Der vom Magiſtrat beantragten Schaffung einer Förſterſtelle hat der Etatsausſchuß ebenfalls zuge⸗ ſtimmt. Wir brauchen den Förſter zur Aufſicht in der Jungfernheide. (Die Verſammlung ſtimmt den beiden vom Be⸗ richterſtatter vorgetragenen Reſolutionen des Etats⸗ ausſchuſſes zu.) Meine Herren, infolge des neuen Normaletats ſind zahlreiche Anderungen bei den Gehältern einge⸗ treten, die ich Ihnen vortragen muß. Ausgaben. Abſchnitt 1. Beſoldungen (laut Anlage). Nr. 1—9. Gehälter der Magiſtrats⸗ mitglieder, erhöht auf . . . . 108 750,— ℳ. Nr. 10—21. Gehälter der oberen Be⸗ amten laut Abſchnitt 4, er⸗ hüht auf⸗⸗ , 73 700,— „ Nr. 22—479 (ſeither Nr. 22—447), Gehälter der Bureau⸗ und Unterbeamten laut Abſchnitt B, erhöht auf Nr. 480—485 (ſeither Nr. 448 bis 453) Gehälter der Standes⸗ beamten laut Abſchnitt O, er⸗ gont auß⸗ 4 22 800,— „ . 486—488 (ſeither Nr. 454 bis 456). Gehälter der Beamten der Volksbibliothek laut Ab⸗ ſchnitt D, erhöht auf Nr. 489—495 (ſeither Nr. 457 bis 463). Gehälter der Berufsbe⸗ amten der Feuerwehr laut Ab⸗ ſchnitt E, erhöht auf Nr. 496—527 (ſeither Nr. 464 bis 513). Gehälter der techniſchen Beamten laut Abſchnitt F, her⸗ abgeſetzt auf Es kommen in Fortfall: Bisherige Nr. 514. Für neue Beamten⸗ ſtellen nach den Sätzen des ſeit⸗ 1 180 529,17 „ N 2—4 10 400,— „ 21 800,— „, 112 937,50 „ herigen Normaletatse. 38 650— „ Bisherige Nr. 515. Mehrbetrag der Beſoldungen aus Anlaß der Re⸗ viſion des Normaletats: 2) für die ſeitherigen Beamten . 130 300,— „„ b) für neue Stellen. 4800,— „ ) für Lohnee. 64 000,— „ 199 100,— . Es ſind neu einzuſtellen: Nr. 528—549. Gehälter der Beamten der Betriebsverwaltungen laut Abſchnitt G. 50 387,50 ℳ. e, , Abſchnitt 2. Nr. 2. Vergütung für einen juriſtiſchen Hilfsarbeiter, hinzuzuſetzen: für das Etatsjahr 1905. Dieſer juriſtiſche Hilfsarbeiter war von der Stadt⸗ verordneienverſammlung nur für 1904 als Hilfs⸗ arbeiter des Syndikus bewilligt worden, aus Anlaß der vielen Arbeiten, die die Bismarckſtraße verurſachte. Der Etatsausſchuß iſt zu der Anſicht gelangt, daß der juriſtiſche Hilfsarbeiter auch für dieſes Jahr notwendig iſt, und empfiehlt Ihnen, dieſe Poſition einzuſetzen in der Faſſung: „Vergütung für einen juriſtiſchen Hilfsarbeiter für das Etatsjahr 1905“. Die Stelle würde alſo für das Etatsjahr 1906 neu zu beantragen ſein, wenn ſie aufrechterhalten bleiben ſoll. 144 — Nr. 3. Vergütung für Bureaudiätare, erhöht auf 19 830 ℳ Nr. 5. Löhne für Hilfskräfte, erhöht auf. 18 260 „ Nr. 8. Schreiblöhne, erhöht auf . 5g 888 „ Nr. 10. Löhne für Fernſprechgehilfinnen, erhöht auf . 4680 „ Nr. 11. Löhne für die Diener der 3 Standesämter, erhöht auf .. 4135 „ Abſchnitt 3. Ruhegehälter. Nr. 5. Ruhegehalt dem Portier a. D. Schultze 550 ℳ iſt zu ſtreichen. Nr. 6. Dem Steuererheber a. D. Kürſchner a) Ruhegehalt, erhöht auf 906 % Nr. 7. Dem Aſſiſtenten a. D. Fabricius, eihöht af 0 2160 „ Nr. 10. Dem Bureaugehilfen a. D. Schmock, zu ändern: a) Ruhegehalt. . 483 ℳ 750 b) widerruflicher Zuſchuß 267 ℳ Die Nr. 6—15 erhalten die Nr. 5—14. Abſchnitt 4. Nr. 1. Beitrag zur Brandenburgiſchen Witwen⸗ und Waiſenverſorgungsanſtalt, mit Rückſicht auf den neuen Normaletat erhöht auf 32 600 ℳ Als Nr. 11 iſt neu einzuſtellen: Der Witwe des Magiſtratsſekretärs a. D. Leſchke, Anna geb. Zimmer⸗ 18. in Groß⸗Tauchel bei Sommer⸗ e a) Witwengelddd. b) Waiſengeld für ihren Sohn Eduard Auguſt Paul Gerhard, geb. 6. April 1895, bis zum vollendeten 18. Lebens⸗ jahre 450 ℳs, 540%ℳ. Abſchnitt 7. Nr. 7. Umdruckpreſſe: b) Lohn für einen Schleifer, erhöht ee, e eee, e 1440 ℳ Nr. 10 310 „ Abſchnitt 10. Reinigung der Räume 2) Löhnung, erhöht auf Abſchnitt 11. Bedürfniſſe der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung. Kirchſtraße 4/5: 1560ℳ. Nr. 2. Nr. 1. Gehälter für: 2) 1 Sekretär, erhöht außff. 3000 ℳ b) 1 Aſſiſtenten, erhöht auf 2350 „ 0) 1. Boten, erhoht auftf 1800 „ Nr. 2. Vergütung für eine Maſchinen⸗ ſchreiberin und zugleich Hilfs⸗ arbeiterin für den Bureaudienſt, erhöhr außf . 1680 ℳ Abſchnitt 13. Nr. 5. Beiträge zur Kranken⸗ und Invalidenver⸗ ſicherung für die auf Privatdienſtvertrag be⸗ ſchäftigten Perſonen, erhöht auf 2400 ℳ. Abſchnitt 14. Dispoſitionsfonds für Nachbewilligungen und nicht vorhergeſehene Fälle auf Gemeindebeſchluß. Die Höhe dieſes Anſatzes iſt noch rechneriſch feſtzuſtellen.