weitere Konzeſſion nicht von der Königlichen Re⸗ gierung gemacht werden wird. An ſich möchte ich mich allerdings auf den Standpunkt des Herrn Stadtv. Otto ſtellen: wir wollen uns dieſe Frage heute nicht vorlegen, wir müſſen es der ſpäteren Ent⸗ wickelung überlaſſen. Wird's abgelehnt, — nun, wir haben dann nach beſtem Ermeſſen unſere Pflicht und Schuldigkeit getan. Da aber Herr Dr. v. Liszt anderer Meinung zu ſein ſcheint, erkläre ich es als meine perſönliche IIberzeugung, daß auch dieſen neuen Zuſätzen des Ausſchuſſes die Königliche Regierung ihre Beſtätigung nicht verſagen wird. Herr Stadtv. Dr. v. Liszt hat dann weiter ge⸗ ſagt, wir hätten dadurch, daß wir jetzt im Wege des Kompromiſſes uns bereit erklärten, einen Geiſtlichen in die Schuldeputation aufzunehmen, unſeren früheren Standpunkt verlaſſen und erkennen jetzt das Recht der Königlichen Regierung, einen ſolchen Geiſtlichen in der Schuldeputation zu verlangen, an. Das ſcheint mir doch zum mindeſten etwas weit gegangen. Wir behalten uns ja vor, unter beſtimmten Voraus⸗ ſetzungen dieſen Gemeindebeſchluß einfach unter den Tiſch zu werfen und die alte bisherige Zuſammen⸗ ſetzung der Schuldeputation wieder in Kraft treten zu laſſen. Es iſt alſo zum mindeſten ein ſehr be⸗ dingtes Recht, das wir der Königlichen Regierung zuerkennen. (Stadtv. Dr. v. Liszt: Prinzipiell anerkannt!) Prinzipiell — das hat der Herr Oberbürgermeiſter ſchon ausgeſprochen — kann von einem Rechte, das obligatoriſch erzwungen werden könnte, natürlich nicht die Rede ſein. (Stadtv. Dr. v. Liszt: Das iſt es!) Denn dann würde die Königliche Regierung ſich nicht in Verhandlungen mit uns eingelaſſen haben; darn würde man uns 1898 ſchon gar nicht die erweiterten Befugniſſe geboten haben, ſondern dann würde man dekretiert haben: hier muß der Geiſtliche hinein! Aber immerhin eine Grundlage dafür iſt in der Inſtruktion von 1811 gegeben, und da wir uns jetzt im Wege des Kompromiſſes auseinanderſctzen, konnten wir uns der Konſequenz nicht entziehen, auch ein gewiſſes Aquivalent zu bieten für das, was wir ver⸗ langten — beides auf der Grundlage der Inſtruktion. Meine Herren, ich glaube, nicht zu viel zu ſagen: es iſt dem Magiſtrat wie hier der Stadtverordneten⸗ verſammlung gegangen: leicht ſind wir dazu nicht gekommen, Ihnen die Vorlage zu machen; aber wir mußten ſchließlich den Geſichtspunkt verlaſſen, daß wir uns hier in die Schanze ſchlagen ſollen für die ganzen Selbſtverwaltungen der Monarchie. Meine Herren, das können wir eben nicht, und dazu ſind wir auch, wie man ſich überzeugen muß, nicht be⸗ rufen. Wir können nicht das Wohl der Stadt Charlottenburg opfern, um Propaganda zu machen für eine ſpätere, zukünftige liberale Entwicklung der Schulgeſetzgebung. Wir müſſen anerlennen, daß das Hemd uns näher ſitzt als der Rock, und wir müſſen danach auch im vorliegenden Falle verfahren. Ich möchte Sie deshalb bitten, die Vorlage, wie ſie vom Ausſchuß an Sie gebracht iſt, auch Ihrerſeits anzu⸗ nehmen. Stadtrat Dr. Jebens: Meine Herren, ich fürchte oder ich hoffe — jeder von Ihnen mag wählen dieſen beiden Ausdrücken —, daß in dieſem ugenblicke die Würfel bereits gefallen ſind, wenn ſie auch noch vorläufig verhüllt werden von einem geheimnisvollen Schleier. Ich fürchte oder ich hoffe, 98 ſie ſind gefallen, und es wird ſich Wejentliches an ihrer Lage nicht mehr ändern laſſen, es mögen auch noch ſo viel gut gemeinte, vielleicht ſelbſt inhaltlich gute Worte von hier aus in den Saal hinausflattern. Wenn ich gleichwohl noch das Wort nehme, ſo geſchieht es, weil mir zu Ohren gekommen iſt, man habe ſich einigermaßen gewundert, daß ich, der ich ſeit ungefähr 17 Jahren unausgeſetzt dem Magiſtrat als juriſtiſcher Beiſtand zur Seite geſtanden habe in dieſer Angelegenheit, daß ich nicht auch hier noch meine Rechtsanſichten entwickle. Ich habe einer ent⸗ ſprechenden Anregung gegenüber gebeten, man möge mich von der Beleuchtung der Rechtsſragen heute dispenſieren. Meine Herren, meinen Appetit zu Rechtsausführungen hat jedenfalls Herr Dr. Borchardt nicht gerade gereizt — dies ſchon nach einer Probe, die ich unlängſt im Ausſchuß gemacht habe, und heute iſt ihm das Reizen meines Appetits in dieſer Richtung noch weniger gelungen. Davon aber auch abgeſehen hätte mir wirklich ein anderer juriſtiſcher, wenigſtens in ſeinen juriſtiſchen Studien etwas weiter als Herr Dr. Borchardt bereits vorgerückter Redner gegenübergeſtanden — Herr Dr. Borchardt muß noch in den Anfangsgründen ſtehen —, ſo würde ich doch Bedenken tragen, in dieſer ſpäten Stunde und vor dieſer Verſammlung noch die ſchwierigen Rechtsfragen zu entwickeln. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Ich teile die Rechtsanſchauungen des Herrn Dr. Borchardt nach keiner Richtung hin; aber ich begnüge mich damit, das einfach zu konſtatieren. Da ich nun aber einmal, wenn auch weſentlich nur, um dies vor Ihnen zu erklären, das Wort habe, ſo laſſen Sie mich doch noch ein paar Worte weiter hinzufügen; ich will ein ganz geringes Maß nicht überſchreiten. Was ich am allerwenigſten verſtehe, das iſt, daß hervorragende Männer, vor denen ich alle Achtung habe, hier ſolche Sätze ausſpielen können wie die: man könne es nicht verantworten gegenüber ſeinen Wählern, irgend etwas von Rechten preis zu geben, die man einmal zu haben voll überzeugt ſei. Das iſt mir ganz unverſtändlich. Ja, meine Herren, wenn es noch heutzutage für die Rechtsfragen, die uns hier intereſſieren, in Berlin ein Kammergericht gäbe, wie es vor etwa 100 Jahren ein ſolches gab, dann würde auch ich ſagen: ich opfere kein Titelchen von meinem guten Recht. Aber, meine Herren — darin liegt für mich der Schwerpunkt: es gibt kein Kammer⸗ gericht in Berlin für dieſe Angelegenheit. (Sehr richtig!) Was gibt es ſonſt etwa? Es gibt neben dem Re⸗ gierungspräfidenten nur den Miniſter. Nun, meine Herren, ich will kein Wort über den Miniſter an ſich ſprechen; aber Sie alle müſſen es herausempfunden haben — ſelbſt der Regierungspräfident deutete es vielleicht hier und da an —: er iſt doch nur Hand in Hand oder doch in Fühlung mit dem Miniſter vorgegangen, und daß wir beim Miniſter mit der ſchönen Beſchwerde, die ſeit 1§ Jahr en hier im Schubfach ruht, nichts erreichen, das iſt wahrlich ſonnenklar, das kann auch Ihnen nicht entgehen. Und ſchließlich, meine Herren, bleibt Ihnen nur noch als allerletzter Troſt: das Abgeordnetenhaus! Nun, laſſen wir auch hierüber einen Schleier fallen. (Bravo! und Sehr gut!) Geſetzt: wir gingen an das Abgeor dnetenhaus, — was erreichten wir dort? Alſo, meine Herren, wir haben ein Recht; ich will zugeſtehen: wir geben Rechte preis in ganz ge⸗