—— 105 — nun? Jetzt gehen wir weiter auf unferem Recht beſtehen, — und die nächſte In⸗ ſtanz iſt dann der Herr Miniſter. Nun, meine Herren, dann iſt auch wieder die Möglichkeit, daß der Herr Miniſter gegen die Stadt und für den Staat entſcheidet. Dann gehen wir an das Abge⸗ ordnetenhaus — denn bis an den König würde ich auch nicht gehen —, und da kann ſich das alte Spiel wiederholen. Das wäre die Konſequenz des Antrages Spiegel. (Sehr gut!l) Ich überlaſſe Ihrer Phantaſie, ſich ungefähr auszu⸗ denken, wie lange die Geſchichte dauern würde. (Stadtv. Hirſch: Herrenhaus!) Aber ich kann nicht unterlaſſen, Sie ernſthaft zu bitten, wenigſtens zu bedenken: wohin kommen wir dann in der Praris? Ich meine, die Konſequenz, die uns der Antrag Spiegel eröffnet, kann uns nur beſtimmen, auch auf dieſe Brücke nicht zu treten, ſondern, wie aus praktiſchen Rückſichten, ſo auch mit Rückſicht auf das Wohl unſerer Schule und damit mit Rückſicht auf das Wohl unſerer Stadt den Aus⸗ ſchußanträgen zuzuſtimmen. (Bravo!) und ſagen: wir wollen Stadt. Dr. Borchardt (perſönliche Bemerkung): Meine Herren, Herr Stadtrat Erzellenz Jebens hat mir einen Vorwurf daraus gemacht, daß ich in meinen juriſtiſchen Studien noch nicht weit vorge⸗ ſchritten ſei. Meine Herren, juriſtiſche Studien be⸗ treibe ich überhaupt nicht, ſondern ich ſuche mit dem mehr oder minder großen geſunden Menſchenverſtande, mit dem ich von Natur ausgerüſtet bin, auch in die rechtliche Seite der Materie, die uns jeweilig be⸗ ſchäftigt, einzudringen. Ich halte das für meine Pflicht und bin der Meinung, daß der geſunde Menſchenverſtand ausreicht, dieſe Pflicht zu erfüllen. Dann hat Herr Stadtrat Erzellenz Jebens mir einen Vorwurf daraus gemacht, daß ich in bezug auf Preußen den Ausdruck gebraucht habe: Macht geht vor Recht. Herr Stadtrat Erzellenz Jebens hat durch ſeine Ausführungen, daß wir kein Kammer⸗ gericht in Berlin haben, und Herr Stadtv. Otto hat in einem Teile ſeiner letzten Ausführungen die Wahrheit dieſes Ausſpruchs noch näher beleuchtet. Vorſteher Roſenberg: Die letztere Außerung war nicht mehr perſönlich. Wir kommen zur Abſtimmung. Der Gang der Abſtimmung iſt folgender. Ich laſſe zunächſt ab⸗ ſtimmen über den Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Spiegel. ob ein Ausſchuß eingeſetzt werden ſoll; wenn dieſer Antrag abgelehnt wird, laſſe ich abſtimmen, und zwar namentlich, über den Antrag des Herrn Stadtb. Dr. Borchardt, der dahin geht: unter Ablehnung der Magiſtratsvorlage und der Ausſchußanträge, die Schuldeputation auf⸗ zulöſen und eine rein ſtädtiſche Deputation zur Verwaltung der äußeren Schulangelegen⸗ heiten zu errichten. Wird dieſer Antrag angenommen, ſo entfällt jede weitere Abſtimmung: wird er abgelehnt, ſo laſſe ich abſtimmen über die Amendements des Herrn Stadtv. Dr. Borchardt und über das eine Amende⸗ ment des Herrn Stadtv. Dr. Spiegel. Ich werde dem⸗ nächſt dieſe Amendements noch einmal verleſen. Schließ⸗ lich wird dann die namentliche Abſtimmung über — Magiſtratsvorlage und die Ausſchußanträge er⸗ olgen. Stadtu. Dr. Borchardt: (zur Frageſtellung) Ich glaube, Herr Stadtv. Dr. Spiegel hat die Ausſchuß⸗ beratung nur für den Teil I1 verlangt und im übrigen die Annahme empfohlen. Vorſteher Roſenberg: Es iſt richtig, was Herr Dr. Borchardt ſagt: Herr Stadtv. Dr. Spiegel wünſcht nur II der Magiſtratsvorlage in der vom Ausſchuß beantragten Fafſung einem neuen Aus⸗ ſchuß zu überweiſen, der verſuchen ſoll, die Rechts⸗ lage zu klären. Nr. I iſt aber ganz bedeutungslos; der Magiſtratsantrag geht hier nur auf Kenntnis⸗ nahme. Ich glaube, Ihre Bedenken ſind dadurch er⸗ ledigt. Wir kommen nunmehr zur Abſtimmung über den Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Spiegel, einen Ausſchuß einzuſetzen, der verſuchen ſoll, die Rechts⸗ lage zu prüfen. (Die Verſammlung lehnt den Antrag ab.), (Stadtv. Vogel: Ich bitte ums Wort zur Geſchäfts⸗ ordnung! Es kann ſich doch jemand der Abſtimmung enthalten! — Unruhe.) Ich habe eben nichts gehört. (Heiterkeit.) Wir kommen nunmehr zur namentlichen Ab⸗ ſtimmung über den Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Borchardt, der dahin geht: Die Unterzeichneten beantragen, unter Ab⸗ lehnung der Magiſtratsvorlage und der Aus⸗ ſchußanträge, die Schuldeputation aufzulöſen umnd eine rein ſtädtiſche Deputation zur Ver⸗ waltung der äußeren Schulangelegenheiten zu errichten. Diejenigen Herren, welche für Annahme dieſes An⸗ trages ſind, bitte ich, mit Ja, und diejenigen, welche den Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Borchardt ab⸗ lehnen wollen, mit Nein zu antworten. (Der Namensaufruf erfolgt. Es ſtimmen mit Ja die Stadtv.: Baake, Dr. Borchardt, Dörre, Hirſch, Jander, Liebe, Mickler, Paſche, Scharnberg, Sellin, Vogel, Dr. Zepler; mit Nein die Stadtv.: Barnewitz, Dr. Bauer, Becker, Braune, Callam, Dr. Crüger, Fink, Dr. Frentzel, Freund, Gredy, Heimann, Heinzelmann, Heiſe, Holz, Jolenberg, Kaufmann, Leben, Lingner, Dr. v. Liszt, Mann, Marcus, Mehl, Meſcheiſohn, Mittag, Dr. Momm⸗ ſen, Münch, Olbrich, Otto, Dr. Penzig, Protze, Rackwitz, Dr. Roſe, Roſenberg. Ruß, Sachs, Dr. Schmidt, Schwarz, Dr. Spiegel, Stein, Wenig. Das Ergebnis der Abſtimmung wird ermittelt). Das Ergebnis der namentlichen Abſtimmung iſt folgendes: es haben 40 Herren mit Nein und 12 Herren mit Ja geſtimmt. Der Antrag des Herrn Stadto. Dr. Borchardt iſt damit gefallen. Wir kommen nunmehr zur Abſtimmung über das Amendement des Herrn Stadtv. Dr. Borchardt, der zunächſt beantragt, den § 2a der Rektorendienſt⸗ anweiſung folgendermaßen zu faſſen: Der Rektor iſt auch dem Magiſtrat und der Schuldeputation unterſtellt und hat deren Weifungen, entſprechend der von ihr erlaſſenen, von der Regierung genehmigten Dienſtan⸗ weiſung, zu befolgen⸗