— 18 — dieſen Geiſtlichen inzwiſchen eines Beſſeren belehrt worden. Meine Anſchauung ging bisher dahin: wir ſchlagen der Regierung drei Geiſtliche vor; die Re⸗ gierung ſagt: paſſen uns nicht, ſchlagt uns drei andere vor; und wenn ihr auch die nicht paſſen, müßten wir weiter vorſchlagen bis ins unendliche. Mir iſt geſagt worden, und zwar von durchaus authentiſcher Stelle, daß die Sache nicht ſo gehandhabt wird. Die Sache iſt einfach die: paſſen der Regierung die drei Geiſtlichen, die ihr vorgeſchlagen werden, nicht, und ſieht ſie ſich nicht in der Lage, einen davon zu beſtätigen, ſo ruht die Sache, und der Platz des Geiſtlichen in der Schuldeputation bleibt unbeſetzt. (Rufe: Na! nal) Meine Herren, gegen einen derartigen Zuſtand hätie ich unter keinen Umſtänden etwas einzuwenden, und wenn es ſo iſt, dann, meine ich, ſind auch gewiſſe Bedenken bei anderen Kollegen zerſtreut. Allerdings muß ich aus den bezweifelnden Zurnfen entnehmen, daß dieſe juriſtiſche Darlegung nicht über jeden Zweifel erhaben iſt; (ſehr richtig!) das macht mich vorläufig nicht ängſtlich; ich würde geradezu erſtaunt ſein, wenn die Herren Juriſten im erſten Anhieb alle einer Meinung wären. (Heiterkeit.) Aber weiter, meine Herren, könnte die Frage entſtehen: was wird nun, wenn man in Charlotten⸗ burg einmal nicht mehr in der Lage iſt, Geiſtliche zu finden, die die Anſchanungen der Mehrheit der in dieſem Saale Vereinten im weſentlichen teilen? Dann müſſen wir doch notgedrungen einen ſoge⸗ nannten „ſchwarzen Bruder“ in die Schuldeputation hineinwählen. (Heiterkeit.) Nun, ich würde für dieſen Fall, der gewiß möglich iſt, ſagen: ein ſolcher Mann könnte uns in unſeren Beſtrebungen allerdings nichts nützen, er kann aber meiner Meinung nach auch nichts ſchaden. (Widerſpruch.) Meine Herren, ich werde dieſe Anſchauung, die ja Widerſpruch findet, etwas näher begründen müſſen. Die Hoffnung, daß durch die Maßnahme, einen Geiſtlichen in die Schuldeputation zu entſenden, der verloren gegangene Einfluß der Kirche wiedergewonnen würde, iſt eine trügeriſche. Der Einfluß der Kirche iſt wie der jeder anderen Einrichtung aufgebaut auf gewiſſen Vorausſetzungen, die in den Volksſchichten, die beeinflußt werden ſollen, oder in den Einrich⸗ tungen, die beeinflußt werden ſollen, vorhanden ſein müſſen. Meine Herren, geiſtige Mächte ſind durch Statut weder zu töten noch lebendig zu machen! 2 (Sehr gut!) Überſteigt die geiſtige Entwicklung ein gewiſſes Niveau, ſo hört eben der kirchliche Einfluß von ſelbſt auf: (Sehr richtig!) Und dieſes Niveau hat das großſtädtiſche Schulweſen überſchritten. Wenn wir heute in die Verwaltung unſeres großſtädtiſchen Schulweſens einen Geiſtlichen entſer den, ſo kann der dort nur ſo wirken wie jeder andere gebildete Laie. Wollte er es ſich einfallen laſſen, die Führung in der Schulangelegenheit zu übernehmen, ſo würde er ein grimmes Fiasko erleben. Deshalb, meine Herren, legen meine Freunde und ich dieſer Frage eine ſo große Bedeutung nicht bei. wir die Frage als eine ungemein wichtige an darum, weil ſie eine Abkehr bedeutet von hiſtoriſch Gewordenem. Meine Herren, für Charlottenburg bildet die Schul⸗ deputation ohne Geiſtlichen das hiſtoriſch Gewordene, Trotzdem ſehen H und ſoll dieſer Zuſtand geändert werden, 9 verdient dieſe Angerung eine eingehende Begründung, und unſererſeiis verlangt ſie eine eingehende Prüfung. Dieſe Erwägungen führen mich auf den Teil 1 der Magiſtratsvorlage, der unter a von einem Zu⸗ ſatze, den die Rektorendienſtanweiſung erhalen ſoll, uns Kenntnis gibt, und der unter b uns einen Entwurf einer Geſchäftsanweiſung für die Schul⸗ deputation unterbreitet. Was den Zuſatz zu a anlangt, ſo halte ich dieſen Zuſatz für um ſo wertvoller, als er die Erfüllung deſſen darſtellt. was als Grundton durch die Forderungen des 28. Oktober 1903 erklang. Freilich, meine Herren, iſt in dieſem Zuſatz eine Stelle ent⸗ halten, die, wenn nicht geradezu eine Aufforderung zu Konflikten, doch mindeſtens den Keim zu Konflikten in ſich ſchließt. (Sehr richtig!) Denn, meine Herren, wenn es am Schluß des Satzes heißt: „er“, nämlich der Rektor, hat dem⸗ gemäß auch deren Weiſungen“, nämlich die Weiſungen der Schuldeputation, „innerhalb ihrer Zuſtändigkeit zu befolgen“ — ſo entſteht die Frage: was heißt das, „innerhalb ihrer Zuſtändigkeit“?“ (Sehr richtig!) Wer entſcheidet das? Soll der Reltor in jedem einzelnen Falle darüber entſcheiden, welcher Zu⸗ ſtändigkeit die Deputation ſich rühmen darf? Ich halte gerade dieſe Stelle für eine überaus bedenkliche und meine, daß eine Ausſchußprüfung, falls Sie heute eine ſolche beſchließen, ſich mit dieſer Stelle wird beſchäftigen müſſen und mindeſtens wird ein⸗ gehend hören müſſen, was der Magiſtrat zur Ver⸗ teidigung dieſer Stelle ſagt. 2 Was die Inſtruktion für die Schuldeputation anlangt, ſo wird die Frage, die wir der Geſamt⸗ benrteilung dieſer Inſtruktion gegenüber zu ſtellen haben, die ſein: inwiefern bedeutet der Zuſtand, der durch dieſe Geſchäftsanweiſung geſchaffen werden ſoll eine Beſſerung gegen den bisherigen Zuſtand? Meine Herren, Sie wollen aus dieſer Formulierung der Frage erſehen, daß ich mich auf den praktiſchen und nicht auf den theoretiſchen Boden ſtelle. Ich würde es durchaus begreifen, wenn jemand aus der Theorie heraus ſagt: nicht ſo muß die Frage formuliert werden, ſondern die Frage muß ſo formuliert werden: auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die heutige Schuldeputation; welche Rechte erwachſen ihr daraus; hat ſie dieſe Rechte zur Zeit, oder hat ſie ſie nicht? — unbekümmert darum, ob er mit dieſem ſeinem grundſätzlichen Standpunkte ſchließlich einen Erfolg erzielt oder nicht. Wer den Zuſtand, der ſich innerhalb einiger Jahre in der Charlottenburger Schulverwaltung herausgebildet hat, — wer durch die Akten hat erſehen können, welches unſägliche Schreibwerk um die nichtigſten Kleinig⸗ keiten hat ſtattfinden müſſen, wer ſich hat überzeugen müſſen, wie koſtbare Zeit, koſtbare Arbeitskraft auf ſchließlich nichtige und nebenſächliche Dinge hat ver⸗ wandt werden müſſen, der muß zugeben: ſo, wie es bis dahin war. kann es nicht weiter gehen. Mit dieſem Zuſtande muß ein Ende gemacht werden; ein Ende freilich nicht nur vom praktiſchen Standpunkte aus, ſondern auch ein Ende vom Standpunkte der Wahrung der Selbſtverwaltung heraus. Und, meine erren, aus dieſer Erwägung frage ich: was ſchafft uß 4½ 0 4. gegen die Vergangenheit beſſer Ich muß um ſo mehr ſo fragen, als der Weg, der etwa den theoretiſchen Kämpfern in dieſer An⸗