gelegenheit offen ſteht, mir abſolut keine Ausſicht auf Erfolg verſprechen kann. Wenn wir heute ſagen wollten: Nichts von Verträgen! — meinetwegen fahren Sie fort im Zitat: Nichts von II bergabe, wir kämpfen weiter! — dann gehen wir zunächſt an den Minuiſter. Nun, da iſt jemand ſchon früher auf⸗ geſtanden als wir. Die Potsdamer Regierung hat ſich bei ihrem Vorgehen ſchon am 4. April v. I. der Zuſtimmung des Herrn Miniſters verſichert. Es iſt alſo hundert gegen eins zu wetten: beim Miniſte bekommen wir nicht Recht. Und was wird dann? Dann bleibt uns nur noch der Weg übrig, an das preußiſche Abgeordnetenhaus zu gehen. Nun, meine Herren, es iſt hier durchaus belanalos, wie ich per⸗ ſönlich über das heutige preußiſche Abgeordnetenhaus denke; aber ich glaube, es iſt auch unter den Ver⸗ ehrern des preußiſchen Abgeordnetenhauſes kaum jemand in dieſem Saale, der als ſeine ÜUberzeugung die Hoffnung ausſprechen wird, daß das preußiſche Abgeordnetenhaus in ihrem Schulſtreit der Stadt Charlottenburg Recht geben wird! Und darum, meine Herren, meine ich, wir wollen in nüchterner Ab⸗ wägung der Vorteile, die uns die Geſchäftsanweiſung bietet, in eine eingehende Prüfung dieſer Geſchäfts⸗ anweiſung eintreten. Dieſe eingehende Prüfung — erſchrecken Sie nicht! — denke ich nicht heute hier im Plenum vorzunehmen, ſondern ich meine, es wird das die Hauptaufgabe des Ausſchuſſes ſein müſſen. Ich möchte nur einige Punkte aus dieſer Geſchäfts⸗ anweiſung hervorheben, die mir um ſo wertvoller er⸗ ſcheinen, als ſie im weſentlichen die Forderungen vereinigen, die in der Sitzung vom 28. Oktober 1903 erhoben worden ſind. Wenn ſie im § 2 unter b finden, daß der Schuldeputation zugewieſen wird: „die Schulbezirke feſtzuſtellen und die Einſchulungen zu bewirken, die Schulklaſſen auf die vorhandenen Schulräume, ſowie die Lehrkräfte anf die einzelnen Schulen zu verteilen“ —, ſo erſcheint mir dieſes Zugeſtändnis weſentlich. Ebenſo weſentlich erſcheint mir das Zugeſtändnie unter d, das die Schuldeputation ermächtigt, „die Vertretung länger als drei Tage behinderter Lehrer und Lehrerinnen zu regeln und bei der Regelung der Vertretung der Rektoren durch den zuſtändigen Kreis⸗ chulinſpektor mitzuwirken.“ — Meine Herren, gerade dieſe Frage hat für Charlottenburg zur Zeit eine überaus brennende Bedeutung. Die Frage der Pflicht⸗ ſtundenzahl der Lehrer in Charlottenburg erheiſcht dringend einer Löſung. Unſere Lehrerſchaft iſt zur Zeit mit Pflichtſtunden überlaſtet; ſowohl der Magiſtrat wie die Stadtverordnetenverſammlung aben durch einſtimmige Gutheißung einer Vorlage es Magiſtrats über Pflichtſtundenzahl gezeigt, daß e dieſen Zuſtänden ein Ende machen wollen. Wenn das bisher nicht geſchehen iſt, ſo liegt das da⸗ ran, daß die Regierung erklärte, ſolange der Schul⸗ konflikt beſteht, verſagen wir jede Beſtätigung der ſtädtiſchen Beſchlüſſe. Meine Herren, es iſt an dieſem Standpunkte der Regierung unſererſeits nichts zu ndern. Es ſteht aber ſofort eine underung in Ausſicht, wenn der Schulkonflikt beſeitigt wird. In em Augenblick — es findet ſich auch darüber eine, wenn auch etwas zaghafte, Erklärung bei den Akten — wird der Stadt eine gewiſſe Selbſtändigkeit bei er Beſtimmung der vertretenen Lehrer und Lehre⸗ rinnen eingeräumt werden, die es ermöglicht, die Frage der Pflichtſtundenzahl der Lehrer zu löſen. 1 Eine große Rolle hat in der Verhandlung am 28. Oktober 1903 der Punkt geſpielt, den Sie unter f angegeben finden: „Die Prüfung der Lektions⸗ und — — 19 —— Stundenpläne und Mitwirkung bei deren Geuehmigung.“ Man darf behaupten, daß hier die Stadt vollſtändig das erreicht hat, was ſie erreichen wollte. — Es iſt damals auch eingegangen worden auf den Punkt unter g: „Beſtimmung der Lage der Unterrichtszeit“, ein Punkt, der ebenfalls ſehr wichtig iſt. — Sie finden unter 3 endlich zugeſtanden das, was wir am dringendſten mit am 28. Oklober 1903 verlangt haben: „Die Schulbeſuche ſeitens der Schuldeputation.“ Sie finden zugeſtanden, daß dem Stadtſchulrat ein all⸗ gemeiner Auftrag in dieſer Beziehung erteilt werden kann; es findet ſich weiter ein Pafſus in der Geſchäfts⸗ anweiſung, der ihm ein gelegentliches Vorſprechen ohne jede Benachrichtigung des Kreisſchulinſpektors geſtattet. Diefe Faſſung iſt ſo allgemein wie möglich. Ich meine, man wollte durch dieſe allgemeine Faſſung beweiſen, daß man dem Stadtſchulrat nach dieſer Richtung entgegenkommen will. Meine Herren, ich will aber nicht Schönfärberei treiben, ich will nicht verhehlen, daß die weitere Faſſung auch einige Bedenken hervorrufen muß. Es iſt wohlweislich ausdrücklich geſagt worden, daß der Stadtſchulrat von ſeinen Beſuchen rechtzeitig dem Kreisſchulinſpektor Mitteilung machen muß. Aber umgekehrt iſt nicht geſagt worden, wenigſtens nicht direkt, daß auch der Schuldeputation rechtzeitig Be⸗ nachrichtigung zugehen muß von den Reviſionen des Departements-Schulrats, des Kreisſchulinſpektors und der Geiſtlichen. Ich meine, es wird erwünſcht ſein, derartige klarſtellende Beſtimmungen in der Ausſchuß⸗ beratung ebenfalls eingehend zu erwägen. Es iſt am Schluſſe der Magiſtrats⸗Vorlage ſo ſchön die Rede von der Parität zwiſchen Kreisſchulinſpektor und Stadtſchulrat. Volle Parität ſchaffen wir erſt, wenn wir derartige Beſtimmungen aufnehmen. Meine Herren, Sie finden dann im Abſatz 3 endlich auch erfüllt, was wir verlangten: daß wir Berichte von den Rektoren einfordern dürfen. — Sie finden im § 4, daß der Kreisſchulinſpektor nicht be⸗ fugt iſt, allgemeine Anordnungen ohne das Einver⸗ ſtändnis der Schuldeputation zu treffen. — Sie finden im § 6 Beſtimmungen über die Beurlaubung. — Sie finden im § 9 allerdings auch, daß verlangt wird, daß der Kreisſchulinſpektor auch den Ausſchuß⸗ ſitzungen der Schuldeputation beiwohnen darf. In⸗ deſſen iſt dem Stadtſchulrat auch geſtattet worden, Beſprechungen mit den Rektoren herbeizuführen. Meine Herren, bei aller Anerkennung der Vor⸗ züge dieſer Geſchäfte ordnung verſchließe ich mich doch nicht der Erkenntnis, daß ſie manche Wünſche offen läßt, vor allem auch der Erkenntnis nicht, daß ihre Faſſung nicht in allen Teilen ſo klar und aus⸗ ſchließend iſt, wie wir das wünſchen dürften. Aber, meine Herren, ich erblicke in der Geſchäftsanweiſung ſowohl wie in der geſamten Vorlage des Magiſtrats eine brauchbare Grundlage zu einer zielvollen Aus⸗ ſchußberatung, und aus dieſem Grunde empfehle ich Ihnen, einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern einzuſetzen. Nur ein Wort zum Schiuß noch, meine Herren! Ich bin mir ſehr wohl bewußt, daß das lebendige Arbeiten im Intereſſe unſeres Schulweſens, das Arbeiten ſeitens der ſtädtiſchen wie der ſtaatlichen Vertreter, nicht im weſentlichen bedingt wird durch wörtliche Feſiſetzungen und Geſchäftsanweiſungen irgendwelcher Art. Es muß dazu als wichtigſtes Moment die volle ehrliche Abſicht kommen, dem Ganzen wirklich dienen zu wollen. Soweit unſere ſtädtiſchen Vertreter in Frage kommen, iſt an dieſer Abſicht ſelbſtverſtändlich nicht der geringſte Zweifel. Ich ſpreche den dringenden Wunſch aus, daß auch