65 des Ausſchuſſes, mit großer Mehrheit dem Ortsſtatut zu: 2 Ortsſtatut über die Regelung der Sonntagsruhe im Han⸗ folgenden delsgewerbe für den Gemeindebezirk Char⸗ lottenburg. (Gewerbe⸗Ordnung §§ 105b Ab⸗ ſatz 2, 142 und 146 3). Art. 1. In Fabrit, Engros⸗, Bant⸗, Verſiche rungs⸗, Agentur⸗ und Speditionsgeſchäften, ſoweit der Betrieb nicht in offenen Verkaufs⸗ ſtellen ſtattfindet, dürfen Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn und Feſttagen nicht länger als zwei Stunden und zwar von § 10 lUhr vormittags beſchäftigt werden Art. 2. Die im Artikel 1 verordnete Einſchrän⸗ kung findet auf den Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln ſowie auf den Handel mit Eis keine Anwendung. Art. 3. Zuwiderhandlungen gegen dieſes Ortsſtatut werden mit Geldſtrafen bis zu 600 ℳ, im Unvermögensfalle mit Haft beſtraft. Art. 4. Dieſes Ortsſtatut tritt am Tage nach ſeiner Bekanntmachung in Kraft.) Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. den Erwerb einer Fläche ſür die Umlegung des Dükers durch die Havel. Druckſache 46. (Die Beſprechung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: I. Dem mit dem Bankier Oskar Haffer in Berlin, Händelſtraße Nr. 12, abgeſchloſſenen Kauf⸗ vertrage vom 3 Januar 1905, betreffend den Erwerb einer etwa 320 am großen Fläche von ſeinem Grundſtück, Band 61 Blatt Nr. 2062 des Grundbuchs von Spandau, auf dem weſt⸗ lichen Havelufer füdlich der ſtädtiſchen Druck⸗ rohrparzelle, wird zugeſtimmt. 11. Der Kaufpreis iſt aus Anleihemitteln für die Kanaliſation zu entnehmen.) Das Protokoll vollziehen heute die Herren Stadtv. I)r. Zepler, Barnewitz und Protze. Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Nachbewilligung von Mitteln für den Umban des alten Krankenhauſes Kirchſtraße 19/20. Druckſache 17. Berichterſtatter Stadtv. Döbler: Meine Herren, es handelt ſich um eine Mehrforderung für den Im bau des Krankenhauſes in der Kirchſtraße. Dieſer Umban des Krankenhauſes war ſeiner Zeit auf 42000 ℳ veranſchlagt worden, und nun bat die Polizei in erſter Linie verſchiedene Mehrarbeiten ge⸗ wünſcht, ebenſo ſind noch Oberlichtdächer erforderlich geworden, ſodaß es notwendig iſt, dieſe Arbeiten, die im Intereſſe des Krankenhauſes erforderlich ſind auszuführen. Ich habe die Koſtenanſchläge geprüft und gefunden, daß die Arbeiten durchans normal veranſchlagt ſund. und kann nur bitten: bewilligen Sie dieſe 11000 ℳ zum Beſten unſeres Kranken⸗ hauſes (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt Zum Umbau des alten Krankenhauſes Kirch⸗ ſtraße 19/20 werden 11000 % aus An⸗ leihemitteln nachbewilligt.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 11 ordnung: der Tages Vorlage betr. Aufnahme einer nenen Auleihr im Betrage von 24000000 %ℳ. Druckſache 48. Verichterſtatter Stadtv. Marcus: Meine Herren, die fortſchreitende Entwickelung unſerer Stadt, das Wachstum ſowohl der Neubauten wie der Anzahl der Bevölkerung und glücklicherweiſe auch der Steuerleiſtung derſelben legen ſelbſtwerſtändlich auch dem Magiſtrat die Verpflichtung auf, entſprechend dieſem Wachstum die äußeren Einrichtungen der Stadt zu erweitern und zu vergrößern. Ganz natür⸗ lich bedingt das die Anſchaffung neuer Gelder, mit denen alle dieſe Einrichtungen, die nolwendig ſind, hergeſtellt werden können. Infolgedeſſen hat uns hier der Magiſtrat eine Blumenleſe von allen den⸗ jenigen Wünſchen zuſammengeſtellt, die er als Er⸗ gänzungen früherer Einrichtungen ſowie als Neu⸗ ſchaffungen für notwendig hält, und wofür wir unſere Genehmiaung ausſprechen ſollen, ſodaß eine Auleihe von 24 Millionen dafür aufgenommen werden kann. Alter Gewohuheit gemäß werden derartige An⸗ träge ſelbſtverſtändlich einem Ausſchuß überwieſen, und ich könnte eigentlich mit dem Antrage, dieſen Ausſchuß einzuſetzen, welcher die einzelnen Vorlagen und die Summen, welche dafür gefordert werden, näher prüft, mein Referat über dieſe Angelegenheit ſchließen. Indeſſen, meine Herren, würde es mir nicht richtig erſcheinen, ansſchließlich die Sollſeite unſeres Etats hier der Offentlichkeit mitzuteilen, wenn ich nicht auch gleichzeitig die Gelegenheit wahrnehmen ſollte, einen Blick in die Habenſeite der ſtädtiſchen Finanzen zu werfen. Deun nachdem wir nun ein mal damit in die Offentlichkeit treten, können wir uns nicht darüber wundern, wenn in der Tat bei den beträchtlichen Anleihen, welche wir in den letzten Jahren aufgenommen haben, ſo mancher unſerer Bürger den Kopf ſchüttelt und ſagt: wohin ſoll eigentlich dieſe große Anleihewirtſchaft führen? Indeſſen, meine Herren, glücklicherweiſe haben wir in dieſen Anleihekontrahierungen recht viele Leidens⸗ genoſſen oder aber auch, wenn Sie wollen, Frendens⸗ genoſſen. Im allgemeinen ſind in den letzten Jahren ſämtlichen Städten durch die bedentenden Erforder⸗ niſſe jeglicher Art, durch die Fortſchritte der Technik und nicht zuletzt durch die geſetzlichen Vorſchriften ſo außerordentlich viele neue Aufgaben geſtellt worden, daß ſie eben nur mit dem Aufwand ſehr bedeutender Mittel, welche aus dem laufenden Etat nicht ihre Deckung finden können, durchgeführt werden können. Nicht kios für Deichbauten und Flußregulierungen, für Schlachtviehhöfe, für Markthallen, Feuerwehr⸗ depots, Kranken⸗, Irren⸗, Armenhäuſer, Volksbade anſtalten, Volksküchen, Turnhallen, Rathäuſer und andere Verwaltungsgebände, Friedhöfe, ſogar Kafernen⸗ banten, Ansſtellungegebande, Muſcen, Theater, Biblio theken, Schulbauten, Arbeiterwohnhänſer und Parks