trinitatis- und Epi⸗ phanias⸗Gemeinde gehört, der ſpäter auf dem Umwege über einen oder mehrere Berliner Friedhöfe auf den Stahnsdorfer Friedhof angewieſen ſein wird. Das iſt in der Tat eine außerordentlich ſchwere kommunale Gefahr. Wie wir darunter leiden, daß wir in poſtaliſcher, jurisdiktioneller Beziehung ufw⸗ zerriſſen ſind, ſo wird auch hier wieder eine Zerreißung unſerer Gememde in diejenigen Teile eintreten, die ihren eigenen Friedhof hier oder wenigſtens in der Nähe der Stadt haben, und diejenigen Teile, die draußen auf dem Zentralfriedhof Stahnsdorf dereinſt beerdigen müſſen. Daß das eine Gefahr, unter Umſtänden eine ſehr erhebliche Gefahr werden kann, kann gar nicht von der Hand gewieſen werden. Ich glaube, das haben ſich die beteiligten Hausbeſitzerkreiſe noch garnicht einmal klar gemacht, wie ſchwer dadurch unter Umſtänden ihre Intereſſen gefährdet werden können. Aber auch von allgemeinen Geſichtspunkten aus, ſelbſt wenn man von den rein ökonomiſchen Intereſſen der Hausbeſitzer abſieht, dürfen wir nicht zugeben, daß unſere Bürgerſchaft vor dem Unerquicklichen — wenn man nicht weiter gehen will — dieſer kirch⸗ höflichen Zerreißung betroffen wird. Wenn einem Teil unſerer Bürgerſchaft durch die bisherigen Be⸗ ſchlüſſe der Stadtſynode wirklich zugemutet wird, zu⸗ nächſt mal den Kirchhof der Chriſtus⸗Gemeinde zu benutzen, der weiß Gott wo unten in Mariendorf oder Marienfelde, 14 km von Charlottenburg, liegt, ſpäter vielleicht noch einen andern, der ebenſoweit nach einer andern Richtung hin entfernt iſt, und endlich 21 km weit nach Stahnsdorf zu gehen, wo ihm ohne genügende Verbindungen irgend ein Winkel zur Verfügung geſtellt werden ſoll, ſo ſind das Ver⸗ hältniſſe, die wir unmöglich ſtillſchweigend dulden können. (Sehr richtig!) Hier müſſen wir die Bürgerſchaft entſchieden unter⸗ ſtützen. (Sehr richtig! und Bravo.) Ich glaube in der Tat, daß bei der Unterſtützung, die die Angelegenheil jetzt hier in der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung erfährt, unſere Beſtrebungen nicht ohne Erfolg ſein werden. Allerdings muß man immer den erſten grundſätzlichen Vorbehalt machen: wird es denn möglich ſein, ein Kirchhofsgelände in ausreichender Größe zu finden, welches die Nachteile, die das Stahnsdorfer Projekt hauptſächlich hat — nämlich die weite Entfernung — vermeidet? Es wird eine nicht ſehr leichte Aufgabe ſein, ein ſolches Gelände zu finden, daß auch nachher die aufſichts⸗ behördliche Genehmigung erhält, ſelbſt wenn der grundſätzliche Widerſpruch gegen die Anlage eines Einzelfriedhofes fallen gelaſſen werden ſoll. Aber an dem ernſten Beſtreben des Magiſtrats, eine ſolche Löſung zu finden, wird es nicht fehlen Stadtv. Dr. Penzig: Meine Herren, die Antwort, die uns Herr Bürgermeiſter Matting hier mitgeteilt hat, veranlaßt mich, mir die äußerſte Reſerve aufzuerlegen. Ich möchte das ſchöne Einvernehmen, daß da augen⸗ ſcheinlich zu beſtehen oder ſich anzubahnen ſcheint, nicht durch andere Töne ſtören. Aber in der ganzen bisherigen Debatte habe ich eigentlich dasjenige noch gar nicht gehört, warum überhaupt der Gemeinde⸗ friedhof angelegt werden ſollte. Das ſind die Gründe, die ich Ihnen vor Jahren einmal, als ich den An⸗ trag ſtellte, ſehr ausführlich auseinandergeſetzl habe.