jedenfalls eine Anzahl von Schritten rückwärts kon⸗ zentrieren würden. Zur Begründung dieſer Beſorg⸗ nis berufe ich mich auf dasjenige, was von ſeiten der Vorredner, die meinen Standpunkt vertreten, bereits sgeführt worden iſt. Ich möchte aber doch nicht unterlaſſen, meine Ferren, an der Hand des vorliegenden 4. ihen Berichts aus jener überzeugenden Verhandlung om 28. Oktober 1403 noch einmal hinzuweiſen auf ie Ausführungen des Herrn Kollegen Buka und der underen Herren, insbeſondere des Oberbürgermeiſters. Herr Kollege Buka iſt in UÜbereinſtimmung mit dem Magiſtrat davon ausgegangen, daß nach der Ent⸗ wicklungsgeſchichte, welche dieſe Frage ſeit der Mini⸗ ſterialinſtruktion vom 26. Juni 1811 genommen hat, man heute als Recht die Tatſache annehmen muß, daß die Miniſterialinſtruktion in den entſcheidenden eilen einen Rechtscharakter angenommen hat; ſie gewiſſermaßen Geſetz geworden. Denn es unter⸗ keinem Zweifel, daß die Teilnahme der Ge⸗ den an der Schulaufſicht durch das Schulauf⸗ tsgeſetz vom Jahre 1872 ausdrücklich aufrecht er⸗ ten werden mußte. Das hat nun der Herr Kollege Liszt auch heute ſo vorzüglich ausgeführt, daß ch gar nicht begreife, wie man uns von dieſer Baſis drängen will. Iſt das aber richtig, meine Herren, d gelten die Vorſchriften, die der Herr Kollege ka uns damals aus der Inſtruktion mitgeteilt hat, werden Sie doch bei der Vergleichung der Be⸗ mmungen der Inſtruktion mit demjenigen, was s hier als Linſengericht angeboten wird, ohne iteres zu dem Ergebnis kommen, daß wir uns ckwärts konzentrieren. zch will nur eins erwähnen. Was die Frage dger Geiſtlichen anbetrifft, ſo hat bereits Herr Geheim⸗ rat v. Liszt mit Recht darauf hingewieſen, was man mter dem Worte „Geiſtlicher“ im Jahre 1811 ver⸗ ſtanden hat. Ich glaube, das iſt richtig: jedenfalls ſgat dieſe Erklärung einen großen Schein von Recht 1 ür ſich. Aber abgeſehen davon, meine Herren, ſteht ch die Tatſache feſt — ich bitte mich zu korrigie⸗ „wenn es unrichtig iſt —, daß wir im Laufe vergangenen Jahrzehnte in unſerer Schuldepu⸗ tion niemals einen evangeliſchen Geiſtlichen als rdentliches Mitglied gehabt haben. Weshalb wollen ir auf einmal dazu kommen, uns einen evangeliſchen r andern Geiſtlichen in die Schuldeputation auf⸗ troyieren zu laſſen! Zuruf vom Magiſtratstiſch: Wir haben früher einen Geiſtlichen in der Schuldeputation gehabt!) Das liegt aber jedenfalls ſo lange zurück, daß kaum mehr wahr iſt und nicht mehr in Frage kommt. Außerdem hat derſelbe Magiſtrat und haben vohl auch dieſelben Herren, welche heute für die Vorlage des Magiſtrats eintreten wollen, in der sitzung vom 28. Oktober 1903 mit keiner Silbe dieſes Recht prätendiert, mit keiner Silbe darauf hinge⸗ dieſen, daß früher auch ein Geiſtlicher in der Schul⸗ eputation geſeſſen hat, oder daß er auch nur nach em Geſetz, beziehungsweiſe nach der Miniſterial⸗ mſtruktion hineinzukommen berechtigt iſt. Heute mit kinem Mal ſieht für dieſe Herren die Sache ganz anders aus. Mit Recht hat der Herr Kollege Buka darauf hingewieſen, daß ein Unterrichtsminiſter, der immer als beſonders rücſchrittlich verſchrieen worden iſt, der Miniſter v. Mühler, mit großer Entſchieden⸗ heit unter Hinweis auf die Schuldeputation von der weiteren freien Entwicklung der Selbſtverwaltung ge⸗ ſprochen und ſich dabei für die Aufrechterhaltung der Miniſterialinſtruktion vom 26. Juni 1811 ins Zeug % 31. — gelegt hat. Über dieſe Auffaſſung herr chte auch noch am 28. Oktober 1903 volle Einmütigkeit zwiſchen Magiſtrat und Stadtverordnetenverſammlung! Und — um mit Mühler zu reden — wie ſieht es heute aus? „Rechter Hand, linker Hand, alles vertauſcht“! Damals helle Begeiſterung; heute ſollen ſoundſoviele anderer Meinung geworden ſein. Meine Herren, das begreife, wer will. Ich kann die Sache nicht ſo ohne weiteres begreifen und akzeptieren und möchte bitten, in eine Prüfung der Frage ſo einzutreten, wie es von Herrn Geheimrat v. Liszt und auch von dem Vertreter der ſozialdemokratiſchen Partei mit Recht geſchehen iſt. 4 Und, meine Herren, was liegt denn plötzlich für eine Veranlaſſung vor, von unſerer Baſis abzuwei⸗ chen? Haben wir den irgend einen Grund, der uns dazu zwingt? Der Herr Kollege v. Liszt hat bereits ausgeführt, daß wir dasjenige, was uns jetzt in der Vorlage geboten wird, ſchon im Jahre 1898 hätten bekommen können. Nun iſt aber über allen Waſſern Ruh; ſeit dem Jahre 1898 haben wir, abgeſehen von dem, was wir am 28. Oktober 1903 gehört haben, nichts von einer Abſicht, uns etwas Neues zu bieten, wahrgenommen. Und jetzt auf einmal ſollen wir uns auf dieſer Baſis rückwärts konzentrieren! Meine Herren, eine Abkehr vom hiſtoriſch Geworde⸗ nen auf einem ſo ungeheuer wichtigen Boden, auf dem Boden, wo es ſich um die Erziehung unſerer Kinder und um die ganze Zukunft handelt, darf nur getan werden, wenn in der Tat etwas Beſſeres an die Stelle des Guten geſetzt wird; und davon kann nach meinem Dafürhalten in der Vorlage gar keine Rede ſein. Deshalb bin ich der Meinung, ohne von einer Kampfſtellung, ohne von einer Hurrahſtimmung zu reden, wie es der Herr Oberbürgermeiſter getan hat, — deshalb bin ich der Meinung: hier gilt das Wort: principiis obsta! Man muß an dem Prinzip feſthalten, bis wir etwas Beſſeres an die Stelle des Alten ſetzen. Quieta non movere! Man ſoll etwas, was man hat, feſthalten und nicht aus der Hand geben, und wir geben damit zweifellos etwas aus der Hand, ein Recht, von deſſen Bedeutung wir durchdrungen ſind auf Koſten einer noch ſo ſchön ausſehenden Willkür. Welche Stellung nimmt denn der Geiſtliche in der Schuldeputation ein? Es iſt von maßgebender Seite, in ſehr beredten Worten von meinem Freunde Otto und nicht minder vom Herrn Oberbürgermeiſter, ausgeführt worden, der Geiſtliche könne doch an der Schuldeputation abſolut nichts ändern, ſo einfluß⸗ reich könne der Mann unmöglich ſein — ein Mann gegen 15! Ja, meine Herren, ſo iſt die Frage gar nicht zu ſtellen. Es iſt ſehr wohl möglich, daß eine Beeinfluſſung ſtattfinden kann. Ein evangeliſcher Geiſtlicher als Mitglied der Schuldeputation über⸗ nimmt doch damit Rechte und Pflichten, die ſich nicht bloß auf die evangeliſchen Mitglieder der Ge⸗ meinde erſtrecken, ſondern auch auf diejenigen, die nicht evangeliſch ſind. Ich habe mir übrigens ſofort die Frage vorgelegt: warum iſt nicht auch verein⸗ bart worden, daß auch ein katholiſcher Geiſtlicher in die Deputation hineinkommen ſoll? Es iſt das ein Vakuum, das einer Erklärung bedarf. Aus der Vorlage habe ich hierüber nichts entnehmen können, obwohl eine Erklärung dringend erwünſcht wäre. Meine Herren, glauben Sie denn etwa, daß ein evangeliſcher Geiſtlicher, der in der Schuldeputation ſitzt, mag er auch roch ſo tüchtig, mag er auch noch ſo liberal ſein und ſich dem Proteſt gegen die Be⸗ handlung des Pfarrers Fiſcher angeſchloſſen haben,