386 ——— aber hinzufügen müſſen, daß dieſe Herren ſämtlich kein Stimmrecht in der Deputation gehabt haben, — ſämtlich nicht! (Zuruf vom Magiſtratstiſch: Thaer!) Dasjenige Mitglied aber, das wir heute hineinwählen ſollen, das wählen wir ja mit Stimmrecht, und wir geben damit einen prinzipiellen Standpunkt auf, der außerordentlich wichtig iſt. Meine Herren, ich will nur noch ein Wort ſagen. Es ſitzt heute über das, was wir tun, die öffentliche Meinung zu Gericht, und es wird ſich bald zeigen, daß wir einen ſehr ſchwerwiegenden Beſchluß zu faſſen haben. Recht hat der Herr Stadtv. Borchardt: wir ſind bei unſerer Entwickelung eine Gemeinde von ſo großer Bedeutung, daß eine große Anzahl von anderen Gemeinden auf uns ſehen, und wenn wir heute die Flinte ins Korn werfen, dann ſind wir vorbildlich für eine große Anzahl von Gemein⸗ weſen, und uns wird man verantwortlich machen, wenn der Schritt, den Sie vorhaben, ein falſcher iſt. Lehnen Sie die Vorlage ohne Ausſchußberatung ab! Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich be⸗ kenne ohne weiteres, daß für Herren, die auf einem grundſätzlichen Standpunkte ſtehen, wie Herr Stadtv. Buka oder Herr Stadtv. v. Liszt, Herr Stadtv. UOr. Borchardt und Herr Stadtv. Hirſch, jede weitere Diskuſſion und jedes weitere Wort überflüſſig iſt. (Sehr richtig!) Jemandem, der ſagt: ich paktiere um mein gutes Recht um keinen Preis, das gebe ich nicht her! — oder: ich will grundſätzlich keinen Geiſtlichen in der Schuldeputation haben, — ja, was ſollen Sie dem ſagen! Da iſt überhaupt gar nichts zu wollen. Viel⸗ leicht gelingt es mir aber doch, die grundſätzlichen Vorausſetzungen, den Boden einiger der Herren, die auf einen ſo von vorherein ablehnenden Stand⸗ punkt ſtehen, und vor allem den Boden, auf den Herr Stadtv. Buka ſich geſtellt hat, in etwas zu er⸗ ſchüttern. Meine Herren, es iſt meiner Anſicht nach durch⸗ aus ein Fehlſchuß, wenn wir ſagen: unſer gutes Recht iſt zur Zeit noch ſo verbürgt, daß es ein eklatanter Rechtsbruch iſt, den man an uns begangen hat. Ja, wenn es ſo läge, dann hätte der Herr Stadtv. Buka recht. Davon iſt aber doch durchaus keine Rede. Wir können doch nicht vergeſſen, daß neben der Inſtruktion vom Jahre 1811 das Geſetz von 1872 über die ſtaatliche Schulaufficht ſteht, das Geſetz, welches den Kreisſchulinſpektor eingeführt, zu Recht, zu Geſetz erhoben hat als Aufſichtsorgan der Regierung neben der Schuldeputation. Ja, meine Herren, im Jahre 1811 beſtand der Kreisſchulin⸗ ſpektor in dieſem Sinne durchaus nicht; da war das, was in der Inſtruktion von 1811 ſteht, unantaſt⸗ bares Recht. Das Geſetz von 1872 hat — ich habe das in der Sitzung vom 28. Oktober 1902 mir aus⸗ zuführen erlaubt — in ſehr oberflächlicher Weiſe allerdings, aber doch tatſächlich gerüttelt an den ge⸗ ſetzlichen Unterlagen. Es hat zwar im § 3 geſagt: die Rechte der Gemeinden ſollen nicht angetanet werden; aber haben ſich die Herren Geſetzgeber aus dem Hauſe, auf deren Veranlaſſung dieſer Vorbe⸗ halt aufgenommen worden iſt, auch wirklich klar ge⸗ macht, wie das zu verwirklichen iſt? Wie dachte man ſich das denn? wie ſoll ſich der § 3 verhalten zu den §§ 5, 1 und 2, wie die Stadtgemeinde und die Schuldeputation zum Kreisſchulinſpektor und zu den Rechten, die er notwendigerweiſe als ſtaatliches Schul⸗ aufſichtsorgan haben muß? Meine Herren, es iſt vor⸗ hin vom Stadtv. Buka geſagt worden: wir laden heute eine große Verantwortung auf uns, nicht nur für die Stadt Charlottenburg, ſondern für alle Ge⸗ meinden, die ganze öffentliche Meinung achtet auf uns, und wir graben allen übrigen Gemeinden das Grab, wenn wir uns auf ein Paktieren einlaſſen. Ich bin der feſten Überzeugung, daß umgekehrt eine große Anzahl von Gemeinden auf das Ergebnis dieſer unſerer Verhandlungen wartet, (Sehr richtig!) um die Rechte erſt für ſich zu erwerben, die wir durch dieſen Beſchluß erwerben wollen! (Bravo!) Das können Sie mir nicht wegdisputiren; in dieſer Beziehung bin ich vielleicht doch noch beſſer orien⸗ tiert als ein Teil wenigſtens von Ihnen. Es iſt zweifellos, daß wir früher Rechte hatten, auf die bis⸗ her ſchon auch von den Nachbargemeinden ſcheel ge⸗ ſehen wurde. Allmählich ſind dieſe abgebröckelt, und wir ſind in unſeren Rechten zurückgeſchraubt worden. Wenn uns das aber wieder zugewandt wird, was in dieſer Geſchäftanweiſung für uns ausgewieſen iſt, ſo können Sie davon überzeugt ſein, daß man uns nicht bemitleiden wird, ſondern daß man uns be⸗ neiden wird, und daß andere Gemeinden beſtrebt ſein werden, das für ſich nachzuholen. Meine Herren, es iſt vom Herrn Stadtſchulrat ſchon darauf hingewieſen worden, daß die Verhand⸗ lungen vom 28. Oktober 1903, einen ſo vorteilhaften Eindruck ſie ja zweifellos auf uns alle, auch auf die Außenwelt gemacht haben, doch etwas überſchätzt worden ſind. Es iſt war eine große Einmütigkeit vorhanden geweſen in der allgemeinen Entrüſtung über die Art und Weiſe, wie und zu welchem Ziele man allmählich Schritt für Schritt die Schuldepu⸗ tation entrechtet hat, wenn man ſo ſagen will, wenigſtens von Rechten entkleidet hat, die ſie bisher ausgeübt hatte. Aber es iſt in keiner Weiſe etwa eine Einmütigkeit zutage getreten weder über die grundſätzliche Stellung hinſichtlich der Aufnahme eines Geiſtlichen, noch auch hinſichtlich des weiteren procedere. Es iſt eine platoniſche Diskuſſion geweſen, die ſchließ⸗ lich ohne jeden Beſchluß geendet hat, in deren Ver⸗ lauf allerdings der Magiſtrat erklärt hat, er wolle eine Beſchwerde einreichen, und Sie ſind damit ein⸗ verſtanden geweſen. Dieſe Beſchwerde lag fir und fertig, als am 12. Januar der Herr Regierungs⸗ präſident zu uns in den Magiſtrat kam und uns bat, mit ihm zu verhandeln. Meine Herren, Sie werden, zumal ein entgegenſtehender Beſchluß nicht vorlag, dem Magiſtrat keinen Vorwurf daraus machen können, daß er ſich auf dieſe Verhandlungen einge⸗ laſſen hat. Wenn Sie objektiv und mit Sachkennt⸗ nis das Ergebnis dieſer Verhandlungen verfolgen, wenn ſich diejenigen, die jetzt ſo deſpektierlich ſprechen von dem, was der Magiſtrat erreicht hat, die Mühe gemacht haben, das in den Akten zu verfolgen, ſo werden ſie wohl zugeben können, daß der Magiſtrat mit dem, was es in dieſen Verhandlungen erreicht hat, wohl zufrieden ſein kann. Ich kann Ihnen das nacrüich auch nicht im einzelnen hier ausein⸗ anderſetzen; ich will Ihnen nur folgendes mitteilen. Der Magiſtrat hat nach der Verhandlung vom 12. Januar v. I. ſich hingeſetzt und in tage⸗ und nächtelanger Arbeit eines ſhniden auf der Grund⸗ lage der vorliegenden Beſchwerdeſchrift alles formu⸗ liert, was er an Rechten für ſich und die Schulde putation glaubte in Anſpruch nehmen zu können. Er hat die Zuſammenſtellung dieſer ſeiner Forde⸗ rungen alsdann dem Regierungspräſidenten einge⸗