aube infolgedeſſen, daß dieſe Ausführungen des errn Sladtv. Hirſch, die im übrigen ja nur allge⸗ einer Natur waren, in keiner Weiſe dazu angetan 1d, die Anträge des Ausſchuſſes zit diskreditieren, ufalls aber nicht die Stellung des Magiſtrats zu ſeinfluſſen. 24 Herr Stadtv. Dr. Spiegel hat übrigens den An⸗ ag, es möge das Material hinſichtlich der Arbeits⸗ hne herbeigeſchafft werden, um die Koſten, welche urch die Umwandlung des zehnſtündigen in den unſtündigen Arbeitstag entſtehen würden, auf Heller nd Pfennig zu ermitteln, bereits im Ansſchuß ge⸗ lt. — Einſchieben möchte ich. daß man überhaupt on einem zeynſtündigen Arbeitstage in dieſer Allge⸗ ſeinheit nicht reden darf; wir haben ja in einer nzen Reihe von Verwaltungen, in verſchiedenen erioden überhaupt nicht einen zehnſtündigen Arbeits⸗ Im Ausſchuß hat man ſich meiner Anſicht nach z richtig davon überzeugt, daß ein ſolches Mate⸗ nicht gewonnen werden kann; denn es wird im⸗ auf einer Schätzung beruhen, in welchem Maße z. B. auf Monatslohn beſchäftigten Arbeiter ihre fte bei einem neunſtündigen Arbeitstage anſtrengen den, um dasſelbe zu leiſten, was ſie bisher im ſtündigen geleiſtet haben, ob wirklich der Satz, von dieſer Seite des Hauſes immer aufgeſtellt d, daß durch die Zurückſchraubung des zehnſtün⸗ n auf einen neunſtün digen Arbeitstag eine Arbeits⸗ uße nicht ſtattfindet, zutreffend iſt. Ja, meine en, dann könnte man nach 2, 3 Jahren mit An⸗ en kommen, den neunſtündigen Arbeitstag auf n achtſtündigen herabzuſetzen — das iſt ja in Aus⸗ geſtellt —, und da würde man ebenſo ſagen: es d ja genau dasſelbe geleiſtet wie im neunſtündigen irbeitstag. Zwei Größen, die einer dritten gleich nd, ſind einander ſelbſt gleich Daraus würde ſich mn ergeben, daß im achtſtündigen Arbeitstage ge⸗ dasſelbe geleiſtet wird wie im zehnſtündigen Ar⸗ stag. So können Sie das Exempel immer weiter ſetzen. Daß in dieſer Rechnung irgend ein Loch muß, iſt ganz erklärlich. Schätzungen werden e Abrechnungen immer bleiben, und auf derarti⸗ Grundlage läßt ſich jedenfalls mit Sicherheit ein luß nicht aufbauen. Herr Stadtv. Dr. Spiegel hat nun gemeint, das terial, das der Magiſtrat im Ausſchuſſe vorgelegt „ ſei lückenhaft geweſen. Nun, ganz natürlich, e Herren, dieſe Lücke konnte nicht ausgefüllt den: ſie wird eben nie ausgefüllt werden können. übrigen iſt aber im Einzelnen nachgewieſen wor⸗ „wie die Summe von 177 404 ℳ ſich berechnet. allen Dingen iſt darauf hingewieſen worden, daß dieſer Summe enthalten iſt die Summe von 000 ℳ, die die Gasanſtaltsverwaltung als ent⸗ drechenden Ausfall an Arbeitsleiſtung in ihrem Be⸗ ebe geſchätzt hat. Das iſt z. B. eine Summe, an r ſich ſehr wenig wird deuteln laſſen. Da nämlich le Gasanſtaltsarbeiter alle auf Tagelohn beſchäftigt ud, ſo würde, wenn anſtelle des zehnſtündigen eitstages ein neunſtündiger träte, ja zunächſt eine prechende Verkürzung des Arbeitslohnes um ein zehntel eintreten müſſen. Das iſt aber wieder nicht Abſicht der Antragſteller, ſondern ſie meinen, daß latürlich der Arbeitslohn unverkürzt bleiben müßte. Infolgedeſſen müßte man ein Zehntel des bisherigen Arbeilslohnes ohne weiteres auf die Arbeitslöhne der Gasanſtalt ſchlagen, um zu der bisherigeu Arbeits⸗ leiſtung zu gelangen. — In dieſer Beziehung ſind ſchon im Ausſchuß die Zahlen beleuchtet worden. Ich 50 —— meine, ſie ſind vollſtändig, gründlich und ſachgemäß aufgeſtellt und berechnet und haben den Ausſchuß zu dem Beſchluß geführt, den er Ihnen unterbreitet hat. Damit will ich dieſen Gegenſtand verlaſſen. Nun hat heute Herr Stadtv. Hirſch wieder den von ihm in dem früheren Ausſchuß geſtellten Antrag eingebracht, für ſämtliche ſtädtiſchen Betriebe Arbeiter⸗ ausſchüſſe einzurichten. Er hat, wenn ich das recht verſtanden hade, damit den Boden verlaſſen, den ſein Parteifreund, Herr Stadtv. Baake, hier neulich be⸗ treten hat, der nämlich nur noch für die über 50 Arbeiter beſchäftigenden Betriebe Arbeiterausſchüfſe verlangt hat. Herr Hirſch verlangt heute wieder ganz allgemein die Einführung der Arbeiterausſchüſſe. Ich habe neulich ſchon die Gründe im Einzelnen vorge⸗ tragen, die gegen den Antrag in dieſer Allgemeinheit ſprechen, und ich glaube, ich kann lediglich auf die Verhandlungen der vorigen Sitzung verweiſen. Selbſt die Herren auf dieſer Seite hier haben ſich ja bisher und auch in der vorigen Sitzung, wie es ſchien, da⸗ von überzeugt, daß in dieſem Umfange der Antrag undurchführbar iſt. Ich möchte nur noch ein paar Worte dem Beſchluß des Ausſchuſſes hinzufügen, für diejenigen Betriebe, welche mehr als 50 ähnlich be⸗ ſchäftigte Arbeiter aufzuweiſen haben, Arbeiteraus⸗ ſchüſſe einzurichten. Ich habe ſchon neulich darauf hingewieſen, daß da in erſter Linie die Krankenhausverwaltung in Frage kommt. Ich habe inzwiſchen ein ziemlich um⸗ fangreiches ſtatiſtiſches Material über die Verhältniſſe der ſtädtiſchen Arbeiter zuſammentragen laſſen, welches nach den neueſten Daten geordnet iſt und auch die Arbeiterverhältniſſe des Krankenhanſes klar zum Aus⸗ druck bringt. Wir haben in den beiden Kranken⸗ häuſern einſchließlich des Bürgerhauſes zuſammen 143 ſtändige Arbeiter beſchäftigt, von denen 120 Ar⸗ beiter im erſten, 10 im zweiten, 5 im dritten, 3 im vierten uſw. Dienſtjahre ſind. Alſo allein 120 Arbeiter im erſten Jahre! Ferner haben wir unter dieſen 143 Arbeitern 97, die in einem Lebensalter von 20 bis 25 Jahren ſtehen. Das erläutert das⸗ jenige, was ich Ihnen neulich ſchon geſagt habe. Ich glaube kaum, daß die Krankenhausverwaltung nach der Zuſammenſetzung und dem Alter ihrer Arbeiter ſich zur Einrichtung eines derartigen Ausſchuſſes eig⸗ net. Jedenfalls würde es ganz und gar ausgeſchloſſen ſein, einen ſolchen Ausſchuß einzurichten, wenn an den Beſtimmungen feſtgehalten wird, die in den „Be⸗ ſtimmungen über die Errichtung und die Tätigkeit des Arbeitsausſchuſſes für die Arbeiter der Gas⸗ anſtalt“ niedergelegt ſind, wo es ausdrücklich heißt: „Der Arbeiterausſchuß beſteht aus 5 Mitglie⸗ dern, die mindeſtens 4 Jahre hinterein⸗ ander bei der Gasanſtalt beſchäftigt ſein und ſich im Beſitz der bürgerlichen Ehrenrechte be⸗ finden und das 30. Leben sjahr überſchritten haben müſſen.“ Solche Arbeiter werden Sie bei der Kranken⸗ hausverwaltung von vornherein nicht finden. Infolge⸗ deſſen iſt alſo, was das paſſive Wahlrecht zu dem Arbeiterausſchuß betrifft, ſchon das nötige Material nicht vorhanden. — Dann heißt es bezüglich des aktiven Wahlrechts, daß die Arbeiter mindeſtens ein Jahr im ſtädtiſchen Betriebe beſchäftigt ſein müſſen. Sie haben eben geſehen, daß 120 Arbeiter der Krankenhausverwaltung noch im erſten Jahre ihrer Beſchäftigung ſich befinden, und bei dem ſtän⸗ digen Wechſel des Perſonals wird ſich darin gar nichts ändern. Dasſelbe Verhältnis hatten wir ſchon 1902 in der damals gemachten Aufſtellung feſtgelegt. Es