—— 115 —— ſtellen habe, welche ſich nicht verzinſen, ſondern unter die induſtriellen Unternehmungen aufnehmen kann, welche Zinſen und Amortiſation ſelber decken. Dadurch erhöht ſich dieſe Summe von 12700000 ℳ auf 12900000 ℳ oder rund 13 Millionen ℳ, d. h. alſo rund die Hälfte der ganzen Anleihe, welche wir aufnehmen wollen. Für die ſozialen Einrichtungen werden aus⸗ gegeben: für das Krankenhaus .. 720000 ℳ für das Aſyl für Obdachloſe 162000 ℳ,. für die Jungfernheide . . 4311000 ℳ. für das Waiſenhaus . . . 300000 ℳ. — das ſind rund 5493000 . Über den Kaufpreis der Jungfernheide haben Sie ja bereits früher Ihr Votum abgegeben bis auf eine mäßige Summe, welche für die Adaptierung des Waldgebietes in Ausſicht genommen iſt. Für Straßen⸗ und Brückenbauten ſind 1114000 ℳ und endlich, wie ſchon vorher erwähnt, für die Ver⸗ ſtärkung des Grundſtückserwerbsfonds 5202000 ℳ vorgeſehen. Meine Herren, ich hatte mir vorhin ſchon erlaubt, darauf hinzuweiſen, daß meiner Anſicht nach dieſe 5202000 ℳ für den Grundſtückserwerbs⸗ fonds außerordentlich gut angelegt ſind, nicht gerade für uns, die wir heute leben, aber für unſere Amts⸗ nachfolger und für die künftigen Bewohner Char⸗ lottenburgs; denn, wie geſagt, dieſe werden ſicher ganz außerordentlich viel dadurch erſparen, daß die Terrains, welche wir heute kaufen, noch zu verhältnismäßig billigen Preiſen erworben werden; wenn uns die Preiſe auch für den Moment hoch erſcheinen, ſo darf man ſie gegenüber den Preiſen, die wir in 15 bis 20 Jahren haben werden, doch als günſtig annehmen. Ich komme alſo dazu, Sie zu bitten, meine Herren, dem Antrage des Ausſchuſſes zu Punkt 1 betr. die Aufnahme einer Anleihe von 26 Millio⸗ nen ℳ Ihre Zuſtimmung zu geben. Zu Punkt 2 ſtelle ich den Antrag, zwei Worte zu ſtreichen. Da ſteht nämlich: Die Geſamtanleihe iſt entweder in einer Summe oder in zwei Abteilungen zu je 13000000 ℳ zu begeben. Ich möchte die beiden Zahlen „zwei“ und „zu je 13000000 ℳ“ geſtrichen haben. Abgeſehen davon, daß wir auch bereits in früheren Fällen unſere An⸗ leihen in drei Abteilungen geteilt haben, beiſpiels⸗ weiſe die 1895er und 1899 er, ſo wäre es auch praktiſch unrichtig, in dieſer Beziehung eine Vorſchrift machen zu wollen. (Sehr richtig!) Denn wir können nicht wiſſen, ob gerade zu dem Zeitpunkte, wo das Bedürfnis für die Emiſſion der Anleihe reſp. für den Empfang des Geldes ſich geltend macht, unſere Anleihen oder überhaupt alle Stadtanleihen einen ſo günſtigen Kursſtand haben, daß es nützlich iſt, ſie gerade in der vollen Hälfte zu begeben, ſondern wir würden in dieſem Falle klüger handeln, nur ſo viel von der Anleihe zu be⸗ geben, als unter den gegebenen Umſtänden abſolut notwendig iſt. Bezüglich Nr. 3, Höhe des Zinsfußes, 4 oder 3½¼ %, kann ich nur ſagen, das das ganz ſelbſt⸗ verftändlich iſt; das machen wir immer ſo; es ent⸗ ſpricht der Gewohnheit und der jetzigen Lage des Geldmarktes. In Nr. 5 wird der Tilgungsſatz für die Ge⸗ ſamtanleihe auf 2 % des Schuldkapitals zuzüglich der erſparten Zinſen feſtgeſetzt. Dieſe 2 % ſetzen ſich aus verſchiedenen Sätzen zuſammen. Für einzelne Zwecke brauchen wir 1 % Amortiſation, für andere ſteigt die Amortiſation ſogar bis zu 5 %, z. B. bei Straßen⸗, Brücken⸗ und Uferbauten; die Zentral⸗ markthalle wird mit 2 % amortiſiert, der Grundſtücks⸗ erwerbsfonds mit 3½ % ꝛc. Im Durchſchnitt ſtellt ſich die Amortiſation auf 2,066 %. Alſo dieſer Satz der 2 % igen Amortiſation ſcheint mir auch richtig zu ſein. Punkt 6: Der Vorbehalt einer verſtärkten Tilgung oder einer Aufkündigung der im Umlauf wfſarchen Anleiheſcheine iſt nach Ermeſſen der ſtädtiſchen Körperſchaften zur Zeit der Begebung auf 5 oder 10 Jahre von der Begebung ab auszu⸗ ſchließen erſcheint mir ebenfalls die richtige Maßnahme, ebenſo Nr. 7 betr. die Abteilung der einzelnen Abſchnitte und Nr. 8, wonach die Beſchlußfafſung über Einzel⸗ heiten der zukünftigen Begebung vorbehalten bleibt. Alle dieſe Punkte empfehle ich Ihnen, meine Herren, mit der einzigen Abänderung, die ich mir zu Nr. 2 vorzuſchlagen erlaubt habe. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren, was die Geſamthöhe unſerer Schulden betrifft, die Herr Stadtverordneter Marcus ſo eingehend heut⸗ gewürdigt hat, ſo glaube ich, darüber hinweggeben zu können, weil wir in der Vorlage am Schluß Ihnen eine ausgiebige Aufſtellung gemacht haben. Wir haben in unſerer Vorlage, wie es bei derartigen Vor⸗ lagen üblich iſt, noch einmal den Geſamtbeſtand unſerer Schulden zuſammengeſtellt. Wir haben Ihnen darin auch berechnet, wie weit die Schulden den Etat be⸗ laſten, bezw. wie weit ſie ihn nicht belaſten, und ich glaube deshalb, ich kann auf dieſe Aufſtellung heute nochmals Bezug nehmen. Was die neue Anleihe betrifft, ſo hat der Aus⸗ ſchuß ja eingehend darüber beraten, und er hat in faſt allen Punkten, ſogar in allen Punkten den Ma⸗ giſtratsanträgen zugeſtimmt. Es würde deshalb wohl zu weit führen, wenn ich überhaupt auf einen einzelnen Punkt noch zurückkommen würde. Sie haben ſich auch insbeſondere damit einverſtanden erklärt, daß die Maßnahmen bezüglich der Aufnahme der An⸗ leihe, die der Magiſtrat Ihnen vorgeſchlagen hat, richtig ſind. Ich möchte bloß ganz kurz noch einmal auf die beiden Punkte zurückkommen, die über die Magiſtrats⸗ anträge hinaus hier eingeſtellt ſind. Das iſt einmal das Waiſenhaus und ſodann die Badeanſtalt. Beide Punkte — das haben auch die Vertreter des Ma⸗ giſtrats im Ausſchuß hervorgehoben — ſind bei den Beratungen der Auleihe im Magiſtrat ſehr wohl, und zwar eingehend, zur Beſprechung gekommen. Der Magiſtrat hat aber auf dem Standpunkt geſtanden. daß dieſe beiden Dinge nicht zu denjenigen Dingen gehören, welche ſo unumgänglich notwendig ſind, daß ſie ſchon in dieſer Anleihe eine Einſtellung verlangen. (Hört, hört!) Wir haben in der Vorlage ausdrücklich geſagt, daß wir die Abſicht haben, nur für die unumgänglich notwendigen Bedürfniſſe für die 1/ zwei Jahre, bezw. für diejenigen, die in den nächſten zwei Jahren in Angriff genommen werden ſollen, die Mittel ein⸗ zuſtellen, und haben dadurch zu erkennen gegeben, daß wir uns klar ſind, daß wahrſcheinlich in dem dritten Jahre wieder Anſprüche an uns herantreten werden, denen gegenüber wir uns ſchlüſſig zu machen