1416 haben werden, ob dafür wieder Anleihen aufzu⸗ nehmen ſind. Wir haben bezüglich des Waiſenhauſes nicht über die prinzipielle Frage beraten, ob ein Waiſen⸗ haus zu bauen iſt, bezw. ob es angebracht iſt, die Kinder in einem Waiſenhauſe unterzubringen. Wir haben geglaubt, darauf nicht eingehen zu brauchen, weil wir eben die Bedürfnisfrage für die nächſten zwei Jahre verneint haben. Wir haben das deshalb getan, weil wir glauben, daß vorübergehend für die Unterbringung von Waiſenkindern noch Vorſorge ge⸗ troffen iſt, einmal durch die Prinz Karl⸗Stiftung, welche uns zur Verfügung ſteht, durch die Familien⸗ pflege und endlich durch das Luiſen⸗Andenken, welches jetzt die Bettenzahl auf die doppelte Anzahl bringt, ſodaß künftig noch mehr Kinder dort untergebracht werden können, und dann, weil die Kinder, welche weder in der Prinz Karl⸗Stiftung, noch in Familienpflege, noch im Luiſen⸗Andenken unterkommen, im Bürgerhauſe unter⸗ gebracht werden können. Das waren die Gründe, welche uns abhielten, ſchon jetzt die Mittel für ein Waiſenhaus einzuſtellen. Wir werden naturgemäß, da Sie andere Meinungen geäußert haben, noch einmal im Magiſtrat zu dieſem Punkte Stellung nehmen. Was den zweiten Punkt anbetrifft — die Bade⸗ anſtalt —, ſo ſind wir im Magiſtrat uns darüber flar geweſen, daß eigentlich nur ein einziges Grund⸗ ſtück dafür in Frage kommen kann. Das iſt das Grundſtück in der Nürnbergerſtraße, welches vor einigen Jahren zum Bau einer Schule gekauft worden iſt und zum Bau einer Schule in Ausſicht genommen war. Nun haben ſich die Verhältniſſe in jener Stadt⸗ gegend vollſtändig geändert, und es hat ſich heraus⸗ geſtellt, daß ein Schulbau zurzeit dort nicht mehr notwendig iſt. Wir ſind infolge davon noch gar nicht zu einer klaren Stellungnahme darüber gekommen, wie dieſes Grundſtück zweckmäßig auszunutzen ſein wird. Deswegen haben wir dieſe Frage der Volksbadeanſtalt ebenfalls zurückgeſtellt, weil wir glauben, daß dieſes Grundſtück nur dann wird zweck⸗ mäßig ausgenutzt werden können, wenn die beiden Fragen der geſamten Bebauung des Grundſtücks nach⸗ her einheitlich vorgenommen werden. Nun hat ja das ganze Projekt einer Badeanſtalt im Ausſchuß ein ganz anderes Geſicht angenommen, als es vordem hatte. Vordem war wiederholt ge⸗ redet worden von einer Schwimmbadeanſtalt, von einer Volksbadeanſtalt, — kurz und gut, man wußte gar nicht, in welcher Weiſe, auf welcher Baſis dieſe Badeanſtalt gebaut werden ſollte. Im Ausſchuß haben Sie ſich dafür entſchieden, daß eine ſich ſelbſt unter⸗ haltende Schwimmbadeanſtalt eingerichtet werden ſoll, daß aber Tage eingerichtet werden ſollen, an denen für ſehr mäßiges Geld Bäder verabreicht werden, ſo⸗ daß ein gemiſchtes Syſtem zwiſchen einem ſich ſelbſt erhaltenden Bade und andererſeits einer Volksbade⸗ anſtalt zur Anwendung kommen wird. Wir werden natürlich im Magiſtrat nochmals zu dieſer Frage Stellung nehmen und Ihnen unſere Entſchlüſſe mitteilen. 80 die Beratungen ſo weit führen werden, daß ſchon in den nächſten zwei Jahren mit dem Bau der Badeanſtalt begonnen werden kann, kann ich natürlich nichtſagen, weil ich nicht weiß, wie die Beratungen im Magiſtrat ausfallen werden. Stadtu. Vogel: Meine Herren, ich möchte Sie bitten, zu dem Punkt 10 einen Zuſatz zu machen. In dem Ausſchuß, der zur Vorberatung niedergeſetzt worden iſt, hatte ich beantragt. zur Errichtung eines Schulgebäudes für die obligatoriſche Fortbüdungs⸗ ſchule auch eine Summe einzuſetzen in die Anleihe. Im Ausſchuß wurde entgegengehalten, daß man erſt abwarten müßte, wie ſich die Sache machen würde. Es wurde zugegeben, daß vorausſichtlich die Räume nicht über zwei Jahre hinaus reichen würden oder nicht zwei Jahre, und daß man ſchon früher darauf Bedacht ſein müßte, andere Räume für die Fort⸗ bildungsſchule zu beſchaffen. Es wurde darauf hin⸗ gewieſen, daß die Schulen, die ja zu beſtimmten Tageszeiten leer ſtänden, zur Verfügung wären. Aber dieſe Schulräume ſind doch nur zu ſehr geringem Teile für die Zwecke der Fortbildungsſchule zu ver⸗ wenden; für den wichtigſten Zweck ſind ſie nicht zu ver⸗ wenden: das iſt für den Zeichenunterricht; das muß zugegeben werden. Dann kam der Herr Vorſteher auf den Ausweg, der Summe für die Verſtärkung der Mittel des Grundſtückserwerbsfonds, die anfangs 5002000 ℳ nur betrug, 200000 ℳ zuzuſetzen, ſodaß die Summe jetzt 5202000 ℳ beträgt, und daß aus dieſer Summe, wenn ſich das Bedürfnis herausſtellen ſollte, auch für den Bau eines Gebäudes für die Zwecke der Fort⸗ bildungsſchule ein Betrag verwendet werden könnte. Ich möchte bitten, daß in einer beſtimmten Form dort hinzugefügt wird, daß zu Punkt o eventuell noch geſagt wird: „zur Verſtärkung der Mittel des Grundſtückserwerbsfonds, eventuell auch für den Bau eines Schulgebäudes für die obligatoriſche Fortbil⸗ dungsſchule“, damit man weiß, daß für dieſen Zweck eventuell ſchon der Betrag hier ausgeſetzt iſt. Stadtv. Protze: Meine Herren, ich kann die Aus⸗ führungen des Herrn Kämmerers betr. das Waiſen⸗ haus nicht ganz unwiderſprochen laſſen. Der Herr Kämmerer führte aus, daß der Magiſtrat auf dem Standpunkt ſtehe, es wäre zur Zeit noch nicht nötig, daß ein Waiſenhaus gebaut würde, jedenfalls noch nicht bei der jetzigen Anleihe. Wir haben uns ſchon öfter mit der Frage beſchäftigt und waren einſtimmig der Anſicht, daß jetzt wirklich die Zeit gekommen iſt, wo man ein Waiſenhaus bauen muß. Der Herr Kämmerer führte aus, es würde ja jetzt das Luiſen⸗Andenken ausgebaut, und da würde die doppelte Anzahl Kinder untergebracht werden können; früher waren es 25 bis 30, jetzt können viel⸗ leicht 50 bis 55 dort untergebracht werden. Meine Herren, dieſe 25 ſpielen keine Rolle. Charlottenburg wächſt ſehr ſchnell. Ebenſo find ja auch in der Prinz Karl⸗Stiftung noch 5 bis 6 Plätze, aber nicht Plätze, wo Sie Waiſenkinder unterbringen können, ſondern das iſt vielmehr eine kleine Erziehungsanſtalt. Ich möchte Sie deshalb bitten, in die Anleihe dieſe 300000 ℳ aufzunehmen. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren, ich will bloß ganz kurz hier erwähnen, daß der Antrag des Herrn Stadtv. Vogel bezüglich der Fortbildungs⸗ ſchule auch im Ausſchuß gewürdigt worden iſt. Herr Stadtv. Vogel hat ja ſelbſt die Gründe angeführt, weshalb der Ausſchuß ihn abgelehnt hat. Was das Grundſtück betrifft, Herr Vogel, ſo können Sie ſich beruhigen: im Grundſtückserwerbs⸗ fonds ſind für beſtimmte Zwecke ſchon Mittel vor⸗ geſehen, außerdem aber ein Geſamtbetrag von über 1000 000 ℳ für Schulgrundſtücke. Was für Schulen das ſind, iſt da keineswegs geſagt; wenn wir alſo Grundſtücke kanfen werden, werden wir niemals ſagen: hier kann eine Gemeindeſchule, hier eine Forbildungs⸗ ſchule hin, ſondern wir haben ſie zur Verfügung