eee, , e Dienſtanweiſung die Inſtruktion von 1811 aufge⸗ nommen haben, weil er eine Schulverwaltung wünſcht und auch die Schuldeputation ſchon heute ſich vor⸗ ſtellt frei von dem Zwang der Inſtruktion von 1811, insbeſondere von dem Beſtätigungszwang, der nun einmal aus dieſer Inſtruktion hergeleitet wird. Das iſt der alleinige Grund, weshalb Herr Stadtv. Dr. Borchardt — nach meiner Überzeugung wenigſtens — dieſe Inſtruktion nicht anerkennen will. Die große Mehrzahl der Verſammlung legt ja wie auch der Magiſtrat und auch ſonſt alle berufenen Organe der Selbſtverwaltung, — ich erinnere nur an die Verhandlungen des Preußiſchen Städtetages, — ge⸗ rade ganz beſonderes Gewicht darauf, die Giltigkeit der Inſtruktion von 1811 zu betonen und ihre An⸗ wendung im weiteſten Maße durchzuſetzen. Denn das iſt meiner Anficht nach der Boden, auf den wir uns hier ſtellen müſſen. Die Geſichtspunkte, die Herr Stadtv. Dr. Borchardt von ſeinem Partei⸗ ſtandpunkte aus gegen die Inſtruktion von 1811 geltend gemacht hat, müſſen hier abſolut ausſcheiden. Herr Stadtv. Dr. Borchardt hat, um dieſen ſeinen Standpunkt zu halten, ſich auf eine Inter⸗ pretation des Geſetzes von 1872 eingelaſſen und hat gemeint, nachweiſen zu können, daß der § 3 den § 1 dieſes Geſetzes aufhebe, daß diefe beiden Paragraphen überhaupt nicht mit einander in Verbindung gebracht werden könnten. Meine Herren, das iſt ein ſchwerer Irrtum, wenn auch allerdings zuzugeben iſt, daß der Geſetz⸗ geber, der den § 3 hineingeſchaltet hat, ſich zweifel⸗ los nicht über die volle Tragweite dieſes Paragraphen klar geweſen iſt. Der § 3 ſpricht ja doch nicht von einer ſtädtiſchen Schulaufſicht in gleichem Sinne und Umfang, wie z. B. die Kirche eine Schulaufſicht in Anſpruch genommen hat. Gewiß iſt das Geſetz von 1872 in erſter Linie gegen die Kirche gerichtet, die den Anſpruch erhob, aus ihrem eigenen Rechte Schulaufſicht zu üben. Das iſt den Städten nie⸗ mals eingefallen, und infolgedeſſen konnte deshalb auch gar nicht die Aufgabe des Geſetzes von 1872 ſein, die ſtädtiſche Schulaufſicht etwa vollſtändig be⸗ ſeitigen zu wollen. Ja, das Geſetz von 1872 war überhaupt gar nicht gegen die Städte gerichtet. Die Geſetzgeber, die dieſem Gedanken in § 3 Ausdruck gegeben haben, ſind ſich des Unterſchiedes zwiſchen der Ambition der Kirche und dem, was die Städte als Rechte an den Schulen in Anſpruch nehmen, durchaus bewußt geweſen und haben deshalb nur von einer Teilnahme der Gemeinden und ihrer Organe an der Schulaufſicht geſprochen. Alſo der § 3 ſichert den Städten nicht eine ſtädtiſche Schul⸗ aufſicht, die frei iſt von jedem Zwang und von jeder Aufſicht ſtaatlicherſeits, ſondern ſoll ihnen nur er⸗ halten, was ſie bisher gehabt hatten, eine Teil⸗ nahme an der Schulaufſicht. In dem Bewußtſein, daß man hierin nichts Neues ſchaffe, hat man auf eine beſondere Umgrenzung dieſer Teilnahme ver⸗ zichtet. Die Entwickelung, welche — unvorhergeſehen — aus dem Geſetze entfloſſen iſt, bedingt aber nun dringend eine ſolche Deklaration. Demzufolge müſſen wir uns nun auf dieſem Wege des Kompromiſſes mit den ſtaatlichen Organen auseinanderſetzen oder aber dieſe Auseinanderſetzung einem Geſetze über⸗ laſſen. Darüber aber beſteht wohl unter uns Allen kein Zweifel, daß ein ſolches wenigſtens vorläufig, insbeſondere von uns, nicht zu erwünſchen ſein wird. Nun, meine Herren, noch die beiden Fragen, die geſtellt worden ſind! Herr Stadtv. Schwarz hat die Frage aufge⸗ worfen, ob es denn ganz ſicher ſei, daß die Kgl. Regierung von den drei Geiſtlichen, die wir zu präſentieren durch dieſes Ablommen uns ver⸗ pflichtet haben, auch einen beſtätigen müſſe. Nun, ob ſie einen beſtätigen muß, daß kann ich Ihnen natürlich nicht ſagen. Aber zweifellos iſt, daß ſie von uns nicht verlangen kann, daß wir ihr an Stelle der drei Erſtpräſentierten, wenn ſie ihr nicht paſſen, drei neue präſentieren müſſen. Ich vermag nicht zu erkennen, woher ein derartiger Anſpruch der Regierung hergeleitet werden könnte. Weder in der Inſtruktion von 1811 ſteht es drin, noch in dem Abkommen, das wir jetzt mit der Kgl. Regierung treffen. Das außerſte wäre doch das: wenn die Regierung die Beſtätigung dieſer drei ablehnt, nun, dann bleibt eben dieſer Sitz vakant, bis ſich — viel⸗ leicht infolge eines Wechſels in der Perſon der Kandidaten oder eines ähnlichen Grundes, — eine andere Gelegenheit findet. Keinesfalls hängt es von der willkürlichen Entſchließung der Kgl. Regierung ab, uns zu veranlaſſen, einen neuen Vorſchlag zu machen, und es fehlt ihr an jedem Mittel, das etwa zu er⸗ zwingen. Das in meiner feſten Uberzeugung nach ganz und gar ausgeſchloſſen. Die zweite Frage iſt von Herrn Stadtverordneten Dr. v. Liszt angeregt worden, der es als einen großen Vorwurf dem Magiſtrat anrechnete, daß er ſich bis⸗ her gar nicht darüber vergewiſſert habe, auch nicht ſich darüber geäußert hale, ob denn nun dasjenige was der Ausſchuß beſchloſſen hat, auch von der Kgl. Regierung angenommen werde; wir würden ja hier, wie er meinte, eigentlich pro nihilo ein Opfer unſeres Intellekts bringen, wenn unſer Antrag nachher einfach refuſieit würde, und wir würden uns mehr oder weniger dabei bloßſtellen. Nun, meine Herren, ich ſtehe nicht einen Augenblick an, als meine perſönliche UIberzeugung auszuſprechen, daß die Kgl. Regierung dieſe Beſchlüſſe ſo, wie ſie vom Ausſchuß gefaßt worden ſind, beſtätigen wird. (Hört, hört!) Ich will Ihnen das begründen. Herr Stadtverord⸗ neter Dr. v. Liszt hat Ihnen den Paſſus eines Schreibens vorgeleſen — der Referent Herr Stadt⸗ verordneter Otto hatte übrigens neulich ſchon darauf hingewieſen —, das im Laufe der Verhandlungen der Regierungspräſident an den Magiſtrat gerichtet hat. (Stadtverordneter Otto: Juni!) — Vom Juni. Ich muß ſagen, daß, als ich vom Urlaub zurückkam und das Schreiben las, es mir ganz genau ſo ging wie Herrn Stadtv. Otto, ſodaß ich mir ſagte: dann lohnt ja keine Verhandlung, dann muß die Beſchwerde vorwärts gehen. Nun, ich habe den weiteren Verhandlungen perſönlich beigewohnt; ſie richteten ſich gerade auf die 6 Kernpunkte unſerer Anſprüche, die der Herr Regierungspräſident bisher weit von ſich gewieſen hatte. Wir haben in Potsdam — drei Magiſtratsvertreter gegenüber, wenn ich nicht irre, mindeſtens ſechs Regierungsvertretern — von 11 bis 3 Uhr unſeren Standpunkt vertreten, und mit dem Ergebnis, daß wir unſere 6 Forderungen in allen wefentlichen Punkten durchgeſetzt haben. Meine Herren, nachdem ich dieſe Erfahrung gemacht habe, nachdem ich mich überzengt habe, welche Macht gute Gründe und eine gewiſſe feſte Ver⸗ tretung ſeines Standpunktes auch in dieſem Falle der Königlichen Regierung gegenüber gehabt haben, wo wir eigentlich erwarten mußten, einer ganz feſten vorgefaßten Meinung gegenüberzutreten, nehme ich nicht einen Augenblick an, daß jetzt auch dieſe