— — unſere Mobilien überall verſichert ſind, wo ſie ſich zur Zeit befinden, z. B. bei unſerer Feuerwehr unſere Dampfſpritzen uſw. Es iſt leicht möglich, daß ſie an einer Unfallſtelle beſchädigt werden durch Erploſionen und dergl. Es iſt nötig, daß wir, auch wenn wir eine kleine Zuſatzprämie zahlen müſſen⸗ benne Augenblick und an jeder Stelle verſichert haben. Bürgermeiſter Matting: Die Anfrage des Herrn Stadtv. Scholz, weshalb Ihnen für die Verſicherung im Jahre 1904 keine Vorlage gemacht iſt, iſt bereits in unſerer Vorlage beantwortet durch den Satz: „Die nötigen Mittel waren uns für den Etat 1904 zur Verfügung geſtellt.“ Jetzt handelt es ſich um 5 Jahre, ſodaß wir Mittel für 5 Jahre feſtlegen müſſen, und darum brauchen wir die Zuſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung. 40 Was den weiteren Antrag des Herrn Stadtv. Scholz anlangt, die North British and Mercantile aus⸗ zjzuſcheiden, ſo möchte ich Herrn Stadtv. Scholz bitten, den Antrag zurückzuziehen, oder die Verſammlung bitten, ihn abzulehnen. Meine Herren, das Ver⸗ ſicherungsgeſchäft iſt vollſtändig international, die deutſchen Geſellſchaften arbeiten ebenſo im Auslande, wie die ausländiſchen hier, ſodaß es gar nicht billig ſein würde, eine Geſellſchaft nur deshalb auszuſchließen, weil ſie einen ausländiſchen Namen trägt. Von allen Verſicherungsagenten, mit denen ich geſprochen habe, iſt mir bedeutet worden, das würde man in den Kreiſen der Verficherungsgeſellſchaften nicht verſtehen; jedenfalls hält es keiner von den Herren für not⸗ wendig, ſo vorzugehen. 0 Meine Herren, auf die Anregung des Herrn Stadtv. Scholz, was die Verſicherung der Mobilien der Feuerwehr anbetrifft, kann ich im Augenblick keine Auskunfk geben; ich werde aber jedenfalls die Anregung im Auge behalten und derſelben eventuell nach Möglichkeit entſprechen. 5 Stadtu. Scholz: Die Ausführungen des Herrn Bürgermeiſters haben mich nicht überzeugen können, um mich zu veranlaſſen, meinen Antrag zurückzu⸗ ziehen. Ich meine, wir haben ſo viele gute deutſche Geſellſchaften, daß wir es nicht notwendig haben, uns mit der North British and Mercantile zu be⸗ ſchäftigen. Wenn hier geſagt worden iſt, die anderen Geſellſchaften ſind vollſtändig damit einverſtanden, ſo glaube ich das ja. Ich bin ja im Verſicherungs⸗ weſen auch zu Hauſe, habe lange genug an leitender Stelle geſtanden und weiß, wie die Verteilung ge macht wird, weiß, daß die Geſellſchaften immer an⸗ dere Geſellſchaften an der Hand haben: und daß das mit der Proviſionsberechnung zuſammenhängt, liegt auf der Hand. Das veranlaßt mich gerade, u beantragen, daß wir ſtatt der engliſchen Geſell⸗ ſnaft eine deutſche Geſellſchaft zuziehen. (Die Beſprechung wird geſchloſſen. Der Bericht⸗ erſtatter verzichtet.) Voerſteher Roſenberg: Herr Stadtv. Scholz hat beantragt, die eine Geſellſchaft zu ſtreichen. Nach 20 werner Auffaſung geht das nicht, ohne das Ganze zu ſtreichen. Deshalb halte ich es für zweckmäßig, einfach darüber aamen zu laſſen, ob die Mag⸗ ſtratsborlage angenommen werden ſoll oder nicht. Wenn Sie aber wünſchen, daß ich beſonders darüber abſtimmen laſſen ſoll, ob die britiſche Geſellſchaft ausgeſchloſſen werde, ſo bin ich auch dazu bereit. Münſchen Sie das? ,, , Stadtv. Scholz: Ich wünſche, nur die engliſche Geſellſchaft zu ſtreichen und den Magiſtrat zu er⸗ mächtigen, an deren Stelle eine deutſche Geſellſchaft zu ſetzen. Vorſteher Roſenberg: Dann laſſe ich zunächſt über dieſes Amendement des Herrn Stadtv. Scholz abſtimmen. Stadtv. Mittag (zur (Geſchäftsordnung): Ich wollte nur bitten, den Antrag noch einmal zu verleſen; ich habe ihn nicht verſtanden. Vorſteher Roſeuberg: Der Antrag liegt nicht ſchriftlich vor. Herr Stadtv. Scholz beantragt, die Geſellſchaft „North British and Mercantile Feuer⸗ verſicherungs⸗Aktiengeſellſchaft“ zu ſtreichen und für den Fall der Annahme des Magiſtratsantrages im übrigen den Magiſtrat zu ermächtigen, ſtatt dieſer Geſellſchaft mit einer anderen deutſchen Geſellſchaft zu kontrahieren. (Die Verſammlung lehnt den Abänderungsantrag des Stadtv. Scholz ab und beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: Die ſtädtiſchen Gebäude, Anlagen und Mobi⸗ lien werden nach Maßgabe der unten abge⸗ druckten Bedingungen für die Zeit vom 1. April 1905 bis 1. April 1910 gemeinſchaftlich und zu gleichen Teilen bei der Berliniſchen Feuerverſicherungs⸗Anſtalt, Magdeburger Feuer⸗Verſicherungs⸗Geſell⸗ ſchaft, Preußiſchen National⸗ (Stettiner) Verſiche⸗ rungs⸗Geſellſchaft, Schleſiſchen Feuer⸗Verſicherungs⸗Geſellſchaft, Vaterländiſchen (Elberfelder) Feuer⸗Verſiche⸗ rungs⸗Aktiengeſellſchaft, North British and Mercantile Feuer⸗Ver⸗ ſicherungs⸗Aktien Geſellſchaft, Aachener und Münchener Feuer⸗Verſicherungs⸗ Geſellſchaft, 4 4 Feuer⸗Verſicherungs⸗Aktiengeſell⸗ ſchaft gegen Brandſchaden verſichert.) Wir kommen nunmehr zurück auf Nr. 7 der Tagesordnung. Der Antrag des Herrn Stadtv. Vogel lautet: Ich beantrage zu Art. 1 den Zuſatz, daß dieſe zweiſtündige Beſchäftigung nur jeden vierten Sonntag ſtattfinden darf, — im Fall der Ab⸗ lehnung des Antrages Hirſch. Ich laſſe nunmehr zunächſt abſtimmen über den Antrag Hirſch auf Seite 89 der Vorlagen am Schluß, der dahin geht: 8 Die Unterzeichneten beantragen, zu beſchließen: Die Stadtverordnetenverſammlung 4 4 den Magiſtrat, von der Befugnis des § 105 h der Gewerbeordnung Abſ. 2 in vollem Um⸗ fange Gebrauch zu machen und dement⸗ ſprechend die Beſchäftigung für alle Zweige des Handelsgewerbes an Sonn⸗ und Feſt⸗ tagen durch Ortsſtatut zu unterſagen. Wird dieſer Antrag Hirſch abgelehnt, ſo laſſe ich abſtimmen über den Antrag des Herrn Stadtv. Vogel und ſodann über die Magiſtratsvorlage. (Die Verſammlung lehnt die Antrüge der Stadtv. 5 Hirſch und Vogel ab und ſtimmt, nach dem Antrag