Auch viele von den Herren, die ſich nicht zu den engeren Freunden des Herrn Gleim rechnen, werden mit Bedauern von dieſer Mandatsnieder⸗ legung Kenntnis genommen haben. Der bisherige Stadtv. Gleim war eine Zierde unſerer Verſammlung, und ſeinen bewährten Rat werden wir häufig ver⸗ miſſen. Die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes zu T. O. 16—19 liegen nebſt den Akten aus und gelten als genehmigt, wenn bis zum Schluſſe der öffentlichen Sitzung Widerſpruch nicht erhoben iſt. Uber den Vorſchlag zu Tagesordnung Nr. 16e wird der Wahlausſchuß in der nichtöffentlichen Sitzung Bericht erſtatten. Rektor und Senat der Königlichen Techniſchen Hochſchule laden zu der am 26. d. Mts. abends 6 Uhr in der Aula des Hauptgebäudes ſtattfindenden Feier des Geburtstages Seiner Majeſtät des Kaiſers ein. Die Einladungskarten lege ich zur Entnahme aus. Zur Feier des Geburtstages Seiner Majeſtät des Kaiſers findet ferner ein Feſtmahl am 27. d. M. nachmittags 4 Uhr im Reſtaurant „Tiergartenhof“ ſtatt. Vier Teilnehmerliſten werden in Umlauf geſetzt werden. Wir kommen zur Tagesordnung. Mitteilung betr. Prüfung der ſtädtiſchen Kaſſen im Monat Dezember 1904. Der Berichterſtatter Herr Stadtv. Frantz hat mir mitgeteilt, daß er verhindert ſei, der heutigen Sitzung beizuwohnen. Er hat mir ferner mitgeteilt, daß er an dem Inhalt der Mitteilung über die Prüfung der Kaſſen am 20. Dezember 1904 nichts auszuſetzen habe. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 2 der Tagesordnung: Punkt 1: Die Anfragen der Stadtverordneten Dr. Crüger und (Gen. und Dr. Borchardt und Gen. betr. die Benntzung von Schulräumen. — Druckſache Nr. 7. Die Anfragen haben folgenden Wortlaut: 2) Durch die Zeitungen geht folgende Mitteilung: Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Ver⸗ fahrens bei Benutzung der für Elementar⸗ ſchulen hergeſtellten oder beſtimmten Ge⸗ bäude zu anderen als unterrichtlichen Zwecken hat der Miniſter die Bezirks⸗ regierungen angewieſen, eine ausdrückliche allgemeine Anordnung dahin zu treffen, daß die Verwendung oder Uberlaſſung der für Elementarſchulen (Volks⸗ und mittlere Schulen) hergeſtellten oder beſtimmten Ge⸗ bäude, Grundſtücke, Räume (Klaſſen, Aulen, Turnhallen, Höfe uſw.) durch die Gemeinden (Schulgemeinden, Schulverbände) zu anderen Zwecken als zu denen des öffentlichen Elementarunterrichts der vorgängigen Ge⸗ nehmigung der Schulaufſichtsbehörde bedarf. Die Genehmigung kann für gleichartige unbedenkliche Falle, z. B. den kirchlichen Konfirmandenunterricht, Beicht⸗ und Kommu⸗ nionunterricht, allgemein erteilt werden; .7 Erteilung kann auch, falls nicht im allgemeinen 4 oder im Unterrichts⸗ intereſſe Bedenken entgegenſtehen, in ge⸗ eigneten Fällen den nachgeordneten Be⸗ hörden widerruflich übertragen werden. Hat der Magiſtrat von dieſer miniſteriellen Anweiſung Kenntnis genommen, und welche Schritte gedenkt er dagegen zu unternehmen? Charlottenburg, den 20. Januar 1904. Dr. Crüger, Kaufmann, Marcus, Otto, Mittag, Heiſe, v. Liszt, Lingner, Ruß, Holz. b) Nach den Erklärungen des Miniſters für Unter⸗ richtsangelegenheiten in der Sitzung des Preu⸗ ßiſchen Landtages am 1. Dezember d Js. iſt ſämtlichen Kommunen eine Verfügung des Inhalts zugegangen, daß ſie zu jeder Be⸗ nutzung der Schulräume außerhalb der Schul⸗ zeit der vorgängigen Genehmigung der Auf⸗ ſichtsbehörde bedürfen. Die Unterzeichneten richten an den Magiſtrat die Anfrage: Welche Antwort hat der Magiſtrat auf dieſes jeder geſetzlichen und rechtlichen Grundlage entbehrende Anſinnen erteilt? Charlottenburg, den 7. Dezember 1904. B. Borchardt, A. Sellin, Vogel, Dörre, Scharn⸗ berg, Zepler. Frageſteller Stadtu. Dr. Crüger: Meine Herren, die Begründung der Anfrage muß ich beginnen, indem ich meinem Bedauern darüber Ausdruck ver⸗ leihe, daß wir erſt heute in der Lage ſind, Stellung zu nehmen zu jenem bekannten Erlaß des Miniſters vom November 1903. Ich gehe aber wohl nicht fehl, wenn ich annehme, daß die bekannten Impon⸗ derabilien bei der Verzögerung dieſer Angelegenheit eine nicht unbedeutende Rolle geſpielt haben. Die Stadt Charlottenburg befand ſich zu jener Zeit, als wir die Anfrage an den Magiſtrat richteten, in dem Zuſtande eines ſehr ernſten Schulkonfliktes. Vielleicht hat ſich der Magiſtrat damals geſagt, er wolle Momente vermeiden, die geeignet ſind, den Schul⸗ konflikt, der Charlottenburg derzeit und noch heute am nächſten berührt, mit Angelegenheiten zu ver⸗ quicken, die doch nur im loſen . mit ihm ſtehen. Meine Herren, in dem Erlaß vom November 1903 ſehen wir gleichfalls einen Schulkonflikt ſich zuſammenziehen. Wir erblicken in jenem Erlaß eine Kundgebung von prinzipieller Bedeutung, eine Kundgebung, die allerdings in das Syſtem, das das Kultusminiſterium gegenüber den Kommunen ſeit Jahr und Tag zu beobachten liebt, vollſtändig 1428 Man kann die Beziehungen, die ſeit ahr und Tag zwiſchen Kultusminiſterium und den Kommunen beſtehen, bezeichnen als einen fortge⸗ ſetzten Schulkonflikt; in dieſem fortgeſetzten Schulkonflikt liegt ein ſehr bedenkliches Syſtem Krr bedenklich von dem Standpunkt der Kommunen aus; denn alle jene Schulkonflikte gipfeln darin, die Selbſtverwaltung der Kommunen zu beſchränken und zurückzudrängen; bedenklich nicht minder vom Stand⸗ punkt des Allgemeinwohls aus. Meine Herren, wenn jener Erlaß vom November 1903 auch zunächſt vielleicht keine praktiſche Be⸗ deutung für Charlottenburg hat — wenigſtens iſt mir nicht bekannt geworden, daß ſich irgend welche Kontroverſen direkt daraus hier ergeben haben —, ſo haben wir doch die Verpflichtung, gegen jenen Erlaß Stellung zu nehmen, weil er als ein Eingriff