praktiſchen Leben zu gewinnen, iſt ſehr ſchwer, und wir ſind bei unſeren Ermittelungen bisher nicht darauf gekommen, einen ſolchen Fall zu finden, bei dem wir einen ſolchen Vorſchlag, wie er gemacht worden iſt, durchführen könnten. Sollte im Laufe der Zeit ein ſolcher Vorſchlag uns unterbreitet werden, ſo glaube ich, daß der Magiſtrat bereit ſein wird, den vorgeſchlagenen Weg zu gehen, um ein Rechtsurteil wirklich in der Sache ſelbſt zu erlangen. Was die Frage der Beſchwerdeinſtanz anbetrifft, die Herr Dr. Borchardt aufwarf, indem er fragte, wie denn nun der Magiſtrat ſich in dem Falle ſtelle, daß die Schuldeputation einen Antrag auf Über⸗ laf ung eines Schulraumes ablehne, was dann der ch Antragſteller für ein Rechtsmittel dagegen habe, — nun, meine Herren, nach dem Beſchluß des Magiſtrats hat er dann das Rechtsmittel, ſich über die Schul⸗ deputation beim Magiſtrat zu beſchweren. Und wenn der Magiſtat ihn ebenfalls abweiſt, dann hat er allerdings nicht das Recht, ſich bei der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung zu beſchweren, wie Herr Dr. Borchardt meinte, ſondern beim Regierungspräfidenten. Dieſer Beſchwerdeweg bleibt dem Antragſteller offen. Wenn nun Herr Stadtv. Buka meint, der Ma⸗ giſtrat ſage: alles bleibt beim alten, — ſo muß ich betonen, daß er meine Ausführungen nicht richtig verſtanden hat. Wir haben geſagt: der tatſächliche Zuſtand bleibt allerdings, wie er war. Tatſächlich entſchied früher die Schuldeputation, und tatſächlich entſcheidet ſie jetzt. Ich habe aber ausdrücklich hervor⸗ gehoben, daß ein Unterſchied in der Auffaſſung zwiſchen uns und der Regierung darüber beſteht, in weſſen Namen die Schuldeputation entſcheidet Und wenn der Kreieſchulinſpektor zunächſt Gelegenheit zur Außerung bekommen ſoll, ſo iſt das doch etwas anderes, als wenn Herr Buka ſagt: der Kreisſchul⸗ inſpektor ſolle gefragt werden. So hat ſich die Regierung nicht ausgeſprochen; ſie hat geſagt, er ſolle Geiegenheit haben zur Außerung, und dieſe Ge⸗ legenheit hat er nach wie vor. Ob ſich ſpäter wirklich Komplikationen daraus ergeben, wie ſie Herr Stadtv. Buka befürchtet, — nun, das werden wir abwarten müſſen, um dann weitere Entſchließungen zu faſſen. Wir können bei der Sach⸗ und Rechtslage zur Zeit nichts anderes tun, als was wir beſchloſſen haben. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage betreffend anderweitige Zuſammen⸗ ſetzung der Schuldeputation. Druckſache 8. Berichterſtatter Stadtv. Otto: Meine Herren, die Vorlage, die uns jetzt beſchäftigen ſoll, hat vom Magiſtrat die Überſchrift erhalten: „Anderweitige Zuſammenſetzung der Schuldeputation“. Sie iſt in weiteren Kreiſen bekannt unter dem populären Titel: „Der Charlottenburger Schulkonflikt“. Vor allem iſt es die Preſſe in den letzten Tagen geweſen, die ſich mit dem Charlottenburger Schulkonflikt beſchäftigt hat. Die Darſtellungen der Preſſe waren zum Teil falſch, zum Teil einſeitig und tendenziös, ja ſogar leidenſchaftlich. Deſtomehr iſt es unſere Pflicht, heute vorurteilslos an die Vorlage heranzutreten und aus⸗ ſchließlich ihre ſachlichen Momente auf uns wirken zu laſſen. 4 uUm einen geſchichtlichen UÜberblick über die Ent⸗ wickelung der ganzen Angelegenheit zu geben, knüpfe ich, wie der Magiſtrat in ſeiner Vorlage, an die Sitzung der Charlottenburger Stadtverordneten⸗ verſammlung vom 28. Oktober 1903 an. In dieſer Sitzung beſchäftigte uns die Dienſtanweiſung für die Rektoren, und es iſt damals die ganze Schulfrage zur ausgibigen Erörterung gekommen. Der Magiſtrat, der ſich eingehend an der damaligen Debatte beteiligte, gab die Erklärung ab, daß er beſchloſſen habe, be⸗ züglich der ganzen Angelegenheit bei dem Herrn Kultusminiſter vorſtellig zu werden. Ein Beſchluß konnte, weil die Beſprechung durch eine Anfrage herbeigeführt worden war, in jener Sitzung nicht gefaßt werden, erſchien auch anläßlich dieſer Erklärung des Magiſtrats unnötig. Der Magiſtrat hat die Be⸗ ſchwerde an den Herrn Kultusminiſter nicht ab⸗ geſchickt, ſondern hat, wie er uns in ſeiner Vorlage mitteilt, ſich vorläufig für eine andere Behandlung der Angelegenheit entſchieden. Am 12. Januar vorigen Jahres hat der jetzige Regierungspräſident des Bezirkes Potsdam an einer Sitzung des Ma⸗ giſtrats perſönlich teilgenommen und dem Magiſtrat die Anregung gegeben, ehe die Beſchwerdeſchrift an den Miniſter abgehe, mit ihm in Unterhandlungen zu treten, da er bereit ſei, eine ſachliche und ein⸗ gehende Prüfung der ganzen Frage vorzunehmen. Der Magiſtrat hat dann am 14. Januar vorigen Jahres förmlich beſchloſſen, dieſen Weg zu gehen, und in Ausführung dieſes Beſchluſſes ſeinerſeits einen Ausſchuß eingeſetzt, der ſich mit der Angelegenheit eingehend beſchäftigt hat. Die Verhondlungen in dieſem Ausſchuß haben ſich ſpäter erweitert zu Ver⸗ handlungen im Magiſtrat; es haben weiter Ver⸗ handlungen ſtattgefunden zwiſchen einzelnen Magiſtrats⸗ mitgliedern unter Zuziehung von Stadtverordneten; es haben wieder Verhandlungen ſtattgefunden mit dem Regierungspräſidenten, und wer dazu verurteilt geweſen iſt, die Akten über alle dieſe Verhandlungen durchzuleſen, der hat nach dem mühſeligen Stück Arbeit, das ihm ſchon das Durchleſen gemacht hat, gewiß den Eindruck gewonnen, daß alle dieſe Ver⸗ handlungen zu führen ebenfalls ein ſehr mühſeliges Stück Arbeit geweſen ſein muß. Ich gehe auf die einzelnen Stadien dieſer Verhandlungen nicht ein, ſondern ſtelle nur feſt, daß das Ergebnis all dieſer Verhandlungen die Magiſtratsvorlage iſt, die uns heute vorliegt. Dieſe Magiſtratsvorlage zerfällt in zwei Teile, die Sie unter 1 und 11 getrennt finden. Ich be⸗ ſchäftige mich zunächſt mit dem Teile, den Sie unter II finden. Dieſer Teil enthält, was uns heute zum Beſchluſſe unterbreitet wird. Der Beſchluß, den wir fafſen ſollen, geht im weſentlichen dahin, die bisherige Zuſammenſetzung unſerer Schuldeputation zu ver⸗ ändern und ſtatt, wie bisher, in dieſe Deputation 3 Mitglieder des Magiſtrats, 3 Mitglieder der Stadtverordnetenverſammlung und 3 ſachverſtändige Mitglieder zu entſenden, in Zukunft 4 Mitglieder des Magiſtrats, 4 Mitglieder der Stadtverordneten⸗ verſammlung und 4 ſachverſtändige Mitglieder zu entſenden, und zwar ſoll das vierte ſachverſtändige Mitglied ein in Charlottenburg amtierender evan⸗ geliſcher Geiſtlicher ſein. Das iſt der Inhalt des erſten Abſchnittes von II. Im zweiten Abſchnitt von 1I finden Sie einen juriſtiſchen Vorbehalt, der für den Fall, daß ſeitens der Regierung dieſer Vertrag, der mit der Stadt ge⸗ ſchloſſen werden ſoll, nicht gehalten werde, auch dem Magiſtrat das Recht gibt, von dem Vertrage zurück⸗ zutreten. Ich halte es für durchaus löblich, daß ein ſolcher Vorbehalt gemacht iſt; denn bei derartigen Verhandlungen iſt Mißtrauen eine Tugend, und man