betragen 555 999 ℳ, alſo rund 600 000 ℳ. Aus der Vorlage iſt bei näherer Prüfung zu erſehen, daß die geſamten Koſten ſpäter, wenn auch nicht gleich. in den Stadtſäckel zurückfließen. Ich kann alſo mit ruhigem Gewiſſen die Vorlage zur Annahme empfehlen. (Die Beſprechung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Maaiſtrats, wie folgt: 1. Die Regulierung nachſtehender Straßenteile und zwar 2) der Straße 17)0— V—3 zwiſchen Holtzendorff⸗ ſtraße und Straße 15a— —3 eventuell der Mittellinie der Straße 8—V—3, b) der Sybelſtraße zwiſchen Wilmersdorfer⸗ und Holtzendorffſtraße, c) der Straße 15a—v—3 zwiſchen Sybel⸗ ſtraße und Straße 17b0— V —3, d) der Straßen 8 und 8b— V—3 zwiſchen Mommſenſtraße und Kurfürſtendamm, auf Koſten der Stadtgemeinde und nach Maßgabe der mit den Anliegern abge⸗ ſchloſſenen Verträge wird genehmigt. 2. Dem Magiſtrat wird freigeſtellt, die Straße 17b—V—s zwiſchen Straße 15a und der Mittel⸗ linie der Straße § vorläufig von der definitiven Regulierung auszuſchließen oder zunächſt nur proviſoriſch zu pflaſtern. 3. Die mit den Anliegern der zu 1 genannten Straßenteile geſchloſſenen Verträge und Nach⸗ tragsverträge werden genehmigt mit der Maß⸗ gabe, daß die Anlieger der Sybelſtraße außer der bereits übernommenen Verzinſung ſich verpflichten, an die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg anteilig den Betrag von 4061 ℳ als verlorenen Poſten für Zinsverluſt beim Grund⸗ erwerb des Meyer ſchen Grundſtücks in der Sybelſtraße zu entrichten. 4. Der Magiſtrat wird ermächtigt, das zur Frei⸗ legung der zu regulierenden Straßenteile er⸗ forderliche Straßenland, ſoweit es nicht unent⸗ geltlich an die Stadtgemeinde aufgelaſſen wird, freihändig für einen Preis bis zu 20 ℳ für das qm zu erwerben, oder, wenn eine gütliche Vereinbarung nicht zu erzielen iſt, das Ent⸗ eignungsverfahren einzuleiten. 5. Die durch die Regulierung pp. der unter 1 aufgeführten Straßenteile entſtehenden Koſten ſind zunächſt vorſchußweiſe zu verausgaben. Die Beſchlußfaſſung über die Deckung des durch die vertragsmäßig zu leiſtenden Zahlungen der Anlieger nicht aufgebrachten Teils der Koſten wird bis zur Entſcheidung über die ſchwebende Frage der Schaffung eines Straßen⸗ regulierungsfonds ausgeſetzt. 6. Der auf das der Stadtgemeinde Charlottenburg gehörige Grundſtück an der Sybelſtraße ent⸗ fallende ſtatutariſche Beitrag zu den Regulierungs⸗ koſten und zur Kanaliſation der Sybelſtraße ebenſo der von dem Grundſtück zu entrichtende Anteil zu den Koſten der Regulierung der nördlichen Straßenſeite der Straße 170 letzterer im Betrage von 2978 ℳ — ſind aus dem Grundſtückserwerbsfonds zu zahlen. 7. Für die Kanaliſierung der unter 1 genannten Straßenteile werden 152 300 ℳ aus Anleihe⸗ mitteln bewilligt. Der Betrag iſt in das Ertraordinarium des Kanaliſationsetats einzu⸗ ſtellen.) Vorſteher Roſenberg: Das Protokoll vollziehen heute die Herren Heimann, Scholz und Stein. Punkt 6 der Tagesordnung: Feſtſetzung der Sitzungstage für das erſte Halbjahr 1905. Druckſache 3. Ich bringe in Vorſchlag die Tage: 18. Januar, 1., 15. Februar, 1., 15., 29. März, 12. April, 3½¼½ 1 71. Mai, 7., 21., 28. Jumi. (Die Beſprechung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Vorſtehers.) Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 6 Uhr 50 Minuten.) Druck von Adolf Hertz, Charlottenburg.