Punkt 5 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Errichtung einer Freibank für Char⸗ lottenburg und Genehmigung einer Freibank⸗ ordnung. — Druckſachen 10, 42. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, im Ausſchuß wurde namentlich gefragt, wes⸗ wegen denn der Magiſtrat Wert darauf lege, die Freibank lediglich für Charlottenburg zu errichten, was denn dagegen ſpräche, daß die Freibank auch von Schöneberg mit benutzt würde. Der Magiſtrats⸗ vertreter meinte, es würde Charlottenburg leicht in den Ruf kommen, daß alles ſchlechte Fleiſch nach Charlottenburg abgeſchoben würde, wenn die Char⸗ lottenburger Freibank auch für andere Vororte mit verwendbar, ſei. Nach Außerungen der Ausſchußmitglieder hatte ich den Eindruck, daß die meiſten Mitglieder des Ausſchuſſes einen ſolchen Grund nicht für durch⸗ ſchlagend erachten würden, um den Sckönebergern die Benutzung einer ſolchen Freibank in Charloſten⸗ burg zu verwehren. Anderſeits aber unterliegt die Freibankordnung ſo, wie der Magiſtrat ſie uns vor⸗ gelegt hat, noch der Genehmigung durch den Bezirks⸗ ausſchuß und die Landespolizeibehörde. Wenn alſo die Landespolizeibehörde das kategoriſche Verlangen ſtellt, die Freibank mit für Schöneberg benutzbar zu machen, ſo wird ſich die Stadt Charlottenburg dem ſo wie ſo nicht entziehen können. Infolgedeſſen, meinte der Ausſchuß, läge kein Grund vor, jetzt ſchon von vornherein in das Statut eine ſolche Beſtimmung mit aufzunehmen und dadurch die Angelegenheit zu verzögern. Man hätte dann auch in Erwägungen darüber eintreten müſſen, in welcher Weiſe Schöne⸗ berg zu den Koſten entweder der Errichtung oder des Betriebes durch etwaige höhere Gebühren heran⸗ gezogen werden ſollte. Dies würde die Sache, die an ſich ſchon dringend iſt, noch verzögern. Der Aus⸗ ſchuß glaubt daher, in Anbetracht der Umſtände davon abſehen können, und empfiehlt Ihnen die Annahme der Magiſtratsvorlage. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: 1I. Der Errichtung einer Freibank für den Bezirk der Stadtgemeinde Charlottenburg zum 1. April 1905 wird zugeſtimmt. Die erforderlichen Mittel ſollen in den Etat für 1905 eingeſtellt werden. Der abgedruckten Freibankordnung wird zuge⸗ ſtimmt, die Beftimmung des Zeitpunkts ihres II. III. Inkrafttretens jedoch einem Beſchluß des Ma⸗ P giſtrats überlaſſen, der alsbald nach Beendigung der Vorbereitungen ergehen wird.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 6 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Mitteilung der Magiſtratsbeſchlüſſe 5. dem Antrage des Stadtv. Hirſch und Gen. vom 11. Fe⸗ bruar 1903 betr. Arbeiterausſchüſſe uſw. Druckſachen 239, 492 und 43. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, in der Sitzung am 21. Dezember waren die damals vom Ausſchuß geſtellten Anträge an den Ausſchuß zurückverwieſen worden, damit er beſonders, 47 ——— wie es in dem Antrage des Herrn Kollegen Gredy lautete, über die finanzielle Tragweite des beantragten neunſtündigen Arbeitstages weitere Klarheit ſchaffen ſollte. Ich muß vorweg betonen, daß der Ausſchuß dieſer Seite ſeines Auftrages nicht ganz gerecht werden konnte. Es wurde uns im Ausſchuß eine zuſammenfaſſende Summe genannt derjenigen Arbeits⸗ löhne, die nach Zuſammenſtellung bei den verſchiedenen Verwaltungen gezahlt werden oder im vergangenen Jahre gezahlt worden ſind, und der daraus ſich er⸗ gebende Ausfall, wenn man annehmen wollte, daß ein volles Zehntel dieſer Summe inbetracht käme, würde nach dieſer Zuſammenſtellung 170 000 Mark betragen. 120 000 Mark hatte der Herr Bürger⸗ meiſter in der Sitzung am 21. Dezember geſchätzt, und dieſe Schätzung dürfte wohl immerhin der Geſamtſumme der gezahlten Löhne, ſoweit ſie für die hier uns beſchäftigende Frage inbetracht kommen, näher ſtehen als die uns im Ausſchuß vorgelegte. Ich habe mir an der Hand des vorjährigen Etats Mühe gegeben, ein Bild darüber zu gewinnen, und kann nur ſagen, daß bei den Löhnen im Betrage von 1 700 000 Mark unbedingt auch Dinge hinein⸗ gezählt worden ſein müſſen, die eigentlich nicht dazu gehören, Beamtengehälter und dergleichen. Sonſt komme ich im allerbeſten Falle nur auf die Summe, die der Herr Bürgermeiſter hier ſeinerzeit genannt hat, nämlich auf nicht ganz 1 200 000 Mark. Dabei befinden ſich aber auch ſchon Löhne von Arbeitern, die gar keine beſtimmte Arbeitszeit haben, wie z. B. Laternenwärter, Feuerwehrleute und dergleichen. Es iſt ferner auch nach ſolchen Angalen gar kein Bild über den tatſächlichen Ausfall zu gewinnen; denn es befinden ſich darunter Löhne für Leute, die auch jetzt nicht oder wenigſtens nicht regelmäßig 10 Stunden arbeiten, teilweiſe ſolche, deren Arbeitszeit mit dem Betriebe wechſelt, ſo daß alſo auch nicht geſagt werden kann: ſelbſt wenn diejenigen, die jetzt 10 Stunden arbeiten, dann 9 Stunden auf Stunden⸗ lohn beſchäftigt würden, müßten wir doch für 9 Stunden ebenſoviel zahlen wie jetzt für die 10 Stunden. — Kurz und gut, die wünſchenswerte Klarheit iſt nicht gegeben worden, und der Herr Bürgermeiſter hat auch erklärt, daß eine ſolche Zuſammenſtellung, wie ich ſie für wünſchenswert ge⸗ halten hatte, ſich nicht geben ließe, das heißt eine Zuſammenſtellung der Löhne, die nun wirklich an Arbeiter für einen zehnſtündigen Arbeitstag in Tagc⸗ reſp. Wochen⸗ oder Monatslohn gezahlt werden. Die Mehrheit des Ausſchuſſes hat ſich nun dahin entſchloſſen, daß in Anbetracht der finanziellen Un⸗ klarheit der zehnſtündige Arbeitstag beibehalten werden ſoll. — Meine Herren, wenn ich Ihnen dieſen Aus⸗ ſchußantrag mit empfehle, ſo möchte ich für meine erſon und einige andere Ausſchußmitglieder doch vorbehalten, daß hiermit nicht eine definitive Regelung beabfichtigt ſein ſoll, daß wir es für durchaus wünſchenswert halten, auf dieſe Frage zurückzukommen, und dann auch ein Material zur Beurteilung der finanziellen Tragweite zu haben. Deshalb bitte ich, zugleich im Namen meiner Freunde, den Magiſtrat, er wolle in der künftigen Zeit, alſo etwa im nächſten Etatsjahre, eine derartige Zuſammenſtellung der Löhne veranlaſſen, das heißt eine Zuſammenſtellung, bei der geſondert angeführt werden diejenigen Löhne, welche für eine zehnſtündige Arbeitszeit in Tage⸗ reſp. Wochen⸗ oder Monatslohn gezahlt werden. Meine Herren, nachdem nunmehr die zehn⸗ ſtündige Arbeitszeit zunächſt beibehalten war, haben es offenbar die Herren Mitglieder des Ausſchuſſes