— 13s — leiſtungen nicht lediglich mechaniſche ſind“, eine Reſolution anzunehmen. Es iſt das diejenige Beamten⸗ klaſſe, für die der Normaletatsausſchuß in der erſten Leſung eine Skala, die über die Vorſchläge des Magiſtrats hinausging, beſchloſſen hatte, welcher Be⸗ ſchluß aber in der zweiten Leſung aufgehoben wurde. Ich ſehe leider keine Hoffnung, den Antrag, der im Ausſchuß von mir geſtellt wurde, heute hier im Plenum der Stadtverordnetenverſammlung durchzu⸗ bringen; vor allem darf ich auch nach den Er⸗ klärungen des Magiſtrats nicht annehmen, daß der Magiſtrat dieſem Antrage ohne weiteres zuſtimmen würde. Ich ſehe deshalb davon ab, den Antrag zu wiederholen, bitte Sie aber, eine Reſolution, deren Wortlaut ich dem Herrn Vorſteher bereits einge⸗ händigt habe, anzunehmen, des Inhalts, daß wir dem Magiſtrat die Bitte unterbreiten, den Bureau⸗ gehilfen, die im Abſchnitt B V an erſter Stelle ſtehen, dieſelben Urlaubsverhältniſſe zu gewähren wie den Aſſiſtenten. Ich weiß ſehr wohl, daß die Materie ſtreng⸗ genommen nicht zum Normaletat gehört; ich weiß ferner, daß die Regelung der Urlaubsverhältniſſe ausſchließlich ein Ausfluß der Disziplinargewalt des Magiſtrats iſt; ich kleide deshalb meine Reſolution nur in die Form einer Bitte, die ich dem Magiſtrat zur wohlwollenden Prüfung empfehle. Vorſteher Roſenberg: Der Antrag des Herrn Stadtv. Otto geht dahin: Die Verſammlung erſucht den Magiſtrat, in Erwägung zu ziehen, den Bureaugehilfen dieſelben Urlaubsverhältniſſe wie den Afſiſtenten zu gewähren. Stadtvu. Dr. BVorchardt: Meine Herren, ich möchte, wenn ich auch nicht eine lange Diskufſion hier heraufbeſchwören möchte, doch eine Außerung des Herrn Berichterſtatters auf keinen Fall unwider⸗ ſ ſprochen laſſen. Der Herr Berichterſtatter meinte bei Beſprechung der Reviſion auch der Löhne der Arbeiter, daß die Stadt unbedingt daran gebunden ſei, Rückſicht auf diejenigen Löhne zu nehmen, die in Privatbetrieben gezahlt werden. Dieſer Auffaſſung möchte ich doch unbedingt widerſprechen. Der Herr Berichterſtatter hat vorgeführt, daß von den Siemens⸗ Schuckert-Werken ein Stundenlohn von 33 Pf. bei 10 ſtündiger Arbeitszeit, alſo ein Lohn von 3,30 % gezahlt werde, und hat dann bemerkt, daß ſchon mit Rückſicht auf derartige Privatbetriebe, zumal ſolche Löhne als gute zu bezeichnen ſeien, die Stadt auch nicht anders könne als ähnliche Löhne bezahlen. In früheren Verhandlungen wurde ausdrücklich von der Mehrheit der Stadtverordnetenverſammlung und auch vom Magiſtrat zugegeben, daß die Kommune ſich nicht auf den Standpunkt ſtellen könne, ſolche Löhne zu bezahlen, die man bei Privatbetrieben als Schundlöhne bezeichnet. Ich möchte ausdrücklich auch den vorhin ge⸗ fallenen Außerungen widerſprechen, daß die Rückſicht auf Privatbetriebe hier irgendwie maßgebend ſein kann, ſondern für die Kommunen muß derjenige Betrag maßgebend ſein, den man als notwendig an⸗ erkennen muß zur Befriedigung der vernünftigen Lebensbedürfniſſe und darüber hinaus auch zur Ge⸗ währung der Möglichkeit für die Arbeiter, am Kulturleben teilzunehmen. Wir halten, wie ja früher eingehend diskutiert und erörtert worden iſt, 4 17 für einen Mindeſtbetrag, der dazu ausreicht. Die Mehrheit hat ſich ja zu unſerm Bedauern auf einen gegenteiligen Standpunkt geſtellt. Ich möchte aber doch ausdrücklich konſtatieren, daß die Mehrheit dieſen ihren gegenſätzlichen Standpunkt nicht ſo be⸗ gründet hat wie der Herr Berichterſtatter. Stadtv. Heiſe: Meine Herren, ich glaube, unſer Herr Berichterſtatter har in ſeinen Ausführungen etwas vergeſſen. Ich habe dem Ausſchuß angehört. Wir haben Vergleiche mit andern Induſtriezweigen angeſtellt, und da iſt beſonders betont worden, daß in erſter Linie unſere Arbeiter eine unkündbare Stellung haben und zweitens die Lieferung von Be⸗ kleidungsſtücken empfangen. Das iſt doch nicht zu verkennen, daß alles das zum Wohle der Arbeiter geſchieht. (Die Beratung wird geſchloſſen). Berichterſtatter Stadtv. Kaufmann (Schlußwort): Nur wenige Worte, meine Herren! Herr Kollege Borchardt irrt ſich: ich habe nicht als Norm für uns aufgeſtellt, daß wir die Privatinduſtrie für uns gelten laſſen ſollen; ich habe nur angeführt, daß wir bei der Feſtſetzung der Sätze, die unbedingt höher ſein müſſen als in der Privatinduſtrie, eine gewiſſe Rückſichtnahme auf jene Löhne wohl im Auge be⸗ halten müſſen. Ich gebe darin Herrn Kollegen Dr. Borchardt vollſtändig Recht, daß wir ſolche Löhne zu zahlen haben, mit denen die Lebensbe⸗ dürfniſſe auskömmlich zu befriedigen ſind. Ich kann aber die Lohnſätze, wie ſie hier beantragt ſind, und die ich Ihnen im Vergleich zu Berlin und im Ver⸗ gleich zur Privatinduſtrie ziffernmäßig vorgeführt habe, nicht als ſolche bezeichnen, mit denen für unge⸗ lernte Arbeiter — um dieſe handelt es ſich haupt⸗ ſächlich — nicht ein auskömmliches Leben zu führen wäre, weil dieſe Arbeiter ſich ja zumeiſt in den höheren Lohnſtufen befinden. Die Anfangslohnſätze ind von uns weſentlich höher normiert als anderswo. Die Arbeiter beziehen alle, wenn Sie den Durchſchnitt herausrechnen würden, in den höheren Stufen ein höheres Gehalt, als Herr Kollege Borchardt als Mindeſtlohn angeſehen wiſſen will. Ich bin hier auf den Geſamtdurchſchnitt von 3,68 ℳ unter Be⸗ rückfichtigung derjenigen Arbeiter gekommen — deren eine ganze Anzahl iſt; die Ziffer iſt mir augen⸗ blicklich nicht zur Hand, ſonſt würde ich ſie auführen —, die bei weſentlich niedrigeren Lohnſätzen freie Station haben, die alſo den relativen Durchſchnitt ungünſtig beeinfluſſen. Wenn wir dieſe Kategorie ausſcheiden, würde dies weſentlich zugunſten unſerer Beſoldung in die Erſcheinung treten. 1 Dem Herrn Kollegen Vogel möchte ich erwidern, daß die Annahme nicht richtig iſt, daß wir nach obenhin die Gehälter mehr erhöht haben als die Ge⸗ hälter der Arbeiter und der Beamten der unteren Kategorien. Ich habe vorhin ausgeführt, daß die Lohnerhöhung bei den Arbeitern 11,77 bis 15,66 % beträgt, die durchſchnittliche Erhöhung der Beamten ſtellt ſich auf 9%. Die ſpeziellen Löhne der Boten und Pförtner — das iſt mit die unterſte Klaſſe — ſind auf 11,7 % erhöht, während ſich bei den Gemeindeſchullehrern und Hilfeſchullehrern eine Durchſchnittserhöhung von 8,4%, bei den mittleren Klaſſen der Lehrer auf 1,7 % und der Lehrerinnen auf 10,5% ergibt. Die Erhöhung der Magiſtrats⸗ mitglieder beträgt rund 8%. Die Behauptung, daß wir die höheren Gehälter prozentual bedeutend höher hätten ſteigen laſſen, iſt alſo nicht richtig. Ich empfehle nochmals die Annahme des Aus⸗