—— 137 — Termin des Aufrückens in die höheren Stufen ( das Dienſtalter) derart zu beſtimmen, daß der Oberlehrer auch künftig mindeſtens das gleiche Gehalt empfängt, welches er in ſeiner bisherigen Dienſtſtelle bezogen haben würde. Abſchnitt XIX (Verheiratung der Lehrerinnen) iſt zu ſtreichen. Lohnverhältniſſe der ſtädtiſchen Arbeiter im ſtändigen Arbeitsverhältnis. üÜberſtunden. Die Sätze ſind zu ſtreichen und dafür zu ſetzen: Nach Maßgabe des Beſchluſſes der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung vom 1. Februar 1905. B. Die eingegangenen Bittſchriften ſind durch vor⸗ ſtehende Beſchlußfaſſung erledigt. 0. Die Gehaltsbezüge der Magiſtratsmitglieder werden vom 1. April 1905 ab, wie folgt, feſtgeſetzt: 1. Erſter Bürgermeiſter. Anfangsgehalt 18000 ℳ, Höchſtgehalt 22500 . Gehaltsſtufen: 18000 19500 21000 22500 ℳ nach 3 6 9 Jahren. I1. Zweiter Bürgermeiſter. Anfangsgehalt 11500 ℳ, Höchſtgehalt 16000 . Gehaltsſtufen: 11500 13000 14500 16000 ℳ nach 3 6 9 Jahren. III. Kämmerer. Anfangsgehalt 9000 ℳ. Höchſtgehalt 12000 ℳ. Gehaltsſtufen: 9000 10000 11000 12000 ℳ nach 3 6 9 Jahren. W. Stadtſchulrat und Stadtſyndikus. Anfangsgehalt 8500 ℳ, Höchſtgehalt 10750 ℳ. Gehaltsſtufen: 8500 9250 10000 10750 %Ä, nach 3 6 9 Jahren. V. Stadtrüte. Anfangsgehalt 7500 ℳ, Höchſtgehalt 10500 ℳ. Gehaltsſtufen: 7500 8000 8500 9000 9500 ℳ nach 3 6 9 12 Jahren, 10000 10500 ℳ nach 15 18 Jahren Stadtbanrat Bredtſchneider, unter Heraushebung aus dem Normaletat, 13750 ℳ, Gehalt. Stadtbaurat Bratring, unter Heraushebung aus dem Normaletat, 12000 ℳ Gehalt.) Damit iſt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erſchöpft. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 9 Uhr 10 Minuten.) Druck von Adolf Bertz, Eharlottenburg.