ſachliche Art dankbar, mit der er die Vorlage des Magiſtrats gewürdigt und ſeine Ausführungen gemacht hat. Es wird bei dieſer Sache, die die Stadt Char⸗ lottenburg in ungeheuer hohem Maße angeht — es handelt ſich hier um das Beſte, was wir haben, um unſere Schulen — ſich dringend empfehlen, daß wir dem Herrn Refcrenten in dieſer ruhigen und ſachlichen eurteilung der Dinge folgen und nicht uns in einen aufgeregten Ton hineinſprechen, der uns hindert, die Dinge ſo zu ſehen, wie ſie ſind, der uns vielmehr dazu führt, ſie durch eine ſchwarz gefärbte Brille zu ſehen, die wir uns im Augenblick aufſetzen, um uns blind zu machen, weil wir aufgeregt find. Meine Herren, was ſoll das, wenn der letzte Herr Redner z. B. davon geſprochen hat: wir müſſen die Stadt⸗ verordnetenverſammlung und die Stadt davor hüten, daß ſie nicht in dieſelbe Blamage hineingeraten wie der Magiſtrat mit ſeiner Vorlage! Das iſt doch nur eine leere Phraſe; das iſt doch nicht die Art, wie man dieſe ernſte und wichtige Angelegenheit behandeln muß. So können nur ſolche Leute ſprechen, die berhaupt den Kampf auf jeden Fall wollen, die chts wiſſen wollen von einer ruhigen und ſachlichen rwägung, nichts wiſſen wollen von Verhandlungen mit der Königlichen Staatsregierung und dem Staats⸗ eſen, in dem wir leben. Alſo, meine Herren, wer cht auf dieſem Boden ſteht,⸗ wer nicht den Kampf f jeden Fall will und nun mit vielleicht Be⸗ geiſterung erweckenden Worten die Stadtverordneten⸗ rſammlung auf dieſen Weg drängen will, auf den eg, der ſehr gefährlich iſt, (ſehr richtig!) den bitte ich dringend, mit ruhiger, ſachlicher ÜUber⸗ legung an die Frage heranzutreten und nicht in einer gewiſſen Hurrahſtimmung zu glauben, er tue recht, wenn er! von vorneherein alles ablehnt, ohne vorher in eine Prüfung dieſer Angelegenheit eingetreten zu ſein. Im übrigen bin ich dem Herrn v. Liszt dankbar, daß er mir Gelegenheit gegeben hat, auf das zurück⸗ zukommen, was ich in jener denkwürdigen Oktober⸗ fitzung geſagt habe. Er hat mit Recht hervorgehoben, ich damals erwähnt habe: wir proteſtieren da⸗ gegen, daß uns die Königliche Regierung in Potsdam alle Mitwirkung an der Verwaltung unſerer Schulen tzogen hat, daßfdie Schuldeputation, wie ich mich mals ausdrückte, völlig entblößt und nackt daſteht n jedem Recht, das ſie vorher hatte. „Wir oteſtieren aus zweierlei Gründen: einmal weil uns echte genommen find, die uns durch das Geſetz rantiert find, weil alſo ein Bruch durch die Geſetze gegebener Rechte durch jene Verfügung der König⸗ lichen Regierung uns gegenüber ſtattgehabt hat, und weitens aus dem Geſichtspunkte, daß wir die Schule feihallen wollen vom Einfluß der Kirche.“ Meine Herren, auf dieſem Boden ſtehe ich auch heute, und auf dem Boden ſteht der Magiſtrat, wenn er Ihnen die heutige Vorlage macht, und diejenigen Herren, die heute geſagt haben, das ſei nicht richtig, ie haben unſere Vorlage nicht ſo geleſen, wie ſie ſie en ſollten, nämlich mit gründlicher Prüfung. Ich erde in der Lage ſein, Ihnen in dem Ausſchuß achzuweiſen, daß wir nicht einen Schritt im Magiſtrat von demjenigen Standpunkt abgewichen ſind, den wir damals in jener Oktoberfitzung ein⸗ genommen haben, und daß die gegenteiligen Auf⸗ faſſungen nur auf Mißverſtändniſſen und Irrtümern beruhen. Ich will zunächſt von dem Einfluß der Kirche ſprechen. Der Herr Stadtv. v. Liszt meint, wir gewähren der Kirche dieſen Einfluß, von dem ich die E —— 27 — Schule freihalten will. Er meint, wenn wir dieſen Einfluß einräumen wollten, dann hätten wir es ſchon damals tun können, als die ſogenannten erweiterten Befugniſſe uns angeboten wurden. Nun, meine Herren, es iſt doch nicht zu verkennen, daß die Situation, unter der uns damals dieſe erweiterten Befugniſſe angeboten wurden, eine völlig andere iſt als die Situation, die wir heute haben, und daß das, was wir jetzt geben, und was wir jetzt erhalten, grundverſchieden iſt von dem, was früher verlangt und angeboten wurde. Zunächſt handelte es ſich damals nicht um einen Geiſtlichen, ſondern um zwei Geiſtliche, was doch ſchon ein Unterſchied ſein dürfte. Sodann haben wir ja den einen Geiſtlichen, den wir jetzt konzedieren wollen, noch umhüllt, ſorglich ein⸗ gepackt mit zwei anderen ſachverſtändigen Mitgliedern, einem Mitglied der Stadtverordnetenverſammlung und einem Mitglied des Magiſtrats; die ſollen noch außer ihm in die Schuldeputation hineinkommen, um, wenn er irgendeinen unerwünſchten Einfluß haben könnte, dieſen Einfluß noch weiter zu paralyſieren. Das mildert doch weiter die Sache ſehr erheblich. Und dann, meine Herren, wird dieſer Geiſtliche von uns vorgeſchlagen; er wird aufgrund der Beſtimmun gen in der Inſtruktion als Sachverſtändiger vor⸗ geſchlagen, und zwar von den Mitgliedern des Magiſtrats und der Stadtverordnetenverſammlung. Dieſe ſtellen eine Liſte von drei Geiſtlichen auf, und von dieſen Geiſtlichen muß die Regierung ein Mit⸗ glied auswählen. Iſt denn das eine ſo gefährliche Sache, daß man ſagen könnte, die Stadt ſtehe in Gefahr, die Schule der Kirche auszuliefern?! Damals war bei den erweiterten Befugniſſen von den Geiſtlichen als ſachverſtändigen Mitgliedern nicht die Rede. Das iſt uns jetzt gewährt. Alſo, wir ſuchen ihn aus, und die Regierung kann keinen andern ausſuchen, als wir vorſchlagen. Daß dadurch der Kirche ein Einfluß eingeräumt wird auf unſere Schulen, wenn wir einen ſo ausgeſuchten Geiſtlichen als 15. Mitglied einer Deputation, die lediglich aus unſeren Leuten ſonſt beſteht, einſetzen — meine Herren, da werden Sie mir ohne weiteres recht geben, wenn ich ſage: es iſt übertrieben, wenn man eine ſolche Befürchtung hegt. Da muß man ja ein ganz ängſtlicher Mann ſein, muß den 14 Mitgliedern, die in der Schuldeputation außerdem noch ſitzen, gar⸗ nichts mehr zutrauen, wenn ſie plötzlich vor dieſem einen Geiſtlichen, den wir auswählen — wie ich immer wieder hervorhebe —, das Haſenpanier er⸗ greifen ſolllen und unſere Schulen dem einen Mann überlieſern. Nein, meine Herren, das iſt übertrieben. Glauben Sie den Herren nicht, daß die Gefahr vorliegt! Sie liegt nicht vor! Dann, meine Herren, haben wir uns doch bei der näheren Erwägung, der näheren ÜUberlegung der Dinge ſagen müſſen, daß unſer Kampf, unſer ganzes Recht, das wir in Anſpruch nehmen, lediglich bafiert auf der Inſtruktion vom Jahre 1811 Das iſt ja auch heute wieder durchaus von den Herren Buka, v. Liszt und den übrigen Rednern anerkannt worden. Und in dieſer Inſtruktion von 1811 ſteht drin, daß die Geiſtlichen in der Schuldeputation ſitzen ſollen. Wenn wir uns nun auf die Inſtruktion berufen, und wenn wir unſer Recht aufgrund dieſer Inſtruktion verteidigen, dann müſſen wir es uns auch gefallen laſſen, wenn auf der andern Seite der Regierungs⸗ präſident die Rechte aus der Inſtr uktion, die nach ſeiner Auffaſſung für den Geiſtlichen ſprechen, geltend macht. Wir können die Inſtruktion nicht nur ſo ausnutzen, wie es uns paßt, ſondern müſſen die