—34 „ Schulentwickelung, der geſamten großſtädtiſchen Selbſt⸗ verwaltung, und deswegen, meine Herren, kann ich nur bitten, daß Sie dieſen Standpunkt einnehmen, daß ſie möglichſt einmütig die Vorlage ablehnen. Uns liegt außerordentlich daran, auch zu kon⸗ ſtatieren, wie ſtark denn die Zuſammenſchrumpfung der großen Maſſe geworden iſt. die damals, vor einem Jahre, einmütig dieſen Standpunkt einnahm, von der aber, wie ich zu meinem Bedauern bemerkt habe, heute doch ein Teil abzubröckeln ſcheint, von der doch ein Teil heute ſich auf den Standpunkt zu ſtellen ſcheint: wir wollen nur für uns Ruhe und Frieden haben. Gerade um das mit feſtzuſtellen, deswegen haben meine Freunde namentliche Ab⸗ ſtimmung beantragt. Meine Herren, ich kann Sie nur bitten, ein⸗ mütig die Vorlage abzulehnen. Stadtſchulrat Dr. Neufert: Meine Herren, der Herr Vorredner hat ſocben die Behauptung auf⸗ geſtellt, der Magiſtrat habe etwas verſäumt, indem er den ſeiner Zeit einmütig gefaßten Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung über die Kgl. Regierung beim Herrn Miniſter Beſchwerde zu führen, nicht ausgeführt hat. Ein ſolcher Beſchluß iſt von ſeiten der Stadtverordnetenverſammlung nicht gefaßt worden. Es hat die Stadtverordnetenverſammlung ſich zwar eingehend mit der Angelegenheit beſchäftigt, aber einen ſolchen Beſchluß nicht gefaßt. Wir haben indes aus den Ausführungen ſämtlicher Redner, die damals hier das Wort ergriffen haben, erſehen, daß die Stadtverordnetenverſammlung mit der Stellung des Magiſtrats durchaus einverſtanden war und meinte, daß die Wahrung der Schulintereſſen in guten Händen ſei. Der Herr Stadtv. Hirſch hat nach den Beweg⸗ gründen gefragt, weshalb die Beſchwerde nicht ab⸗ gegangen ſei. Nun, die Beſchwerde iſt fertiggeſtellt worden; ſie ſteht zur Verfügung. Aber es iſt uns von ſeiten des neu eintretenden Herrn Regierungs⸗ präſidenten in Potsdam der lebhafte Wunſch aus⸗ geſprochen worden, mit ihm zu verhandeln, ihm zunächſt mitzuteilen, welche Wünſche in der ſtädliſchen Verwaltung bezüglich der Befugniſſe der Schul⸗ deputation beſtünden, und er hat uns verſichert, daß er das Möglichſte tun wolle, um alles, was unter den gegenwärtigen Verhältniſſen erreichbar ſei, für die Stadt Charlottenburg — deren Leiſtungen für die Schule er anerkannte — zu erlangen. Der Magiſtrat hat daraufhin gemeint, es nicht verant⸗ worien zu können, einen ſo wohlgemeinten Ver⸗ mittelungsverſuch a limine abzulehnen; er hat dem Herrn Regierungspräſidenten ſeine Wünſche und An⸗ ſichten mitgeteilt und die Uberzeugung gewonnen, daß der Herr Regierungspräſident von dem redlichſten Willen beſeelt ſei, die Sache beizulegen und die Stadt Charlottenburg zufrieden zu ſtellen. Wenn der Herr Stadtv. Hirſch bemerkt hat, es könnte vielleicht die Rückſicht auf die bevorſtehende Jubel⸗ feier maßgebend geweſen ſein, ſo muß ich dagegen Perwahrung einlegen. luber den Wert deſſen, was uns in der neuen Geſchäftsanweiſung geboten worden iſt, wird man verſchiedener Meinung ſein können; das gebe ich gern zu. Der Magiſtrat hat die Konzeſſionen jedenfalls höher taxiert als eine große Anzahl der Herren Vor⸗ redner. Ich meine aber, es wird nicht möglich ſein, daß wir hier im Plenum auf die Einzelheiten ein⸗ gehen, es würde uns viel zu weit führen; das müſſen wir einer Ansſchußberatung vorbehalten, und ich hoffe, es wird möglich ſein, auch die Peſſimiſten zu überzeugen, daß tatſächlich mancherlei von dem, was angeboten, recht wertvoll iſt. Die Herren Vorredner haben hauptſächlich daran Anſtand genommen, einen Geiſtlichen in die Schul⸗ deputation aufzunehmen. Meine Herren, Sie werden doch aber zugeben, daß ein Geiſtlicher in der Schul⸗ deputation an und für ſich nicht bloß nicht ſchädlich, ſondern ſogar recht nützlich ſein kann. Im Julande wie im Auslande haben wir eine nicht geringe Zahl von Geiſtlichen gehabt, welche ſich um die Entwickelung des Schulweſens ganz hervorragende Verdienſte er⸗ worben haben. Ich will nur an den jüngſt ver⸗ ſtorbenen Paſtor Seyffart in Liegnitz erinnern, welcher als Schriftſteller, als Abgeordneter und als Mitglied der Liegnitzer Schuldeputation Bedeutendes geleiſtet hat, den in gerechter Würdigung ſeiner Ver⸗ dienſte um die Schule auch der Charlottenburger Lehrerverein zu ſeinem Ehrenmitglied erkoren hatte. Ein ſolcher Mann würde unſerer Schuldeputation zur Zierde gereichen, und wir würden einen guten Mitarbeiter in ihm haben. Und warum ſollte dieſe Art der Geiſtlichen ausgeſtorben ſein? Ich will nicht verhehlen, daß ich vor ein paar Jahren ſchon, als es ſich einmal darum handelte, ein techniſches Mitglied in die Schuldeputation zu wählen, die Auf⸗ merkſamkeit auf einen hier amtierenden Geiſtlichen gelenkt habe, einen Mann, der ein lebhaftes Intereſſe für Volksbildung und Schule und Lehrerſchaft hat und es bei jeder Gelegenheit betätigt. Einen ſolchen Mann würden wir in der Schuldeputation mit Freude begrüßen; er würde mit Luſt und Liebe mit⸗ arbeiten und Erſprießliches leiſten. Wir haben auch früher ſchon in der Schul⸗ deputation tüchtige Geiſtliche gehabt. Ich brauche nur den Namen des Herrn Paſtors Thaer zu er⸗ wähnen, der ſich um unſer Schulweſen voch verdient gemacht hat, der, bevor ich hier eintrat, mit dem Herrn Bürgermeiſter zuſammen das Dezernat geführt hat. Was den geiſtlichen Einfluß in der Schule anlangt, ſo lagen damals die Verhältniſſe ganz anders. Wir hatten neben dem katholiſchen auch einen evangeliſchen geiſtlichen Kreisſchulinſpektor in der Perſon des Herren Oberpfarrers Müller; wir hatten ferner einen geiſtlichen Ortsſchulinſpektor in der Perſon des eben genannten Herrn Predigers Thaer und außerdem noch denſelben Geiſtlichen als Mitglied der Schuldeputation. Alles das ſchrumpft nunmehr nach dem Antrage des Magiſtrats zu⸗ ſammen auf die Mitgliedſchaft eines evangeliſchen Geiſtlichen in der Schuldeputation. Meine Herren, ich meine, es wird in Char⸗ lottenburg immer Geiſtliche geben, welche nach dem Herzen des Magiſtrats und der Stadtverordneten ſind. Schon jetzt haben wir über ein Dutzend Geiſtliche hier, und ihre Zahl nimmt mit der Stadt raſch zu. Solange das Wahlrecht für den Gemeinde⸗ kirchenrat in den Händen der Bürgerſchaft iſt, muß es hier immer Geiſtliche nach dem Herzen der Bürgerſchaft geben, und ſolange das Wahlrecht für die Stadtverordnetenverſammlung in den Händen der Bürgerſchaft iſt, werden auch die Männer, welche dazu berufen ſind, die ſachverſtändigen Mitglieder der Schuldeputation, alſo auch die Theologen, vor⸗ zuſchlagen, immer die Anſchauungen der Stadt⸗ verordnetenverſammlung und des Magiſtrats wieder⸗ ſpiegeln. Doch nicht Zweckmäßigkeitsgründe veranlaſſen uns, die Aufnahme eines Geiſtlichen in die Schul⸗ deputation vorzuſchlagen; das Geſetz, meine Herren,