tandpunkt abging, in demſelben Augenblick, in dem er Magiſtrat ſich zu Verhandlungen über dieſe erfügung bereit erklärte, in demſelben Augenblick kannte er bereits implicite an, daß dieſe Verfügung, ber deren Inhalt er noch weiter verhandeln wollte 1 Recht beſteht, und in demſelben Augenblick gab der Magiſtrat preis das Recht nicht nur der Stadt Charlottenburg, ſondern das Recht der geſamten Siädte, die mit der Regierung in Konflikt ſtehen; in demſelben Augenblick ſtellte ſich der Magiſtrat auf den Standpunkt, zu ſagen: wir wollen uns um den allgemeinen großen Kulturkampf um die Schule mal ein Weilchen lieber nicht kümmern und wollen lieber ſehen, daß wir für die Stadt Charlottenburg von er Regierung einen erträglichen Frieden bekommen; ir wollen dei uns in Charlottenburg mit der Re⸗ rung in Frieden leben, die andern mögen ſehen, ie ſie ſich auseinanderſetzen. Das iſt ein Stand⸗ unkt, den ich im Namen meiner Freunde — und icht nur im Namen meiner Freunde, den ich vom Standpunkt gerade der Weiterentwickelung dieſes kulturkampfes um die Schule nur auf tiefſte be⸗ auern kann. Nun, meine Herren, was hat denn der Magiſtrat adurch erreicht, daß er ſich ſelbſt, daß er ſeinen genen Bekundungen vom 28. Oktober 1903 derartig ns Geſicht geſchlagen hat? Der Herr Referent hat ugefangen mit einer hiſtoriſchen Darſtellung der entwicklung dieſes ganzen Zuſtandes. Dabei iſt ber zu kurz; gekommen, wie mir ſcheint, und, ich laube, auch nicht ganz klar und ſcharf hervorgetreten i den folgenden Rednern der ganze Anfang dieſer entwicklung. Betrachtet man die Sache ſo, wie ſie on 1898 an ſich entwickelt hat, ſo lag ſie doch olgendermaßen: die Regierung war bereit, erweiterte Befugniſſe zu geben, falls ihr konzediert wurde der intritt des Geiſtlichen in die Schuldeputation. Der Herr Kollege Buka hat vollkommen Recht: wollte an überhaupt dieſe Frage für diskutabel erklären, vollte man überhaupt, wie der Herr Stadtverordnete Otto — nicht ganz mit Unrecht —, ſich auf den Standpunkt ſtellen, daß der Einfluß eines Geiſtlichen ſegenüber unſerer allgemeinen Kulturentwicklung doch überwiegender ſein kann, — wollte man das „dann war im Jahre 1898 der gegebene Moment. damals hat man aber ſeyr mit Recht dieſen Stand⸗ unkt abgelehnt, und zwar abgelehnt nicht etwa wegen, weil man nun fürchtete, dieſer eine Beiſtliche könnte die ſämtlichen andern Mitglieder n überſtimmen und dort einen überwiegenden, rävalierenden Einfluß gewinnen, ſondern man hat hn abgelehnt jedenfalls doch mit aus der Erwägung aus, daß dieſer erzwungene Eintritt des Geiſtlichen ur ein Symtom, uur eine Phaſe iſt in dem ge⸗ amten Kampfe, den die Regierung ganz ſyſtematiſch ſegen die Schulverwaltung, gegen die Selbſtverwaltung der großen Städte führt. Das iſt dadurch nicht imders geworden, daß nunmehr einige Jahre ins kand gegangen ſind, daß nunmehr in faſt allen städten außer in 4 und bei uns der Geiſtliche orhanden iſt; und das wird auch dadurch nicht nders, ſondern nur ſchlimmer, wenn Charlottenburg, ine der wenigen, eine der fünf großen Städte, wo dieſer Geiſtliche noch nicht eingedrungen iſt, nun auch nachgibt. Herr Kollege Buka hat auch keineswegs heute — wenigſtens habe ich das nicht gehört — die ſoge⸗ nannten erweiterten Befugniſſe, die im Jahre 1898 angeboten wurden, als etwas ganz Beſonderes ge⸗ prieſen. Herr Kollege Buka ſteht — wenigſtens —— 33 ——— ſchien mir das aus ſeinen Ausführungen hervorzugehen — durchaus noch auf demſelben Standpunkte, daß es auch im Jahre 1898 durchaus richtig war, dieſe erweiterten Befugniſſe, die ja im Grunde nur ſehr fragwürdiger Natur waren, abzulehnen gegenüber der Kompenſation durch den Geiſtlichen. Nur hat Herr Kollege Buka — und darin hat er eben Recht — geſagt: wer überhaupt auf dieſen Standpunkt ſich ſtellen wollte, mußte das im Jahre 1898 tun, nicht aber jetzt. Und nun, meine Herren, wie iſt die Sache dann gelaufen? Die Regierung ſagt alſo: wir wollen euch erweiterte Befugniſſe geben, gebt uns einen Geiſtlichen! Die Stadtverwaltung, die Stadtgemeinde, Stadt⸗ verordnete und Magiſtrat einmütig, lehnen es ab. Darauf ſtreicht die Regierung willkürlich, gegen Geſetz und Recht, wenigſtens nach der übereinſtimmenden Anſchauung von Magiſtrat und Stadtverordneten⸗ verfammlung, die geſamten bis dahin beſtehenden Befugniſſe. Und nun iſt der Boden für Verhandlungen geſchaffen; nun fällt der Magiſtrat, nachdem er eben erſt geſagt hat: dieſes Streichen der Befugniſſe iſt gegen Geſetz und Recht erfolgt, — nun fällt der Magiſtrat plötzlich um und ſagt: wir wollen mit dem Regierungspräſidenten verhandeln. Ja, ſtellt man ſich auf den Boden, daß das gegen Geſetz und Recht geſchehen iſt, dann konnte man nicht verhandeln. Der Erfolg der Verhandlung nun? Der Re⸗ gierungspräſident will einiges von den früheren Rechten herſtellen. Die Herren Vorredner, Herr Geheimrat von Liszt und Herr Kollege Buka, die ja in rechtlichen, in juriſtiſchen Dingen erfahrener ſind als ich, haben ſehr lichtvoll und klar dargelegt, daß das, was die Regierung nun zubilligt, überhaupt noch gar nicht einmal das iſt, was bis dahin, bis zum Jahre 1898 oder bis zum Erlaß von 1902, beſtanden hat. Alſo die Regierung ſtreicht die Rechte, weil man ihr den Geiſtlichen nicht zubilligt. Nunmehr tritt die Gemeinde in Verhandlungen ein. und die Regierung billigt zu, indem ihr jetzt der Geiſtliche zugeſtanden werden ſoll, — etwa nichte! Aber ſelbſt wenn die Regierung etwas mehr als Nichts zubilligen würde, ſelbſt wenn in dieſen Verhandlungen etwas mehr herausgeſprungen ſein ſollte, als Herr Geheimrat von Liszt und Herr Kollege Buka darin finden, ſelbſt dann iſt keineswegs ſo viel da, als vor dieſem ganzen Konflikt vorhanden war. Folglich hat man durch dieſes Verhandeln lediglich erreicht, daß man den Rechtsboden, auf dem man ſtand, aufgegeben hat, daß man anerkannt hat: die Regierung hatte ein Recht zu dieſem Schritt. Das, meine Herren, ſcheint mir das außer⸗ ordentlich Beklagenswerte an dieſem ganzen Vor⸗ gange zu ſein, daß der Magiſtrat verſäumt hat, dem einmütig gefaßten Beſchluß der Stadtverordneten⸗ verſammlung damals nachzukommen und dieſe Be⸗ ſchwerde beim Miniſter einzulegen, damals alſo den Verſuch zu machen, den Kampf weiter zu führen. Deswegen ſcheint mir das ein zig Richtige, ja das einzig Mögliche dieſer Vorlage gegenüber eine glatte, pure Ablehnung, mit der ja zugleich verbunden wäre die Aufforderung an den Magiſtrat, dem einmütig gefaßten Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung vom 28. Oktober 1903 nachzukommen. Lediglich wenn das geſchieht, hat die Gemeinde ihre Rechte gegenüber dem Angriffe auf die Selbſtverwaltung gewahrt. Daß dies geſchehen muß, daß dies ge⸗ ſchehen ſollte, das läge nicht nur, wie ich ſchon anfangs ausführte, im Intereſſe der Stadt Charlottenburg, das läge im Intereſſe der geſamten großſtädtiſchen