— eie —— Ich habe damals neben den finanziellen Gründen ſehr ausführlich darauf hingewieſen, daß es ſich handelt um die Verweltlichung unſeres ganzen Be⸗ erdigungsweſens, darum, eine Auspoverung und Aus⸗ beutung gerade an jenem Punkte zu verhüten, wie ſie leider in vielen Fällen durch die Verkirchlichung der vielen Friedhöfe geſchehen iſt. Davon iſt hier heute noch gar nicht die Rede geweſen, und, wie ge⸗ ſagt, ich will auch nicht weiter darauf eingehen. Ich möchte nur bitten, daß der Magiſtrat, wenn er einer grundſätzlichen Genehmigung ſicher zu ſein hofft, nun allerdings alle Mühe daran wendet, die örtlichen Grundlagen für den Kommunalfriedhof zu ſchaffen. Wie weit die Stadtſynode überhaupt in der An⸗ lage von Kommunalfriedhöfen mitſprechen kann, iſt mir juriſtiſch, offen geſtanden, ganz und gar unklar. Ich dedaure lebhaft, daß der Oberpräſident wie der Regierungspräſident in der Stadtſynode eine derartige Erklärung abgegeben haben, wonach ſie nicht etwa kirch⸗ lichen Körperſchaften — darüber ließe ſich ja reden — ſondern kommunalen Körperſchaften unter gewiſſen Bedingungen eine ſolche Genehmigung uſw. erteilen würden. Wir haben da eine gewiſſe Intoleranz auch von ſeiten der Stadtſynode. Ich habe, als ich da⸗ mals von der Sache ſprach, nur von anderen Fällen von Intoleranz geſprochen, die von einzelnen Geiſt⸗ lichen geübt würde: — der Fall Fameck war noch nicht bekannt, aber ähnliche Fälle. Im übrigen haben wir geſehen, daß jedenfalls die Stadtſynode nicht nur ſich ihres Rechtes der Initiative bezüglich der Anlage des Zentralfriedhofes begeben hat, ſondern daß auch das Eingreifen der Stadtſynode die ganze Angelegenheit nicht gefördert hat. Wenn nun jetzt die Sache von anderer Seite aufgerollt wird, ſo würde ich mich freuen, wenn etwas zuſtande kommt; denn es kommt dann auch zuſtande für diejenigen Mitbürger unſerer Stadt, die wir auch nicht ganz vergeſſen wollen, die ſich nicht einer beſtimmten kirchlichen Gemeinſchaft im Leben oder im Tode verſchrieben haben. Vorſteher Roſenberg: Ich gebe bekannt, daß Herr Stadtv. Protze den vorhin von mir verleſenen Antrag inſoweit geändert hat, als er den Satz: um der ſchreienden Not und unbilligen Be⸗ handlung der geſamten Bürgerſchaft von Char⸗ lottenburg abzuhelfen geſtrichen hat. 10 Antrag wird in der neuen Faſſung ver⸗ eſen. Stadtv. Protze: Meine Herren, ich wollte nur beſtätigen, was der Herr Bürgermeiſter Matting voll⸗ ſtändig richtig ausgeführt hat, daß dieſer Stahns⸗ dorfer Zentralfriedhof zurzeit nur für die Trinitatis⸗ kirche beſteht. Sämtliche anderen Gemeinden, die zu Friedrichswerder 1I1 gehören, brauchen ihn nicht. Schöneberg hat ſo viele Friedhöfe, die Zwölf Apoſtel⸗ Kirche iſt auch für lange Zeit verſehen, Mariendorf und was dazu gehört auch. Es kommt nur auf dieſem koloſſalen Friedhof die Trinitatiskirche in Frage. Die Stadtſynode wird gar nicht imſtande ſein — ſoviel Geld hat ſie gar nicht —, die Inſtandhaltung der Wege, die Koſten für die elek⸗ triſchen Bahnen, die dort nötig ſind, zu bezahlen. Die Trinitatiskirche würde alſo auf freiem Felde. vielleicht in einem ſolchen Winkel, wie ihn Selbſt⸗ mörderkirchhöfe haben, ihre Leichen begraben. Und warum? — weil die Trinitatisgemeinde der Stadt⸗ ſynode ſo und ſo viel Kirchenſteuern alle Jahre zahlt! Deshalb, aus Anſtand, wird ſie auf dem Selbſt⸗ mörderkirchhof, wie man vielleicht auch ſagen wird, hinplaziert! Eine ordentliche Kirchhofsregulierung kann gar nicht ſtattfinden, weil eben nur die Be⸗ erdigungen von der Trinitatiskirche dort erfolgen ſollen. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, als die An⸗ gelegenheit eines Gemeindefriedhofes vor mehreren Jahren die Stadtverordnetenverſammlung beſchäftigte, da wurde, wie Herr Kollege Penzig ſchon hervor⸗ gehoben hat, die Angelegenheit auch von dem Ge⸗ ſichtspunkte aus betrachtet, einen Gemeindefriedhof auch für alle diejenigen zu ſchaffen, die ſich einer kirchlichen Gemeinſchaft im Leben und im Tode nicht erfreuen, und damit einen Schritt zu tun zur Ver⸗ weltlichung der Friedhöfe überhaupt. Als ich im Anſchluß an jene Verhandlung ebenfalls vor längerer Zeit einmal an den Magiſtrat die Anfrage richtete, wie weit die Angelegenheit vorgeſchritten ſei, da wurde ſie mit einer Handbewegung dahin abgetan, daß vor⸗ läufig keine Mittel disponibel ſeien, um der Frage des Gemeindefriedhofes näherzutreten. Ich freue mich außerordentlich, daß dieſer Grund vom Magi⸗ ſtrat heute nicht vorgeführt wird, ſondern daß der Magiſtrat anerkennt, daß die Angelegenheit tatſächlich eine außerordentlich dringende kommunale Angelegen⸗ heit iſt, für welche Mittel unbedingt beſchafft werden müſſen, und der man in jedem Falle möglichſt energiſch nachgehen muß, daß man möglichſt eindringlich dafür ſorgen muß, daß dieſer Gemeindefriedhof angelegt wird. Da der Magiſtrat eine derartige entgegen⸗ kommende Erklärung abgegeben hat, wobei freilich die von Herrn Kollegen Penzig hervorgehobenen Ge⸗ ſichtspunkte gar nicht erörtert worden ſind, ſo haben auch meine Freunde keinen Anlaß, etwa dem Antrage des Herrn Kollegen Protze nicht zuzuſtimmen. Ich betone aber ausdrücklich, daß aus dieſer Zuſtimmung zu dieſem Antrage, der ja in ſeinem erſten Teile lediglich mit der kirchlichen Not begründet wird, nicht etwa gefolgert oder geſchloſſen werden kann, daß dieſer Geſichtspunkt der für uns maßgebende iſt, ſondern wir ſtehen vielmehr auf dem Standpunkt, den Herr Penzig vorhin angedeutet hat. Stadtv. Dr. Riel: Ich will nur zur Redaktion des Antrages ſprechen. Der Antrag ſpricht, wenn ich recht verſtanden habe, von der „Genehmigung eines Gemeindefriedhofes“. Gemeint iſt die Ge⸗ nehmigung zur Anlage oder Beſchaffung eines Ge⸗ meindefriedhofes, und ich bitte, daß das in den Antrag eingefügt wird; der Herr Antragſteller tut es vielleicht. Denn den Gemeindefriedhof können ſie doch nicht genehmigen. (Der Antrag wird auf Wunſch des Stadtv. Schwarz nochmals verleſen. Die Beratung wird darauf geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt, ent⸗ ſprechend dem nach dem Vorſchlage des Stadtv. Dr. Riel abgeänderten Antrage des Stadtv. Protze, wie folgt: Da die Berliner Stadtſynode nicht recht⸗ zeitig für einen Friedhof der Trinitatiskirche in Eharlottenburg Sorge getragen hat und das Oberpräſidium die Möglichkeit der Anlage eines Gemeindefriedhofs im Einzelfall offengelaſſen hat, ſo erſuchen wir den Magiſtrat dringend, ſo ſchnell wie möglich von den Aufſichtsbehörden die Genehmigung zur Anlage eines Gemeinde⸗ friedhofs zu erlangen.)