(Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die Regulierung und Kanaliſierung der Straße 10—v—1 zwiſchen Kurfürſtendamm und Gieſebrechtſtraße auf Koſten der Stadtgemeinde wird genehmigt. 2. Der Magiſtrat wird ermächtigt, das zur Frei⸗ legung der Straße erforderliche Straßenland für einen Preis bis zu 20 ℳ für 1 am zu erwerben, oder, wenn eine gütliche Vereinba⸗ rung nicht zu erzielen iſt, das Enteignungs⸗ verfahren einzuleiten. 3. Die Koſten der Regulierung und Freilegung ſind zunächſt vorſchußweiſe zu verausgaben. Die Beſchlußfaſſung über die Deckung des durch die vertragsmäßig zu leiſtende Zahlung der Bodengeſellſchaft Kurfürſtendamm nicht aufge⸗ brachten Teils der Koſten wird bis zur Ent⸗ ſcheidung über die ſchwebende Frage der 84. eines Straßenregulierungsfonds aus⸗ geſetzt. 4. Die Koſten der Kanalifierung in Höhe von 7700 ℳ ſind in das Ertraordinarium des Kanaliſationsetats für 1904 einzuſtellen und gelangen nach Maßgabe der analiſations⸗ ordnung wieder zur Einziehung. 5. Der Vertrag mit der Bodengeſellſchaft Kur⸗ fürſtendamm vom 2. Jannar d. I., Rr. 579 des Urkundsverzeichniſſes wird genehmigt.) Punkt 16 der Tagesordnung: Vorlage betr. Ban eines Wohnhanſes mit Direktorwohnung auf dem Grundſtück Wormſerſtraße 11. — Druckſache 85. Berichterſtatter Stadtv. Fink: Meine Herren, in der Vorlage handelt es ſich um die Bebauung des vorderen Teils des Grundſtücks Wormſerſtraße Nr. 11. Auf dem hinteren Teil dieſes Grundſtücks ſteht, wie Sie alle wiſſen, das Mommſengymnaſium. Der Magiſtrat hat uns nun ein wie es dort zu ſehen iſt, beſtehend aus einem Vorder⸗ gebäude und einem rechtsſeitigen kleinen Seitenflügel. Hierin ſollen untergebracht werden erſtens die Woh⸗ nung des Direktors, für den unbedingt eine Amts⸗ wohnung geſchaffen werden muß. Außerdem ſind dort drei Mietswohnungen und ein Ladengeſchoß vor⸗ handen. In dem unteren Erdgeſchoß ſoll, wie der Magiſtrat hier ſagt, eventuell ein Gasbureau unter⸗ gebracht werden. Meine Herren, wie Sie aus der Vorlage er⸗ ſehen, ſoll der Bau im ganzen 215 000 %. koſten. Das iſt ein annehmbarer Preis, ſelbſtverſtändlich vorbehaltlich des defiitiven Koſtenanſchlages. — Es iſt erörtert worden, daß in dem oberen Erdgeſchoß, alſo im Parterregeſchoß noch weitere ſtädtiſche Bu⸗ reaus untergebracht werden könnten, eventuell ein Bureau für die Steuerkaſſe und Räume für eine Bibliothek uſw. Aus dieſem Grunde möchte ich Sie bitten, die Vorlage zur weiteren Beratung einem Ausſchuß von 9 Nitgliedern zu überweiſen. Stadtv. Otto: Meine Herren, es iſt ja nicht üblich, wenn eine größere Vereinigung innerhalb unſerer Verſammlung den 1, hat, eine Vorlage einem Ausſchuß zu überweiſen, dem zu widerſprechen. Wenn ich das in dieſem Falle trotzdem tue, wenn ich Projekt vorgelegt, 9 132 ———— Sie alſo bitten möchte, der Magiſtratsvorlage ohne Ausſchußberatung zuzuſtimmen, ſo veranlaßt mich dazu der Wunſch, die koſtbare Bauzeit, die doch durch die Uberweiſung an einen Ausſchuß verloren gehen würde, dem Bau zu erhalten. Der Grund, den der Herr Referent für die Ausſchußberatung an⸗ geführt hat, erſcheint mir inſofern nicht ſtichhaltig, als die Möglichkeit, die er als beſonders wichtig be⸗ tont, und die ich mit ihm für die Bewohner jener Gegend als wichtig anerkenne, in der Magiſtrats⸗ vorlage eine ausreichende Erwähnung findet. Es iſt in der Magiſtratsvorlage ausdrücklich vorgeſehen, das untere Geſchoß eventuell als Läden, andererſeits aber auch zu ſtädtiſchen Verwaltungsräumen zu verwenden. Ich meine dieſen Paſſus der Magiſtratsvorlage ſo verſtehen zu ſollen, daß im Falle eines zwingenden Bedürfniſſes der Magiſtrat ohne weiteres davon ab⸗ ſieht, Läden zu vermieten, ſondern dort Verwaltungs⸗ räume einrichtet. Ich glaube, mit dieſer Zuſicherung könnten ſich die Herren von drüben vielleicht einver⸗ ſtanden erklären. Ich würde Sie bitten, der Vorlage ohne Ausſchußberatung zuzuſtimmen. Stadtbaurat Bratring: Meine Herren, auch wir vom Magiſtrat haben ja die Gewohnheit, daß wir nicht gegen einen Ausſchuß ſprechen; aber ich glaube, der Herr Vorredner hat Recht, wenn er bittet, in dieſem Fall davon eine Ausnahme zu machen, weil die Zeit, die für die Herſtellung dieſes Hauſes ge⸗ geben iſt, doch ſchon eine recht knappe iſt, und weil wir den Wunſch haben, mit dem Beginn des Baues nicht zu ſpät in das Jahr hineinzukommen, wie es ja leider oft geſchieht. Die Wünſche, die von dem Herrn Referenten vorgetragen ſind, beziehen ſich — ich glaube das ſo verſtehen zu ſollen — nur auf das Erdgeſchoß, und der Herr Vorredner hat ſchon ganz richtig an⸗ geführt, daß wir in unſerer Vorlage geſagt haben: die Räume des Erdgeſchoſſes können, wenn der Be⸗ darf vorhanden iſt, für Verwaltungsſtellen Verwen⸗ dung finden. Dieſe Verſicherung, meine Herren, will ich Ihnen hier noch ganz beſonders feierlich eben; ſowie ſich ein derartiges Bedürfnis heraus⸗ ſtellt, ſteht dem ſelbſtverſtändlich gar nichts im Wege. Ich meine, aus dieſem Grunde wird es wohl nicht erforderlich ſein, dieſe Vorlage nochmal in einem Ausſchuß genauer durchzuberaten. Was ſodann die Wohnung des Direktors anlangt, ſe iſt ihm, wie Sie ja aus der Zeichnung wohl ge⸗ ehen haben, das zweite Obergeſchoß überwieſen, und ich kann Ihnen die Verſicherung geben, daß der Herr mit der Wahl durchaus einverſtanden iſt und ſich damit als durchaus befriedigt erklärt hat. (Die Beratung wird geſchloſſen. Der Antrag des Berichterſtatters auf Einſetzung eines Ausſchuſſes wird abgelehnt. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Bauentwurf der Hochbauverwaltung vom 16. Februar 1905 betr. den Bau eines Wohnhauſes mit Direktorwohnung auf dem 2. Grundſtück Wormſerſtraße 11 nebſt er zugehörigen Koſtenberechnung — abſchließend mit 215 000 ℳ — wird vorbehaltlich der Vor⸗ lage des beſonderen Koſtenanſchlages genehmigt und iſt der Ausführung zu Grunde zu legen.) Vorſteher Roſenberg: ordnung: Punkt 17 der Tages⸗