Lohnſtufe, 42 in der dritten Lohnſtufe. 26 in der vierten, 12 in der fünften, und 37 in der ſechſten Lohnſtufe befinden. Meine Herren, ich glaube, daß der Ausſchuß, indem er hier dem Antrage auf eine weitere Er⸗ höhung nicht Folge gab, das Richtige getroffen hat, da wir unter Anerkennung des leitenden Momentes, daß die Stadtgemeinde möglichſt hohe Löhne zahlen ſoll, doch nicht ganz außer dem Verhältnis zur Privatunternehmung bleiben können, was wir, wie ich Ihnen anführte, bedentend überſchreiten. Ich führe Ihnen nur noch kurz an, daß wir die Kämmereiarbeiter nach den Vorſchlägen des Ma⸗ giſtrats erhöhen um 11,77%, die handwerksmäßig vorgebildeten Arbeiter um 10½ %, die 3. Klaſſe der Aufſeher um 13,20%, die Mannſchaften der Feuer⸗ wehr um 10,52%, die Oberfeuerwehrmänner um 15,65%. Die Steinſetzer der Tiefbauverwaltung, welche auf Stundenlohn arbeiten, ſind um ca. 10% erhöht, das Hans⸗ und Wärterperſonal des Kranken⸗ hauſes, Bürgerhauſes und ähnlicher Anſtalten, mit Ausſchluß des Geſindes, um 10%, die Wärterinnen um 12½«% und endlich die Laternenwärter um durchſchnittlich 10%. Es wird Sie auch intereſſieren, — und ich gehe gerade auf dies Kapitel um ſo mehr ein, als vorhin ſchon bei den Ausführungen zum Etat Herr Kollcge Dr. Borchardt eine gewiſſe Unzufriedenheit darüber zu erkennen gab, daß man die Arbeiter nicht ge⸗ nügend bei dieſer Erhöhung des Normaletats be⸗ rückſichtigt hätte —: wir haben 1100 Perſonen insge⸗ ſamt in Charlottenburg in dieſen verſchiedenen Be⸗ trieben beſchäftigt, und der Durchſchnittslohn dieſer 1100 Perſonen — wobei ich darauf aufmerkſam mache, daß bei der Ermittelung dieſes Durchſchnittslohns die Arbeiter der Krankenhänſer, Familienhäuſer uſw. hineingerechnet ſind, die ja bekanntlich einen niedrigen Lohnſatz von 1¾ bis 2 ℳ nur haben, da ſie ja da⸗ neben freie Wohnung, freie Koſt, Kleidung uſw. be⸗ ziehen — alſo der Durchſchnittslohn beträgt pro Kopf 3,68 tℳ. Reduziert auf die einzelnen Klaſſen ergibt das für ungelernte Arbeiter 3,66, für handwerksmäßig auegebildete 4,80, für die Aufſeher 4,54 ℳ pro Tag, und die Steinſetzer der Tiefbau⸗ verwaltung — ich habe mir das auch noch mal aus⸗ gerechnet — ſtellen ſich auf einen Tagelohn von 4,63 ℳ. Ich glaube, daß dieſe Lohnſätze aller⸗ dings ausreichend ſind. Die vom Magiſtrat beantragten Sätze für Über⸗ ſtunden von 40 bis 45 Pf., bezw. Erhöhung der Klaſſen ſteigend um je 5 Pf., hat der Ausſchuß ge⸗ ſtrichen und an deren Stelle unſeren Beſchluß vom 1. Februar 1905 geſetzt, wonach unter gewiſſen Be⸗ anec. . Überſtunden mit 25% gelohnt werden ollen. Ich will ſchließlich noch anführen, daß die Ge⸗ ſamtſumme der Veränderungen 381474,78 ℳ für den Etat ausmacht. Ich empfehle Ihnen alſo nach den Anträgen des Ausſchuſſes, die Normalbeſoldungsetats 2) der ſtädtiſchen Beamten nebſt Ausführungsbe⸗ ſtimmungen, b) der Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an den ſtädtiſchen Schulen und c) die Feſtſetzungen betr. die Lohnverhältniſſe der ſtädtiſchen Arbeiter im ſtändigen Arbeitsver⸗ hältnis mit den Anderungen, wie ſie Ihnen gedruckt vor⸗ liegen, für die Zeit bis zum 1. April 1910 derart zu genehmigen, daß vor dem 1. April 1910 eine erneute Reviſion der ſämilichen derzeit giltigen 134 Normalbeſoldungsetats einſchließlich der Feſtſetzungen zu « nicht ſtattzufinden hat. Wenn die Herren nicht den Wunſch äußern, brauche ich Ihnen die einzelnen gegen die Vorlage veränderten Poſitionen, die ja gedruckt vorliegen, wohl nicht anzuführen. Ich hätte noch hinzuzufügen, daß der Ausſchuß über die Magiſtratsvorlage hinaus ſich mit den Be⸗ zügen der Magiſtratsmitglieder beſchäftigt hat. Der Magiſtrat hatte in der Beziehung keine Anträge ge⸗ ſtellt. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen, dem Antrage gemäß, die Gehälter, wie folgt, zu normieren: für den erſten Bürgermeiſter das Anfangsgehalt auf 18 000 ℳ das Höchſtgehalt auf 22 500 ℳ, ſteigend auf 19 500 nach drei Jahren, 21 000 nach ſechs und 22 500 nach neun Jahren; für den zweiten Bürgermeiſter das Anfangs⸗ gehalt auf 11 500 ℳ., das Höchſtgehalt auf 16 000 ℳ. mit den Gehaltsſtufen 13 000 nach drei, 14 500 nach ſechs, 16000 nach neun Jahren; für den Kämmerer das Anfangsgehalt auf 9000, das Höchſtgehalt auf 12000 ℳ mit den Ge⸗ haltsſtufen 10 000, 11 000, 12 000 ℳ nach drei, ſechs und neun Jahren; für den Stadtſchulrat und Stadtſyndikus das Anfangsgehalt auf 8500, das Höchſtgehalt auf 10750 ℳd mit den Gehaltsſtufen 9250, 10000, 10750 nach drei, ſechs und neun Jahren; für die Stadträte das Anfangsgehalt auf 7500, das Höchſtgehalt auf 10 500 ℳm mit den Gehalts⸗ ſiufen 8000 nach drei Jahren, 3500 nach ſechs, 9000 nach neun, 9500 nach zwölf, 10 000 nach fünfzehn und 10 500 nach achtzehn Jahren. Ich bemerke zu dem letzteren, daß wir einen Stadtrat bereits in der zweiten Wahlperiode haben, und daß im nächſten Jahre ein zweites Mitglied in dieſe zweite Periode eintritt, ſo daß wir alſo eine weitere Reihe von Steigerungen vorſehen mußten. Dann beantragt der Ausſchuß, unter Heraus⸗ hebung ans dem Normaletat das Gehalt des Herrn Stadtbaurats Bredtſchneider auf 13 750 ℳj und das Gehalt des Herrn Stadtbaurats Bratring auf 12000 feſtzuſetzen. Ich empfehle Ihnen auch die Annahme dieſer Anträge, und zwar mit der Maßgabe, daß die Ge⸗ haltsbezüge der Magiſtratsmitglieder vom 1. April 1905 ab ſo, wie ich Sie eben Ihnen vorgetragen habe, zu normieren ſind. Stadtv. Vogel: Meine Herren, ich möchte Sie nicht mit langen Zahlenreihen ermüden. Das Reſultat der Arbeiten des Ausſchuſſes iſt im ganzen eine Erhöhung ſämtlicher Löhne und Gehälter; aber dieſe Erhöhung hat in verhältnismäßig weit größerem Maße für die höheren Beamten als für die unteren Beamten und Arbeiter ſtattgefunden. In der Be⸗ völkerung iſt aber das Gefühl vorhanden, daß das Bedürfnis nach Erhöhung gerade umgekehrt in den unteren Klaſſen ein ſtärkeres iſt. Ich ſehe davon ab, eine Rückverweiſung des Normaletats an den Ausſchuß zu beantragen, weil ich das für ausſichts⸗ los halte. Ebenſo glaube ich, daß eine getrennte Abſtimmung nicht durchdringen würde. Aber ich fühlte mich doch verpflichtet, dieſe Auffaſſung hier zum Ausdruck zu bringen. Stadtv. Otto: Meine Herren, ich möchte Sie nur bitten, zu B v, wo Sie die UIberſchrift finden „Bureaugehilfen und Unterbeamte, deren Dienſt⸗